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Der Israelit · 1894-06-04 · Heft 44 (4.6.1894) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 44 (4.6.1894)
Date
1894-06-04
Page
– (sequence 5)
Language
German
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811 äußerst zahlreiche Betheiligung bei ihrer Beerdigung legte dafür ein beredtes Zeugniß ab. Möge der Allmächtige den trauernden Hinterbliebenen reichlichen Trost in dem schmerzlichen Verluste der edlen Verblichenen gewähren, deren Andenken in unserer Gemeinde ein dauernd gesegnetes bleiben wird! iV'üstfa Würzbnrg, 18. Mai. In den Tagen des 14. und 15. Mai fanden in Würzburg die Berathungen der 2. Konferenz der bayerischen Rabbiner statt. Von den 25 Rabbinaten des Königreichs waren 16 durch ihre Inhaber persönlich, 6 waren durch andere Kollegen vertreten; ein Rabbinat ist z. Z. unbesetzt, ein Mitglied der Konferenz bekundete durch ein Begrüßungsschreiben seine Thetlnahme, ohne eigentlich vertreten zu sein. Erschienen waren die HH.: Adler-Kitzingen, Bam berger - Aschaffenburg. Bamberger - Bad - Kissingen, Bamberger-Würzburg, Cohn-Burgkunstadt, Cohn- Jchenhausen, Deutsch Burgpreppach, Eckstein-Bamberg, Groß-Augsburg. Kusnitzkt-Bayreuth, Mayer- Zweibrücken. Meyer-München, Mkyer-Regensburg, Neubürger-Fürth, Stein-Schweinfurt, Ziemlich- Nürnberg. Als Gast nahm an den Berathungen Antheil Herr Oppenheimer, Vorsteher der isr. Gemeinde Würzburg, in deren Mitte die Versammlung tagte. Es war ein sehr reichhaltiges Programm, dessen Durcharbeitung man sich zur Aufgabe gemacht hatte und das in den meisten Punkten auch entweder zur Erledigung kam oder doch mindestens besprochen wurde, um alsdann einer späteren Conferenz zur gründlichen Behandlung vorgelegt zu werden. Aus den zahlreichen Gegenständen, mit denen sich die Konferenz beschäftigte, seien hier heivorgehobcn die nochmalige Durchberathung der Geschäftsordnung, die Festsetzung der Statuten der unterdessen begründeten Penstons- und Relikten-Kasse der bayerischen Rabbiner, die Statuten sind vom Vorsitzenden Dr. Cohn-Jchenhausen ausgearbeitet; eine eingehende und gründliche Regelung des Dtmissorialienwescns auf Grund der darauf bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen, die Gründung einer Centralkaffa zur Unterstützung hilfsbedürftiger, isr. Kultusgemeinden im Königreich Bayern und die Berathung der einschlägigen Statuten; bei diesem Punkte wird die Mitwirkung der Gemeindeverwaltungen vorausgesetzt, mit denen sich der Ausschuß in Verbindung setzen wird. Die Statuten dieses Landesvereines sind vom stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Neubürger-Fürth ausgearbeitet. Derselbe legte eine in der „Laubhütte" veröffentlichte Statistik der bayerischen isr. Cultusgemetnden vor, nach welcher 400/0 aller Gemeinden weniger als 50 Seelen zählen; daß diese kaum im Stande sind, einen Religionslehrer anzustellen und die übrigen Cultusbedürfnisse zu bestreiten, ist leicht ersichtlich, die Gründung eines solchen Vereines also unabweisbar. Ferner fand nach einem Referat des Herrn Dr. Groß-Augsburg und dem Correferat des Herrn Dr. Mayer-Zweibrücken eine umfassende Besprechung der allgemeinen Principien des Religions-Unter» richts an den Mittelschulen, speziell an den humanistischen Gymnasien unter Berücksichtigung der Absolutorialaufgaben statt, deren einheitliche Durchführung in allgemeinen Umriffen und zum mindesten in Bezug auf das Stoffminimum man als wünschenswerth erachtete. Eine Kommission von vier Mitgliedern wurde speziell mit der Ausarbeitung des Entwurfs eines Normallehrplanes bis zur nächstjährigen Konferenz beauftragt, und zwar die Herren Doctoren Groß, Augsburg, Meyer, Regensburg, Stein, Schwetnfurt und Ziemlich, Nürnberg. Gerade durch die letzten zwei Punkte, von denen zumal der erstere in nächster Zeit die Oeffentlichkeit beschäftigen und darum schon jetzt interessieren wird, hat die Konferenz bekundet, daß ihr nicht nur die Ehre, die Würde und das Wohl ihrer Mitglieder am Herzen liegen, sondern daß sie in rrster Linie die Förderung der Gemeinden ins Auge gefaßt und durch glückliche Ausgestaltungen vor allem des Religionsunterrichtes die Heiligthümer der Väter zu schützen und zu erhalten sich vorgenommen hat. Hinsichtlich des Besuches des Gottesdienstes Seitens der Schüler der Mittelschulen wurde folgende Resolution beschloffen: Die Conferenz der bayerischen Rabbiner erklärt es einstimmig als heilige Pflicht der Schüler an den Feiertagen den Gottesdienst zu besuchen. Den Vorsitz bei den Berathungen führte Herr Distr.'Rabb. Bamberger, Würzburg, bezw. Hr. Distr. Rabb. Dr. Cohn-Jchenhausen; das Amt der Schriftführung lag in den Händen der Herren Eckstein, Bamberg und Stein, Schweinfurt. Der Vorsitzende widmete Sr. Kgl. Hoheit dem Prtnzregenten zu Anfang und zu Schluß der Versammlung begeisterte Huldigungsworte; auf eine telegraphische Kundgabe derselben an Se. Kgl. Hohheit traf aus der Geheimkanzlei des Prinzregenten ein allerhuldvollstes Antworttelegramm bei dem Vorsitzenden der Konferenz ein. Aus der erst einjährigen Geschichte der Konferenz ist der Tod des bisherigen I. Vorstandes Dr. Perles München und des Kollegen Grünbaum Ansbach hervorzuheben, denen der Stellvertreter des Vorsitzenden Cohn Jchenhausen warme Worte des Nachrufes widmete. Das Referat des letzteren über das verflossene Jahr gipfelte in der Besprechung der verschiedentlichen, von dem Ausschuß im Sinne der vorjährigen Konferenz erledigten Petitionen und deren Schicksal.

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