Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 47 (14.6.1894)
- Date
- 1894-06-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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854 AeituugSrrachrichterr ttub Correfpondenzeu Deutschland. Frankfurt a. M. Am 18. März fand dahier eine Delegirten-Versammlung Israelitischer Gemeinden und Unterstützungs-Vereine zur Beralhung über die Einschränkung des Wanderbettels statt. Der Bericht hierüber ist nun erschienen. Außer den sehr zahlreich erschienenen Vereins-Mitgliedern und Vertretern hiesiger israelitischer Wohlthättgkeits- Anstalten, sowie deS Gemeinde-Vorstandes und Ausschusses waren folgende Deligirte anwesend: von Frankfurt a. M.: die Herren Charles L. Hallgarten, Alfred Geiger, Sam. Uhlfelder. Von Wiesbaden: Gustav Pfeiffer, I. H. Heimerdinger, Benedikt Strauß. Von Mainz: Carl Heiden-Heimer, Martin Mayer. Von Mannheim: Julius Ettlinaer. Von Heidelberg: Profrssor Dr. Lefmann. Von Worms: Rabbiner Dr. A. Stein, Jul. Blün, L. Sommer. Von Gießen: S. Heichelheim, N. Stamm. Von Marburg: Rabbiner Dr. Munk, Baruch Strauß. Von Aschaffenburg: A. Hamburger. Von Schlüchtern: B. Strauß, I. M. Walter. Von Darmstadt: I. Strauß. Von Offenbach: Rabbiner Dr. Goldschmidt, Adolf Weiß, Moritz Michael, Cantor Vogel, Carl Mayer. Es wurde über ein Verband Jsr. Unterstützungsvereine und Cassen berathen und wurden vorbehaltlich der Genehmigung der betr. Vorstände folgendes Statut angenommen: 1. Die in heutiger Versammlung durch Delegirte vertretenen Gemeinden und Unterstützungs-Vereine bilden einen Verband zur Einschränkung deS Wanderbettels durch Regelung des Unterstützungswesens. 2. Dem Verbände ungehörige Gemeinden, in denen Vereine oder gesonderte Cassen zur Unterstützung der Wanderbettler nicht bestehen, sollen sich bemühen, solche baldmöglichst zu errichten. 3. ES spll eine Centralstelle mit dem Sitze in Frankfurt a. M. errichtet werden. 4. Die Vereine und Cassen verpflichten sich, bestimmte Caflenstunden einzurichten. 5. Die Vereine und Caflen sollen über die bei ihnen erscheinenden Wanderbetiler thunlichst genaue Aufzeichnungen machen, welche Namen, Alter, Geburtsort, Nationalität, Familienstand und Gewerbe der UnterstützungS-Suchenden enthalten. Ferner sollen darin deren Herkunft, Reiseziel, Zweck der Reise und Betrag der gewährten Unterstützung aufgeführt sein, sowie die Art der Ausweise, Pässe und Zeugnisse; auch die Ergebnisse der Ermittelungen, die über Charakter und Würdigkeit angestellt worden sind. 6. Dem Verbände angehörige Vereine sollen sofort Mittheilung an die übrigen Verbands-Vereine in allen Fällen machen, in welchen sich ein Zweifel an der Person deS VorzeigerS von LegitimationSpapieren und deren Richtigkeit ergibt, oder in welchen die Unwürdigkeit des Petenten festgestellt wird. 7. Dem Verbände ungehörige Vereine und Cassen sollen monatlich eine Abschrift ihrer Verzeichnisse (stehe § 5) an die Centralstelle einsenden. Zum einheitlichen Gebrauch sind vorgedruckte Formulare zu verwenden. 8. Die Centralstelle hat ein Verzeichniß der über jeden Wanderbeitler eingegangenen Berichte zu führen. 9. Die Centralstelle hat monatlich eine Abschrift sämmtlicher von ihr geführten Verzeichnisse, sowie fortlaufende sonstige für den Verbandszweck wesentliche Mittheilungen an jeden der VerbandS-Bereine und Caflen einzusenden. 10. Die Centralstelle soll von einer Direktion, bestehend aus 3 Mitgliedern, die vom Vororte zu ernennen sind, geleitet werden. 11. Die Direktion kann einen besoldeten Beamten anstellen. Die Gesammtkosten der Centralstelle werden von den Verbands-Vereinen und Caflen im Verhältnitz zu den jährlich von ihnen für Wanderbettler aufgewandten Beträgen getragen. 12. Die Verbands-Vereine und Cassen sind verpflichtet, ihre Jahresberichte und Rechnungs-Abschlüsse regelmäßig an die Centralstelle eknzusenden. 13. Die Centralstelle soll in der Regel vierteljährlich eine Versammlung Delegirter der BerbandS-Vereine und Cassen einberufen. In dieser Versammlung sollen die zur Regelung des gesummten Unterstützungswesens der einzelnen Bezirke gesammelten Erfahrungen gegenseitig mitgetheilt werden. Zur Einberufung einer solchen Versammlung ist die Centralstelle verpflichtet, wenn ein Drittel der Vereine und Cassen eS verlangt. 14. In diesen Berbandstagen hat jeder vertretene Verein oder Lasse eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorort durch seinen Delegirten den Ausschlag. 15. Es soll auch weiteren, heute nicht vertretenen Vereinen und Cassen von Gemeinden, die dem Verbände geographisch nahe liegen, gestattet sein, demselben beizutreten. Jedoch müssen solche Gemeinden oder Gemeinde-Verbände mindestens dreißig Gemeindesteuer entrichtende Mitglieder zählen. 16. Anträge auf Abänderung dieser Bestimmungen oder Zusätze zu denselben können nnr auf einem Verbandtage berathen und beschlossen werden. Dieselben sind vier Wochen vor dem Verbandstage schriftlich an die Centralstelle einzureichen und von dieser baldmöglichst den einzelnen Vereinen zur Kenntniß zu bringen. Zur Beschlußfassung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Abstimmenden erforderlich.*) Aus Bayer«, 4. Junf. In der Begründung seines Antrags um fakultative Zulassung der Feuerbestattung von Seiten der staatlichen Organe bemerkte heute der Abgeordnete Grtllenberger in der Kammer der Abgeordneten unter anderem auch: Vom protestantischen Kultus in Bayern ist eine Einwendung gegen diese Bestattungsweise nicht erhoben worden, auch vom jüdischen Kultus nicht, nur der katholische erhebe Bedenken kirchlicher Art. Wer den socialdemokratischen Redner über die Stellung des Judenthums zur Leichenverbrennung im Sinne seiner Aeußerung belehrt haben mag, ist uns unbekannt. Wie wir hören, hatte die jüngst in Würzburg zusammengetretene bayerische Rabbinerconferenz auf ihrer Tagesordnung auch das Kapitel „Leichenverbrennung" als Berathungsgegenstand verzeichnet, doch erscheint es uns bet der Zugehörigkeit so vieler orthodoxer Elemente zu jenem Verbände unglaublich, daß letzterer sich im Sinne der Aeußerung des Abgeordneten Grillenberger sollte ausgesprochen haben. Ad vocem bayerische Rabbinerkonferenz hat es mich gefreut, aus dem jüngst in den Zeitungen ver- *) Man beachte mit Bezug auf vorstehende Correspondenz unseren heutigen ersten Leitartikel. Red.