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Der Israelit · 1894-06-21 · Heft 49 (21.6.1894) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 49 (21.6.1894)
Date
1894-06-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXXV. Jahrgang. /.AS 40. Der Israelit. Ein Genlrat-Hrgan für das orthodoXe Zudenthum. Brgrüiidet von vr. Lehman« in Mainz. Donnerstag, den 21. Juni 5654 (1894). Da mit dem 1. Jult 1894 ein neues Quartal beginnt, so erlauben wir uns, die geehrten Abonnenten darauf aufmerksam zu machen, daß namentlich bet der Post das Abonnement frühzeitig erneuert werden muß, damit die Versendung keine Unterbrechung erleide. In der Postzeitungsliste pro 1894 eingetragen unter Nr. 8304. Leitender Artikel. Sprüche der Water. Fünftes Buch. XVII. Mainz, den 20. Juni, not« vbv mina nniöKn ntnua by »a aan .n*jrar wi'v bpi p tva*? Pest tritt in die Welt, wegen 5er Todesstrafen, welche in der Thora ausgesprochen, aber nicht dem Gericht überantwortet sind, und wegen der Früchte des siebenten Jahres." Der Hunger, den der mächtige himmlische Gläubiger zur „Heimzahlung" für bestimmte Verschuldungen auf Erden sendet, ist der mildeste der im Dienste der göttlichen Weltordnung wirkenden Exeeutoren. Der Hunger ist an und für fich noch nicht tödtlich und wird eS erst, wenn er feine höchste Stufe als n^>a bv ap „Hunger der Vernichtung" erreicht. Der Hunger entzieht die Mittel zum Leben, die Pest dagegen gefährdet das Leben selbst. Während alle Krankheiten das Leben nur mittelbar bedrohen, wird dasselbe von der Pest unmittelbar angegriffen und sofort verlöscht. Darin liegt das Grauenhafte und Erschütternde der Pest, daß ste ihre Opfer in ungezählten Schaaren jählings niedermäht und ihnen nicht die Zeit und Möglichkeit läßt, durch ärztliche Hilfe oder sonstige Maßregeln auch nur eine Rettung zu versuchen. Woher kommt die Pest? Man mag ihre natürlichen, finnlich wahrnehmbaren Ursachen auf MtaSmen, Mikroben, Bacillen und was sonst auch immer zurückführen; daß diese Krankheitskeime und Todesboten überhaupt vorhanden find und Tod und Verderben ihren Opfern bringen, findet die Spruchweisheit der Väter nicht in Luft und Wasser, sondern in unserem sittlichen Verhalten begründet. Wenn die Menschheit stch Vergehungen zu Schulden kommen läßt, die nur durch den Tod zu sühnen sind, so ist die Pest der Todesbote, welcher das Urtheil vollzieht. Der Ausdruck: „TodeSarteu, welche in der Thora ausgesprochen, aber nicht dem Gericht überantwortet sind" läßt eine zweifache Auffassung zu. ES kann sich diesem Wortlaute »ach um Vergehen handeln, welche durch die irdische Justiz mit dem Tod geahndet werden sollen — chn nn'ö —, aber tatsächlich vor das Forum irdischer Richter nicht gelangen und deshalb ungeahndet bleiben, mag diese Unterlassung nun auf Pfltchtvergeffenheit, Käuflichkeit und sonstiger sittlicher Verdorbenheit der Richter oder auch nur darauf beruhen, daß das durch richterlichen Tod zu sühnende Vergehen gar nicht zur Kenntniß der Justiz gelangt. — ES ist aber auch möglich, daß es sich hier um todeswürdige Vergehen handelt, deren Sühne überhaupt keiner irdischen Gerichtsbarkeit überwiesen ist, deren Vollziehung vielmehr Gott selber Vorbehalten bleibt D»or »ra nrro. Ja jedem Falle aber spricht sich hier die unseren Weisen auch sonst geläufige Wahrheit aus, welche Rab Joseph in die Worte faßt: aj by ‘»»tta moa ^va moi „Wenn auch die Gerichtsbarkeit nicht mit dem von Gott in seiner Thora vorgeschriebenen Maaße das Unrecht vergelten kann, so vollzieht sich die Vergeltung doch in diesem Maaße." (Talmud Sotah fol. 8.) Die Gemara führt daselbst den Nachweis wie sich der Tod geltend macht je nach den todeswür-

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