Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 52 (2.7.1894)
- Date
- 1894-07-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Völker über die zwischen ihnen schwebenden Fragen in Conferenzen und Congrefsen sich aussprechen, so kommt meistens zu dem pn der pn nny zur Verjährung und Verschleppung noch die Krümmung des Rechts. Die Politiker und Diplomaten, die allen Geist bis jetzt aufgeboten hatten, den heiklen Fragen aus dem Wege zu gehen, sie zu tgnortren und todtzuschweigen, wenden ihre Kunst jetzt dazu an nicht das Recht, sondern das Interesse ihrer Staaten zu vertreten. Gelingt dieses nicht, so entscheidet das Schwert. Es haben deßhalb alle ein großes Interesse am Cultus des Schwertes. Die Verachtung des Rechts überantwortet die Verächter ganz consequent dem Schwerte. — Alle leiden unter dem allgemeinen Waffenpanzer, der alle wie mit etaei£ eisernen Gürtel zusammenschnürt, aber alle sind ohnmächtig gegen diese eiserne Nothwendigkett. So lange nicht Recht und Gesetz, sondern Politik und Diplomatie über das Wohl und Wehe von Völkern und Staaten entscheiden, so lange wäre es eine Utopie von einer allgemeinen Entwaffnung auch nur sprechen zu wollen. Das Schwert zieht erst aus der Welt, wenn Gesetz und Recht ihren Einzug gehalten haben. Diese Mißstände der Verschiebung und Verkümmerung des Rechts, die im nationalen und politischen Leben zum guten Ton gehört, können selbstredend nicht ohne Einfluß auf das private Leben bleiben. Die Treulosigkeit und Wortbrüchigkeit, die in der Diplomatie ihre Triumphe feiert und Lorbeeren und Orden davonträgt, wird im privaten Verkehr allerdings dem Strafrichter überantwortet, aber die bloße Thatsache, daß wir zweierlei Maß für Recht und Unrecht haben, ist nicht geeignet die Rechtsachtung zu erhöhen. Dabet ist es auch im täglichen Handel und Wandel nicht so leicht zu seinem Recht zu kommen. Es hat sich in der Rechtssprechung ein übertriebener Formalismus ausgebildet, welcher die Prozesse oft Jahre lang in die Länge zieht und so die Entscheidung hinausschiebt. Dazu kommen die pekuniären Opfer, die jeder bringen muß, der sein Recht nicht nur suchen, sondern auch finden will, die Unmöglichkeit, sein Recht selbst vor Gericht zu vertreten, sondern dies durch besondere Rechtsgelehrte besorgen müssen zu lassen. Wenn das Streitobjekt nicht einen gewissen Werth repräsentirt, gehört es unter die Bagatellsachen, für welche es keine Berufung bei einer höheren Instanz gibt. Nicht die Schwierigkeit des Rechtsfalles, sondern sein p.'cuniärer Werth entscheidet somit über seine Bedeutsamkeit. Diese und eine ganze Reihe anderer Mißstände, die unserer modernen Rechtssprechung anhaften, findet der mit den Rechtsbestimmungen der Thora Vertraute leichter als mancher andere heraus. Hier wiegt hnd pa nvno p, das Rechte des Pfennigs so schwer wie das von Hunderten und nicht die Größe, sondern die Schwierigkeit des Streitobjekts entscheidet über die Bedeutsamkeit. Hier sind besondere Bestimmungen getroffen, welche die Verschleppung von Prozessen unmöglich machen. Das Recht liegt für den redlichen Kundigen so klar und wahr da, daß es rasch und kostenlos gefunden und verkündet werden kann. Wenn dieses Gottesgesetz, wenn diese eine Seite des Gottesgesetzes, welche das Recht zwischen Menschen und Menschen regelt, von der Menschheit gekannt und anerkannt würde, das Schwert wäre aus der Welt gebannt! Deßhalb klingt der 147. Psalm in die Klage aus, daß den Völkern diese Kenntniß der Rechtsordnungen Gottes abgeht. „Nicht nur, daß ihnen die Kenntniß der D’pn jener Gesetze fehlt, die unser individuell sinnlich leibliches Wesen, innerhalb der Schranken der sittlichen Reinheit und Heiligung umgränzen, selbst d’öswd, die Ordnung des sozialen Lebens durch das Recht und nach dem Rechte, deren kein menschengesellschaftlicher Verein zu entrathen vermag, kennen sie in Wahrheit nicht. Nicht ist ihnen die Gesellschaft ein Produkt des Rechts, sondern der Rechtsbegriff ist ihnen ein Erzeugniß der jeweiligen, zeitlich und örtlich bedingten Anschauungen von dem Bedürfntß der Gesellschaft, und Zweckmäßigkeit ist die Mutter der Gesetze. Daher sind Recht und Gesetz in ewigem Wandel begriffen und auf schwankendem Grunde wanken die menfchengesellschaftltchen Zustände und Beziehungen. Aber das ewige, von Gott geoffenbarte, unter Gottes Schutz ruhende, über Allem und Allen unantastbar hohe Recht, kennen sie nicht, dessen rückhaltlose Huldigung allein einst dauernden Frieden und allgemeines Heil zu bringen bestimmt ist, und als dessen Depositär für die Menschheit Gott Israel in Mitte der Völker ausgesandt hat." (Hirsch's Psalm-Commentar zu Psalm 147. 20.) Wer den Geist dieses Gesetzes in sich ausgenommen und ihn weiter verbreitet, der ist ein Mehrer des Rechts und des Friedens auf Erden, diejenigen, welche um des sogenannten lieben Friedens willen sein Verständniß trüben und fälschen, indem sie es nicht der überlieferten Wahrheit gemäß weiter lehren, bringen das Schwert in die Welt und machen es mit all seinem Schrecken und Wesen in ihr heimisch! pn nDN byi pn my by n'piyb» «3 mn .rD^no miro D^cn (Fortsetzung folgt.)