Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 41 (25.5.1894)
- Date
- 1894-05-25
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448412-2448448--38579-2486692- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XXXV, Jahrgang. Jtuntc Beilage |tt M 41 ües „Israelit". Zeitungsnachrichten und Correspoudenzeu. Deutschland. Berlin. Während des Gottesdienstes verstorben ist am Sabbat Vormittag in der Synagoge M der Heidereutergaffe die 75jährtge Frau L., welche während des Gebetes von einem Schlaganfall betroffen, auf der Stelle verstarb. Als ein mit dem Ueberbringen der Trauerbotschaft beauftragter Synagogenbeamter in der in der Neuen Frtedrichstraße belegenen Wohnung der Verstorbenen erschien, brachte man so.ben ihren einigen Sohn, den Kaufmann L., nach Hause, der fast zu gleicher Zeit — gegen 11 Uhr —, als die Mutter verschied, auf der Straße über einen fortgeworfenen Obstrest gestürzt war und sich einen komplizirten Beinbruch zugezogen hatte. Berlin, 3. Mai. Eine Briefkastennotiz in der „Tägl. Rundsch." vom 30. Januar d. I. hat dem Redakteur des Blattes, Herrn Oscar von Ehrend erg, sowie dem Herausgeber Dr. Friedrich Lange, eine Anklage wegen Beleidigung zugezozen, die gestern vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts I. unter dem Vorsitze des Landgerichtsdirektors Brausewetter zur Verhandlung gelangte. Die beanstandete Briefkastennotiz lautet folgendermaßen: Dr. E. L. in Mühlhausen i. Th. Ihre örtlichen Verhältnisse haben wir an dieser Stelle schon einmal erwähnt. Daß eine deutsche Stadt von 30,000 Einwohnern (und darunter nur etwa 250 Juden) nun wirklich drauf und dran ist, einen Mann jüdischer Herkunft (Stadtrath Rosenstock) zu ihrem Bürgermeister zu wählen ist einfach ein Jammer und eine Schande dazu. Wenn aber die Bürger selbst ihr deutsches Gewissen nicht mehr fühlen oder fühlen wollen — wir können ihnen so rasch keine andere Seele einblasen. Dann heißt es hier wie an so manchem anderen Orte: erst noch tiefer in den Dreck, erst noch völliger in die Knechtschaft, dann werdet Ihr auch wieder Sehnsucht spüren! Freundl. Gruß." Wegen dieser Notiz hatte Stadtrath Rosenstock den S rafantrag gestellt. Der Angeschuldigte Dr. Lange, gab zu, die Notiz verfaßt zu haben. Der Angeschuldtgte v. Ehrenberg nahm die Mitverantwortung auf sich, obgleich ihm die Notiz vor der Veröffentlichung nicht zu Gesicht gekommen sei. Die Beweisaufnahme erstreckte sich nur auf die Verlesung des beanstandeten Artikels. Staatsanwalt Flicket beantragte eine Geldstrafe von 300 Mk. Der Gerichtshof kam nach längerer Berathung zu einem Schuldtgspruch gegen beide Angeklagten. Nach mehrfachen Entscheidungen des Reichsgerichts stehe der Presse nicht mehr Recht zu, als jeder Privatperson. Es komme gar zu häufig vor, daß die Presse mit der Ehre anderer Menschen umgehe, als sei sie gar nichts werth. Die in Rede stehende Notiz enthalte zweifellos schwere Ehrenkränkungen des StadtrathS Rosenstock. Allerdings sei den Angeklagten zugebilligt worden, daß sie in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hätten, denn sie konnten der Ansicht sein, daß in einem christlichen Staat auch Christen an der Spitze der Behörden stehen müssen; aber um diese Ansicht zu vertreten, war es nicht nöthig, Personen damit zu verquicken und gegen sie ehrenkränkende Ausdrücke zu gebrauchen. Die Strafe sei auf je 50 Mark bemessen. Außerdem wird dem Stadtrath Rosenstock die Befugniß ertheilt, das Urtheil in der „Tägl. Rundschau" veröffentlichen zu lassen. Rußland. Man schreibt dem „Fr. Bl." aus Petersburg unterm 5. Mai: Sie haben bereits gemeldet, daß die orthodoxen Kaufleute und die Börsencomitäs von Astrachan, Zarizyn und Saratow die Gouverneure um Belastung der Juden in den Städten der genannten Gouvernements angegangen haben, weil, wie die Petitionen besagen, eine Entfernung der Juden aus den Städten einen Niedergang der Industrie und des Handels nach sich ziehen würde. Diese Petitionen wurden von den Gouverneuren vorschriftsmäßig dem Ministerium des Innern zur Entscheidung unterbreitet. Das Ministerium entsendete hierauf nach Astrachan, Z rrizy n und Saratow einige Beamte, um an Ort und Stelle die Angaben der Petenten zu prüfen. Nunmehr verlautet, daß die Beamten, welche inzwischen nach Petersburg zurückgekehrt sind, die Petitionen der weitestgehenden Berücksichtigung empfohlen haben, da sie sich überzeugten, daß die Ausweisung der Juden aus einigen Städten der Gouvernements die orthodoxen Arbeiter sehr hart betroffen hat. So wurden z. B. in Zarizyn in Folge der Judcnauswetsungen einige Raphthafabriken geschlossen, wodurch mehr als 1500 Arbeiter brotlos wurden. In antisemitischen Kreisen befürchtet mau, daß das Ministerium den Petitionen stattgeben werde, und ihre Organe führen jetzt eine sehr heftige Sprache gegen die Juden, über deren angebliche „Schädlichkeit" sie die alten Lügen wiederholen. — In einem zweiten Petersburger Brüse vom 8. Mat wird uns geschrieben: Schon ,1884, gleich nach den ersten Judenauswelsungen aus den Gouvernements Kursk und Orel, wurde