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Der Israelit · 1894-05-25 · Heft 41 (25.5.1894) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 41 (25.5.1894)
Date
1894-05-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
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740 und baut nicht zu fest nur auf Euch, sondern qlaubt und baut auch auf Gott, dem stets Schaffenden und Wirkenden. Das zweite dieser Sieben geböte lautet: ioy dm ddnoh dvö roten mnoo d:6 ddicdi roten rnnoD iy nrnn no’an nirot? yacr nsunn ‘"b .nenn nrua oroipn er nwon nDDn nyotrn .i"i> onoo . . . Sieben Wochen sollen wir zählen, vom Tage, wo das Omer dargebracht wurde, vollkommene Wochen, bis zum 50. Tage, dann ein neues Opfer bringen dem Ewigen, ein Erstlingsopfer. Wie wir in dem siebten Tage der Enthaltsamkeit von jeder Arbeit ein Opfer des Vertrauensbringen, ein geistiges Opfer und dadurch anerkennen, daß mit unserer Thatkraft, mit unserem Fleiße Gott im Bunde sein muß; so verlangt das Siebenwochen-Gebot ein tatsächliches Opfer, ein Opfer der Dankbarkeit von uns. Der Mensch hat den Boden bearbeitet, gepflügt und das Saatkorn ausgeftreut und Gott gab Regen und Sonnenschein dazu. Feld- und BaunUrüchte sind reif; die Weizenernte ist im vollen Gange. Das Erste dieser reifen Früchte, das erste Weizenbrod soll er auf dem Altäre Gottes als Dankopfer darbrtngen, so den offenen, thatsächlichen Beweis liefernd, daß wir nicht uns allein den Erfolg unserer Bemühnug zuschreiben, sondern es anerkennen. daß Gottes Segen, Seine in die Natur gelegten Kräfte mitgewirkl und deshalb auch nicht die Hoffnung, den Muth und das Vertrauen verlieren dürfen. Noch eine andere Bedeutung hat die Vorschrift des Zählens der Siebenwochen und das neue Opfer der Erstlingsfrucht, das wir am Ende der sieben Wochen darbringen. Dem ersten Tage, an dem wir das Zählen der sieben Wochen beginnen, war der erste Tag des Peßachfestes vorausgegangen, das wir der Erinnerung an das erduldete schwere Leid und der Befreiung aus demselben feiern. Von Tag zu Tag sollen wir zählen, zwei Tage, drei Tage u. s. f., also immer von diesem Befretungsfeste ausgehend und fortschreitend. So sollen wir fortschreiten im Vertrauen zu Gott, in der Erkenntniß Seiner Macht und Kraft, Seines Schutzes, Seiner Hilfe, so daß wir nach sieben Wochen voll und ganz Ihn anerkennen, Ihm uns mit unserem ganzen Sein unterwerfen. Für diese wichtigste Errungenschaft, für diese Erkenntniß unseres Abhängigkeitsverhältnisscs zu Gott bringen wir ein neues Opfer, eine Erstltngsfrucht des neu erstandenen, seinen wahren Beruf erkennenden Menschen in uns. Denn erst mit dieser Erkenntniß werden wir über die ganze übrige Schöpfung gehoben, gewinnen wir Werth und Bedeutung, werden wir Menschen zu Stellvertretern Gottes auf Erden. Und mit diesem Schritte erst gelangen wir auf die geistige Stufe, die uns über alle kleinlichen, engherzigen Alltagssorgen hinweghebt, wo wir nicht mehr verzagen, wenn nicht Alles nach unfern Ansichten, nach unfern Wünschen geht, sondern vertrauen und hoffen. Um uns Menschen zu bestärken in unserm Verhalten zu Gott, damit wir nicht schwanken und irren durch die scheinbare Abhängigkeit von den Bedürfnissen des Lebens, die uns oft so ganz und gar in Anspruch nehmen, lautet das dritte Gebot: ns rsDsi “pir lom dw vttn ii§ jnin dmip tm tV rotr pN^> rrn» protr rot? nyoten rutea'i nriNnn iöta sb 12121 ynn iiw „Sechs Jahre besäe dein Feld und sechs Jahre beschneide deinen Wetnstock und sammle ein seinen Ertrag; aber im siebten Jahre sei eine Sabbatruhe dem Lande, ein Sabbat dem Ewigen; dein Feld sobst du nicht besäen und deinen Weinstock nicht beschneiden." Auch dem Boden hat Gott in diesem Ruhe- Gesetze des siebten Jahres den Stempel der Abhängigkeit aufgedrückt. Auch der fruchtbarste Boden kann nicht fortgesetzt produziren, kann nicht immer für den Menschen Früchte Hervorbringen; auch ihm versagt schließlich die Kraft. Sogar die moderne Landwirthschaft hat einsehen gelernt, daß dieses vor Jahrtausenden ausgegebene göttliche Gebot seine volle Berechtigung hat und neuerdings ist man wieder damit beschäftigt, Gesetze gegen die anhaltende Ausbeutung des Bodens, den sogenannten Raurbau zu erlassen. Darum soll der Mensch nicht auf sich und seinen Fleiß, nicht auf die immer spendende Erde vertrauen, soll auch in dem Ruhejahre des Bodens das Naturgesetz Gottes kennen lernen, daß er sowohl wie der Boden, auf dem er steht, aus dem er seinen ganzen Unterhalt zieht, abhängig seien von des Schöpfers Macht und Wort. Er soll ferner erkennen, daß die Erde nicht sein Eigenthum ist, er ihr nicht gebieten kann, sondern daß auch sie von Gott geschaffen, Seinem Gesetze unterstellt und uns nur als Wohnstätte angewiesen ist. Und darum lehrt uns das vierte Sieben- Gebot, daß Besitzthum und Eigenthumsrecht auf Erden wohl dem Wechsel unterworfen, doch von Gott verliehen ist. Nach siebenmal sieben Jahren, die Du zählen sollst, sei ein Jubeljahr fürs ganze Land, ein nw im, ein Freiheitsjahr; Mensch und Eigenthum sollen gleichsam sich selbst wieder angehören. Nicht der Mensch, wenn er über sich selbst verfügt und durch sein Verschulden verarmt und sich und sein Besitzthum verkauft, ist Herr über sich und sein Besitztüum. Beide gehören Gott an, stehen zu Seiner Verfügung und in Seinem Dienste. Gott hat das

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