Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 52 (2.7.1894)
- Date
- 1894-07-02
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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964 de» Besetzentwurf annehmen." (Lebhafter Beifall rechts. Redner wird von Vielen beglückwünscht.) Nach dem Referenten ergriff Stephan Vajay das Wort, um vor Allem zu sagen, der Referent habe nicht dargelegt, für wen der Gesetzentwurf nützlich sein soll. Die angestrebten Zwecke könnten ja auch ohne ein Spezialgesetz erreicht werden; man brauchte nur einen entsprechenden kurzen Passus in das auf die freie Ausübung der Religion bezügliche Gesetz aufzunehmen. Die Verschmelzung der Juden mit der ungarischen Nation brauche auch nicht gesetzlich ausgesprochen zu werden; sie können ohne Gesetz erfolgen. Den auf den Uebertritt bezüglichen Paragraphen könne Redner durchaus nicht annehmen, weil derselbe mit den Lehren seiner Religion direkt im Widerspruche stehe; im Uebrigen nehme er die Vorlage an. Valentin JllyeS erklärte, daß die UnabhängigkeitS- und Achtundvierzger-Partei den Gesetzentwurf annehme und daß er ihn seinerseits freudig begrüße. Redner billigt die Ausführungen des ministeriellen MotivenberichteS, daß es nur recht und billig sei, die Gleichberechtung zwischen Christen und Juden einzuführen, da die letzteren wiederholt bewiesen haben, daß sie, von einem starken nationalen Gefühle durchdrungen, am Ausbau des ungarischen Nationalstaates ernstlich und nachdrücklich theilnehmen wollen; es sei endlich an der Zeit, die Religion von mehr als 700,000 Staatsbürger in die Bollwerke der Berfaffung aufzunehmen. Warum sollte auch ein Volksstamm, der heute schon ein ergänzender Theil der Nation und hinsichtlich der politischen und bürgerlichen Rechte gleichberechtigt ist, in religiöser Beziehung aus der Verfassung noch länger ausgeschlossen sein? Der Gesetzentwurf sanktionirt einen thatsächlich schon vorhandenen Zustand. Manche sagen, noch der Schaffung des Gesetzes über die freie Ausübung der Religion sei die Rezeption überflüssig. Dies wäre nur dann ein stichhaltiges Argument, wenn das erwähnte Gesetz hinsichtlich der etwa noch entstehenden GlaubenSgenoffenschaften keine einschränkenden Bestimmungen enthalten würde. Wenn bei uns dieselbe Religionsfreiheit eingeführt würde, wie in Nordamerika, wäre der Rezeptionsgesetzentwurf gewiß nicht eingebracht worden. Der vorliegende Gesetzentwurf bedeute eine Berücksichtigung der Erfordernisse des liberalen Fortschrittes und wenn wir in die Prunkhalle gelangen wollen, die als Aufschrift die Selbständigkeit und Unabhängigkeit Ungarns trägt, dürfen wir keine einzige Stufe des Fortschrittes unberührt lassen. Der allgemeine menschliche Standpunkt erheischt, daß wir uns über die engen Schranken des KonfessionaliSmuS erheben, und deshalb nehme Redner, nehme seine Partei den Gesetzentwurf an. (Stürmischer Beifall.) Otto Herrn an wünschte bloS zwei Bemerkungen zu machen. Die erste betraf den Abgeordneten Vajay, in dessen Munde es sich sonderbar auSnahm, daß er den Geboten der Nächstenliebe nicht Rechnung trug. Die zweite Bemerkung betraf den Referenten. Dieser habe es unterlassen, den Gleichberechtigungs-Gesetzentwurf der ungarischen Regierung vom 28. Juli 1849 zu erwähnen, und damit diese Lücke ausgefüllt werde, las Redner diesen Gesetzentwurf vor, um nachzuweisen, daß derselbe dieselben pinzipiellen Bestimmungen enthielt, wie die jetzige Vorlage. Schließlich ergriff noch der Kultus- und Unterrichtsminister das Wort. Minister Baron Eötvös. Geehrtes Haus! Keine Gattung von Rassenhaß und religiöser Verfolgung zeigte sich in so verschiedenen Formen, so oft und durch so lange Zeit, als die Judenverfolgung, die sich ehemals und noch im verflossenen Jahrhundert des Feuers und Schwertes bediente, gegenwärtig aber noch in dem kindlichen Nachklange, welcher Antisemitismus genannt wird, zutage tritt. Es ist erfreulich, daß diese Verfolgung, die ehemals gefahrdrohend war, gegenwärtig eine unschuldigere Gestalt hat, immer mehr abnimmt und daß die Vorbedingung der Religionsfreiheit, nämlich die wechselseitige und wahre Achtung vor der individuellen Ueberzeugung, mehr und mehr Fuß faßt. Ich begrüße es freudig als ein Zeichen des Fortschrittes, daß eS bei der Verhandlung des Gesetzentwurfes über die Rezeption der Juden nur einer so kurzen Debatte bedurfte und daß alle Redner dem Gesetzentwürfe im Prinzipe zustimmten. Vor einigen Dezennien hätte die Verhandlung dieser Frage zu glänzenden Reden, zu Triumphen und zur Erlangung von Lorbeerkränzen Gelegenheit geboten, gleichviel ob die einzelnen Redner für oder gegen die Rezeption gesprochen hätten. Heute wurde diese Angelegenheit mit voller Nüchternheit und unter Erkennung des wahren und einfachen Wesens der Frage besprochen. Doch mutz ich noch einige Bemerkungen machen. Der Abgeordnete Vajay meinte, die Religionsfreiheit der Juden hätte auch in anderer Weise als durch ein Spezialgesetz gesichert werden können, es wäre blos nöthig gewesen, einen entsprechenden Passus in das Gesetz über die freie Ausübung der Religion aufzunehmen. Aber ich lege eben darauf Gewicht, daß wir den Juden die Religionsfreiheit in der jetzt vorgeschlagenen Form sichern. Wenn wir die jetzige Vorlage, sei es unter dem Vorwände, daß die Frage in einer anderen einfacheren Form gelöst werden könne, unberücksichtigt lassen würden, so hätte dies einigermaßen den Schein, als wäre mindestens eine geringe Antipathie gegen das Wesen des Gesetzentwurfes vorhanden, als wollten wir uns wohl vor der Nothwendigkeit beugen, als wäre jedoch der wahre Liberalismus, den diese Vorlage zum Ausdruck bringen soll, nicht wahrhaft vorhanden. Eben deshalb freut es mich, daß das vorgeschlagene Spezialgesetz über die Rezeption der Juden vom Hause im Allgemeinen angenommen wird. (Lebhafter Beifall.) Der Abgeordnete Vajay hat vom §. 2 behauptet, derselbe enthalte eine Bestimmung, welche mit den Dogmen des christlichen Glaubens im Widerspruche steht, somit die religiöse Ueberzeugung der Christen verletzen könnte. Hiezu bemerkte ich, daß der vorliegende Gesetzentwurf eben die Freiheit der Ueberzeugung sichern will, und zwar für Jedermann; weder Christ noch Jude soll in seiner Ueberzeugung beschränkt werden. Ich weiß, daß die katholische Kirche der Taufe einen unauslöschlichen Charakter zuschreibt und Jeden, der die Taufe erhalten hat, es möge mit ihm was immer geschehen, bis an sein Ende als katholischen Christen betrachtet. Andererseits aber wäre es unberechtigt, dem aus der Kirche Ausgetretenen das Recht zu verweigern, daß er sich nicht mehr als Mitglied der verlassenen, sondern als Mitglied jener Konfession zu betrachten hat, in welche er eingetreten ist. Ich bitte das geehrte Haus, den Gesetzentwurf anzunehmen. (Allseitiger Beifall.) Bei der Abstimmung, die nun erfolgte, wurde der Gesetzentwurf vom Hause nahezu einhellig angenommen. Es blieben nur vier Abgeordnete sitzen, drei derselben waren katholische Geistliche. Zeitungsnachrichten «ud Correspondenzen; Deutschland. Geilenkirchen. Auch in unserem Kretsstädtchen hat sich auf Veranlassung unseres hochgeehrten Herrn Lehrer Frohmann ein Verein unter den jungen Leuten gebildet, welcher sich zur Aufgabe gesetzt hat, die jüdische Literatur zu fördern, den Geist unserer Thora zu heben und arme nothletdende Jünglinge zu unterstützen. Wöchentlich am Sabbat