Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 50 (25.6.1894)
- Date
- 1894-06-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Dürkheim, Frankenthal, Ungstein und Kallstadt dem in Frankfurt a. M. im Mai 1892 verstorbenen, zu Herxheim in der Pfalz geborenen Herrn A. Kuhn. Der Verstorbene hat laut letztwilliger Verfügung eine Summe von hunderttausend Mark ausgesetzt, deren Zinsen als Stipendien für unbemittelte, talentvolle Knaben oder junge Männer aus den genannten Gemeinden zumBehnse ihrer Heran bildung zu einem wissenschaftlichen, technischen oder künstlerischen Berufe, oder zum Lehrfache verwendet werden sollen. Herr Kuhn, der stets ein warmes Interesse für seine alte Heimath hegte, hat sich durch diese Schenkung ein dankbares Andenken geschaffen. Aus Nienburg (Prov. Hannover) wird dem „Bremer Courier" geschrieben: Seit längerer Zeit beschränken sich die antisemitischen Wanderredner nicht mehr darauf, vor einem Großstadtpublikum zu reden, sie suchen auch die Mittelstädte und sozar die kleinen Landstädte, z. B. Walsrode, Rotenburg u. A. auf. Hier bet uns haben sie kein Glück gehabt; in der richtigen Erkenntniß, daß antisemitische Wanderredner durch die von ihnen — übrigens gegen Entree — veranstalteten Versammlungen nur Haß und Zwietracht in eine friedliche Bevölkerung tragen, und daß diese Versammlungen nur zu geeignet sind, die bürgerlichen Parteien, die gegen die Sozialdemokraten Zusammenhalten müssen, zu verfeinden und gegen einander aufzuhetzen. — in dieser richtigen Erkenntniß haben die Wirthe den Antisemiten den Saal verweigert. Die Nienburger wollen Frieden haben. Haß und Feindschaft hat's bei den Reichstagswahlen schon genug gegeben, wir verlangen nicht nach neuem Hader, der doch an den Haaren herbeigezogen wäre. Wenn man nur in anderen Orten auch so denken wollte! Ulm. Der wegen Mordverdachts seit mehreren Wochen inhaftirte Schächter — Bernheim in Ulm — wurde gestern aus der Haft entlassen, nachdem der Sachverständige irr Tübingen bezüglich der bei Bernheim beschlagnahmten Werkzeuge nicht mit Bestimmtheit sich äußern konnte, ob die daran befindlichen Flecken von Rost oder Blut herrühren, und ebensowenig feststellen konnte, ob die an dessen Kleidern und Handtüchern befindlichen Blutflecken, von Menschen- oder Gänseblut herrühren. Die ganze Affaire erregte nicht nur wegen eines scheußlichen Lustmordes an einem 15jährigen Friseurlehrling berechtigtes Aufsehen, sondern erhielt den für jüdische Kreise so schlimmen Beigeschmack, daß ein bekanntes antisemitisches Blatt gleich wieder einen Ritualmord herauswitterte. Köln. Am 11. Juni spielte sich im benachbarten Mülheim am Rhein in einer Ahlwardt- Versammlung eine Komödie ab. die es wohl verdient, in der Geschichte menschlicher Verirrungen für alle Zeiten aufbewahrt zu werden. Herr C. Breitwisch, der Hauptführer der Antisemiten in Köln, der die meisten Versammlungen eröffnet und das Hoch auf den Kaiser ausbringt, entpuppte sich als ein sehr dunkler Ehrenmann, denn die bösen Juden haben das Geheimnis pretsgegeben, daß er 18 Monate Zuchthaus wegen wissentlichen Meineids abbüßen mußte. Wer da aber glaubte, daß dieser Sittenheld, der übrigens — o Ironie des Schicksals — auch Vorträge über die Meineide der Juden hielt, nun von der Oberfläche verschwinden wird, der irrte sich gewaltig. Breitwisch rehabilttirte sich auf eine ganz einfache Weise: Er berief eine antisemitische Volksversammlung nach Mülheim gegen 50 Pfg. Entree und referierte selbst über seine Zuchthausstrafe, gewiß eine Offenherzigkeit, die man nur noch bei diesen unverfälschten Germanen findet. Mit Thränen in den Augen und auf sein antisemitisches Ehrenwort pochend, erklärte der Redner, daß er allerdings zu 18 Monaten Zuchthaus wegen Meineid verurthetlt worden ist, daß er sich aber dessen nicht zu schämen brauche. Er sei wie alle Antisemiten durch und durch ehrlich und brav, aber das römische Gesetz sei eben zu schlecht und so sei er das Opfer eines Rechtstrrtums geworden. Herr Ahlwardt war so gütig, die Schlechtigkeit d.s heutigen Strafgesetzes aus eigener Erfahrung zu bestätigen und Herrn Breitwisch als makellosen Ehrenmann zu empfehlen. Als Fachmann habe er die Akten geprüft und gefunden, daß die Verurtheilung zu Unrecht geschehen sei, was er der verehrten Versammlung pfltchtmäßig melden zu müssen glaubte. Am Schluß der Versammlung wurde noch von Herrn Ahlwardt eine Resolution verlesen, des Inhalts, daß die Versammlung Herrn Breitwisch als Opfer eines Rechtsirrtums und makellosen Ehrenmann betrachtet. Bei der Abstimmung war ungefähr die Hälfte der Versammlung dafür, so daß das Resultat unsicher war und Herr Ahlwardt die Gegenprobe wünschte. Da verließen die anständigeren Leute, von dieser häßlichen Komödie angeekelt, den Saal und nun wurde die famose Resolution mit allen gegen 4 Stimmen angenommen. Auf das römische Recht, wie auf die jüdische Bibel zu schmähen, gehört bekanntlich zur antisemitischen Wissenschaft; aber wir meinen, so lange noch dieses römische Recht Geltung hat, ist es die Pflicht eines jeden anständigen Bürgers, die vom Staate sanktiontrten Gesetze zu respectiren und mit Strafparagraphen nicht in Konflikt zu gerathen. Wer aber das Ansehen des Gerichts und die Achtung vor dem Gesetze untergräbt, wer wie diese edlen Volksführer ein Gerichtserkenntntß annullirt,