Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 49 (21.6.1894)
- Date
- 1894-06-21
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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892 digen Vergehen, die er zu sühnen bestimmt ist: rv2 y\rw opd nw '22 on pi 21 -idmi Mm Nb mvo jdim immo yyM itripon n^’pD 2”nnw ’D *602 nb mrvö ymK i"i xbx ^du im naiv 2”nm^ 'ö — 1NO212 mn IM jan p i>a') im mabob nom w runn z»nnM >d , ib*2ö wru w npbi2 IM 2H32 V21D IM pJH 2"NN:V 'v ,l>Vj/ 1'M2 yt3D^ IM ,’2inD2 no „Rab Joseph und ebenso Rabbi Chlja lehrten: Vom Tage der Zerstörung des Tempelhetligthums an, hat zwar der Gerichtshof des Sanhedrin, aber nicht der Vollzug der vier Todesstrafen aufgehört. Wenn fie auch nicht mehr von Menschen vollstreckt werden, so erfolgt doch von Gott die entsprechende TodeSart. — Wer den Tod durch Steinigung verdient hat, fällt entweder vom Dache oder ein wildes Thier tödtet ihn. Wer den Verbrennungstod verdient hat, fällt entweder in einen Feuerbrand oder eine Schlange beißt ihn. Wer den Tod durch's Schwert verdient hat. wird entweder der Regierung überantwortet oder Räuber überfallen ihn. Wer den Erwürgungstod verdient hat, geht entweder in einem Strome unter oder stirbt an einer Luftröhrenkrankheit." Unter diesen Heimsuchungen, durch welche die vier von irdischer Justiz zu vollziehenden aber thatsächlich nicht vollzogenen Todesstrafen, gesühnt werden, befindet sich der Tod durch Pest nicht. Dieser Umstand spricht dafür, daß nur die zweite, von uns erwähnte Auffassung zutreffend ist, wonach der Tod durch Pest als Heimsuchung für solche Todesstrafen gilt, die nicht durch das Gericht, sondern von Gott selbst vollzogen werden. Die Todesurthetle, welche durch menschliche Tribunale zu fällen berufen sind, machen oft Halt vor dem hohen Rang ausgezeichneter Persönlichkeiten, die fich höher als die Majestät des Gesetzes dünken und auch thatsächlich von vielen, die das Recht zu vertreten berufen find, in bevorzugter Weise behandelt werden. Selbst das von der Gerechtigkeit gefällte Todesurtheil kann ja durch einen Gnadenakt aufgehoben werden. Wenn Gott die Pest als seinen Todesboten sendet, so sucht er die Paläste wie die Hütten, die Hohen wie die Niederen in gleicher Weise auf und jede Appellation an die Kunst der Aerzte, oder an welche Macht auch immer ist ausgeschlossen. Die Tendenz unserer ganzen Zeitströmung zielt auf Abschaffung der Todesstrafe. Die Vertreter der Todesstrafe berufen fich dagegen auf die alte biblische Satzung, wonach das Blut desjenigen, der Menschenblut vergießt, wieder vergossen werden soll. Die Wahrheit liegt hier gewiß in der Richtung, in welcher unsere Ueberlteferung diese Gegensätze würdigt und ausgleicht. Sie erklärt die Todesstrafe für alle Zeit als bestehend, aber sie knüpfte ihre Vollziehung an so complicirte Bedingungen, daß sie nur äußerst selten angewendet werden konnte. Sie besteht de jure. Jeder Mörder hat somit mit der Möglichkeit zu rechnen, daß sie an ihm vollzogen werden kann. De facto kam sie aber nicht, oder nur selten zur Geltung. Es ist aber jedenfalls eine falsche Sentimentalität, wenn man eine Zeit, die in Waffen starrt, die jeden Tag neue Waffenmordgeschosse erfindet, auf der Empfindlichkeit ertappt, an dem einzelnen Mörder nicht das Recht der Wtedervergeltung üben zu wollen. Alle solche Fälle könnten unter dem Regime des göttlichen Rechts vielleicht ebenfalls ohne Anwendung der Todesstrafe abgehen, ohne deßhalb eine Verletzung des Rechtsbewußtseins zu bedeuten. Unter unseren Verhältnissen muß jedoch ein solcher Widerspruch jedenfalls als eine solche Gottes Strafgericht herausfordernde Rechtsverwirrung erscheinen, deren Tragweite sich menschlicher Cognition vollständig entzieht. Die öffentliche Meinung, welche durch ihre milde Beurteilung des Mordes es zu Wege bringt, daß er nicht mehr mit der Strenge geahndet wird, welche Gottes Gesetz vorschreibt, hat mit allen ihren Gliedern das ihrige dazu beigetragen, daß es 72 n>2 nom nmns, daß es Todesstrafen gibt, für deren Vollstreckung auf Erden kein Tribunal existirt. Wenn das Grfühl für den Mörder größer ist als für den Mord des Gemordeten, die richtige Schätzung des Menschenlebens somit verloren gegangen ist, so schickt Gott den Tod in Gestalt der Pest in die Welt und lehrt sie durch die Gefährdung des eigenen Lebens auch das des Mitmenschen richtig würdigen. Wie sehr diese richtige Schätzung des Menschenlebens getrübt ist, zeigt die Beurteilung, welche eine besondere Art von Mord vielfach erfährt, die ihrer ganzen Natur nach sich der richterlichen Ahndung entzieht, der Selbstmord. Die sich in erschreckender Weise häufenden Selbstmordfälle haben ihre letzte Begründung in Zuständen und Verhältnissen, für welche sicher große Schichten der Bevölkerung die Verantwortlichkeit mittragen. Wir wollen hier nicht auf Dtscreditirung alles Göttlichen, Religiösen und jedes höheren Strebens Hinweisen, welches unser Genusses- und Erwerbsleben charakterisirt. Es muß notwendig denjenigen zur Selbstverachtung führen, dem die Mittel zum Erwerben und Genießen, worin sein ganzes Denken und Leben aufgeht, versagt sind. Die Streichung von Gott, Ewigkeit und Vergeltung aus dem zeitlichen Leben zieht dann als Consequenz dieser Selbstverachtung den Selbstmord. Die einzige, irdische Sühne, mit welcher die menschliche Gesellschaft die Blutthat dessen heimzablen kann, der sich in solcher Weise von ihr losgesagt,