Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 52 (2.7.1894)
- Date
- 1894-07-02
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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973 den Sohn meist selbst unterrichtete, wie es ja bekanntlich ein religiöses Gebot für den Vater ist, den Sohn in die Lehren der hl. Schrift einzuweihen (Deut. VI. 7, XI 19). Oeffentliche Schulen existierten nur in Jerusalem. Dorthin mußten die Väter ihre Söhne aus allen Landestheilen bringen, wollten sie ihnen einen geregelten Unterricht zu theil werden lassen. Ein vaterloses Kind demnach blieb ohne Unterricht. Später wurden in allen Gebieten des Landes Hochschulen gegründet für Jünglinge im Alter von 16—17 Jahren. Bet dem großen Zudrang von Jüngern kam es oft zu Unzuträglichkeiten zwischen Lehrern und Schülern: daher ordnete Josua b. Samla, der im ersten Jahrhundert der landesüblichen Zeitrechnung lebte, an, daß in jeder Provinz und in jedem Orte Elementarschulen gegründet wurden (B. Bathra 21a.); eine ähnliche Anordnung war allerdings bereits vorher von einem anderen Gelehrten erlassen worden (Tal. Irr. Ketuboth 326.) Von da ab bürgerte sich ein geordnetes Unterrichtswesen in allen größeren Gemeinden ein, und bald schätzte man den Werth eines solchen so hoch, daß es einem Schriftgelehrten geradezu verboten war, in einem Orte zu wohnen, welcher keinen öffentlichen Elementarlehrer angcstellt hatte. (Sanh. 17b.) Nach einem Ausspruche eines Weisen aus späterer Zeit sollte jede Stadt, die nicht für Jugendunterrtcht sorgt, dem Erdboden gleich gemacht werden, eine Ansicht, die, wenn auch cum grano salis aufzufassen, uns doch eine Vorstellung davon giebt, wie tief man schon in jener Zeit von der Ansicht durchdrungen war, daß sich ein gesundes Volksleben nur auf Grundlage eines trefflichen Jugend-Unterrichtes entwickeln könne. „Stehst du eine zerstörte Stadt, so sei überzeugt, daß sie die Unterstützung der Lehrer vernachlässigt hat", ist das Wort eines anderen Gelehrten. Die Überwachung der Schulen stand den Patriarchen zu. Sie schickten öfter Sendboten in die Ortschaften, um sich zu überzeugen, ob überall hinlänglich für die Einrichtung von Schulen gesorgt sei. So wird erzählt: Einst schickte ein Patriarch drei Amoräer zu diesem Zwecke in das Land. Diese ließen sich in einem Orte die Beschützer der Stadt vorführen. Man brachte ihnen die Wächter der Stadt in ihrer Bewaffnung. Da sprachen jene Weisen: „Nicht die Beschützer, sondern die Zerstörer der Stadt sind diese. Die wahren Beschützer des Ortes sind die Lehrer. (Tal. Jer. Chagiga 76 o.) _(Schluß folgt.)_ Mus Stttdt uni» IT«ml». Breslau, im Juni. Die nachverzeichneten Rabbiner und Lehrer versenden folgendes Rundschreiben an ihre Kollegen: Euch Allen ist es bekannt, wie sehr die Zustände auf dem Gebiete des Religionsunterrichts der Verbesserung bedürftig sind, Wiedas Ansehen deffelben seit Jahren im Schwinden begriffen ist. Es ist leider eine amtlich von hoher Stelle konstatirte Thatsache, daß zahlreiche Schüler besonders höherer Lehranstalten in großen Gemeinden gar keinen Religionsunterricht genießen, daß zahlreiche Landgemeinden desselben ganz entbehren, weil sie nicht die Mittel besitzen, sich eigene Lehrer zu halten. Auch die segensreichen Bemühungen des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes, einzelner Gemeinde- und Rabbinerverbände und der Freien Vereinigung haben, in ihren Mitteln und Zielen beschränkt, die Uebelstände nicht beseitigen können. Da ist es denn eine ernste Pflicht für die Religionslehrer selbst, durch energisches Eintreten dem Religionsunterricht die ihm gebührende Verbreitung, Stellung und Würde wieder zu verschaffen. 1. Wir glauben durch Veranstaltung einer auf statistischer Grundlage beruhenden Enquete, die auch die Verbreitung der Kenntniß des Hebräischen zu berücksichtigen hat, das sichere Material zu erlangen, auf Grund dessen wir gemeinsam mit den zuständigen Rabbinaten, Gemeinden und Behörden die Bildung von Zweckverbänden für den jüdischenReligionsunterricht anregen und zur Beseitigung der ärgsten Mißstände durch Zusammenlegung der Zweiqgemeinden für genannten Zweck, Anstellung von Wanderlehrern oder Ucberweisung der schulpflichtigen Kinder an den nächsten Religionslehrer Mitwirken können. 2. Die Gründe für das Schwinden religiösen Sinnes und Lebens sind zweifellos vornehmlich in der starken Abnahme der Kenntniß unserer heiligen Urkunden, der Literatur und Vergangenheit unserer Glaubensgemeinschaft zu suchen, einem Zustand, der beschämend zugleich ist im Angesicht der wüsten Religionshetze, welche bereits die entlegensten Gemeinden unseres Vaterlandes bedroht. Schon die Pflicht der Selbsterhaltung fordert, daß jeder Einzelne mit dem Maß religiöser Quellenkenntniß ausgerüstet sei, das ihn in Stand setzt, mit selbstständigem Urtheil seine Vertheidigung gegen Jedermann zu führen und sich selbst durch das Studium unserer reinen Lehre zu veredeln. Ein wichtiges Mittel zur Förderung religiöser Bildung bietet die Einrichtung von Fortbildungskursen in der jüdischhebräischen Literatur, während auch die Sammlung der noch vorhandenen literarischen und geschichtlichen Denkmäler in der Gemeinde den pietätvollen Sinn für die Vergangenheit weckt und mitunter wirksame Schutzmittel liefert gegen inhaltslose Anklagen unserer Feinde. 3. Arg steht es auch mit der ^nntniß von den Rechten, die der Gemeinde, dem Lehrer, den