Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 50 (25.6.1894)
- Date
- 1894-06-25
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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SSO treibt öffentlich Anarchie. Wir wollen sehen, ob die antisemitische Parteileitung es auch jetzt noch immer nicht für nöthig findet, Breitwitsch aus der Partei auSzuschließen. Thut sie es nicht, so werden wir den Antisemitismus als chemische Waschanstalt für verirrte Seelen betrachten, in der alle Verbrecher gereinigt und blank geputzt werden. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wie«. (Rothschild-Stiftung für invalide Officiere.) Das Verordnungsblatt für das k. und k. Heer veröffentlicht in seiner heutigen Nummer zahlreiche Detailbestimmungen zur Nathaniel Freiherr v. Rothschild'schen Stiftung für invalide k. und k. Officiere. Wir heben daraus jene wesentlichen Punkte hervor, welche für die betreffenden militärischen Kreise von Interesse find: „Die Stiftung gilt mit Genehmigung des Kaisers für immerwährende Zeit zu Gunsten von unzugänglich bemittelten, im k. und k. activen Militärdienste invalid gewordenen, ledigen oder kinderlos verwittweten Subaltern-Officieren, dann Hauptleuten oder Rittmeistern ohne Unterschied der Confesston und sichert die einstmalige Aufnahme in eine standesgemäß eingerichtete Heimstätte und eine angemessene bare Sustentations-Zubuße. Zur Fundirung dieser Stiftung hat bekanntlich Herr Nathaniel Freiherr v. Rothschild mit Stiftungs- und Schenkungsurkunde vom 1. Juni 1894 seine Besitzung in Hinterleithen nächst Reichenau in Niederösterreich sammt dazugehörigen Grundstücken, Gebäuden, Objecten und Rechten, dagegen auch sammt den bestehenden Servttutslasten, jedoch frei von Hypotheken oder Satzschulden, dann ein Kapital von 800,000 Kronen, und zwar diese beiden Schenkungen auf den Todesfall, gewidmet. Außerdem hat Herr Nathaniel Freiherr v. Rothschild schon ein Kapital von 500,000 Kronen in vierpercentigen österreichischen Kroneurenten mit der Bestimmung gewidmet, daß aus dem Erträgnisse dieses Kapitals schon vom l. September 1894 an so Diele stistbrtefgemäß qualtficirte k. und k. Officiere mit jährlichen Sustentations-Zubußen von je 600 Kronen betheilt werden, als das Zinsenerträgntß gestattet. Jeder Stiftung tritt rmt dem ersten Tage des auf die Verleihung der Stiftung folgenden Kalendermonats in den Genuß jährlicher sechshundert (600) Kronen und erwirkt überdies den Anspruch auf freie Unterkunft im Stiftungshause sammt Beleuchtung und Beheizung, sobald dasselbe für diesen Zweck übergeben wird. Von diesem letzteren Rechte muß jedoch nicht unbedingt Gebrauch gemacht werden, sondern eS kann der Stiftling eventuell lediglich im Fortdezuge des vorbezifferten baren Stiftungsgenusses verbleiben. Dieser Genuß wird den Stiftungen in Monatsraten zu je fünfzig (50) Kronen gleichzeitig mit der gesetzlichen Pensionsgebühr im vorhinein bet jener Kaffe verabfolgt, bet welcher der Betreffende seinen Ruhegehalt bezieht." Es folgen nun Detailbestimmungen über das Erlöschen des Sttftungsgenusses, so unter Anderm bei Verleihung einer Militär - Jnvaltdenhaus - Versorgung oder größeren Stiftung, worüber das Reichs-Kriegsministerium fallweise entscheidet; wenn der Stiftling nachträglich ein Vermögen erwirbt, dessen Rente das Doppelte des baren Stiftungsgenuffes beträgt, ferner bet Ablegung oder Verlust der Officierscharge im Falle nachträglicher Verehelichung des Stiftlings u. s. w. Das Recht der Verleihung der Stiftlingsplätze steht dem jeweiligen Retchs-Krtegsmintster zu. Behufs Ueberwachung der zu ernennenden administrativen Commission wird ein Sttftungs-Curatorium in Wien aufgestellt, welches aus vier diese Stellung als Ehrenamt bekleidenden Mitgliedern zu bestehen haben wird und unter welchen sich auch der Rechtsanwalt des Hauses N. v. Rothschild (oder dessen Erben) zu befinden hat. Die bezüglichen Bewerbungsgesuche für die Stiftung qualificirter Officiere sind an die zuständigen Evidenzbehörden und von diesen begutachtet, unter Anschluß einer Qualifications-Eingabe, im Dienstwege bis 20. Juli 1894 dem k. und k. Reichs-Kriegsministerium einzusenden. > Vermischtes. Ueber jüdische Reclame wissen die Antisemiten nicht genug zu schimpfen In einem unbewachten Moment sagt nun die „Deutschsoziale Korrespondenz" vom 7. Juni in einer Briefkaftennotiz - C. ist ein Deutscher. Weil der Mann viel Reclame macht, so braucht er deshalb doch nicht Jude zu sein. Wer heutzutage nicht rüstig und thätig ist, kommt nicht vorwärts. Ein Theil der Erfolge der jüdischen Geschäftsleute ist deren geschickten Reclamen zuzuschreiben. <Graf Schack und die Juden). Der kürzlich verstorbene vornehme Dichter und edle Förderer von Kunst und Wiffenschaft Graf Adolf Friedrich Schack war auch zeitlebens ein begeisterter Anhänger der Rechtsgleichheit und Gewissensfreiheit. In seinen „Nächten des Orients" schildert er in einer ergreifenden Dichtung eine mittelalterliche Judenverfolgung. Im Jahre 1884 äußerte er sich über den Antisemitismus: „Ich mißbillige die heute vielfach in Scene gesetzte Agitation gegen das Semitenthum durchaus und finde sie im schneidenden Widerspruche mit dem Geist der Humanität, welchen zu verbreiten das Streben aller großen Geister unseres Volkes war." Im Jahre 1691 beschäftigte er sich in einem Essay „Maria la Branca" mit dem Leben und dem Leiden der Juden Spaniens und sagte zum Schluß: Die Geschichte der Juden in Spanien beweist, daß sie ehemals, wo ihnen die Wege zu fruchtbringender Thätigkeit auf verschiedenen Gebieten nicht verschlossen waren, in den Wissenschaften und aus dem Gebiete der Poesie mit dem herrschenden Volk wetteiferten und keineswegs Geldanhäufung