Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 40 (21.5.1894)
- Date
- 1894-05-21
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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725 den Weisen zu ehren. Denn das ist als Gebot der Thora — tp? »jt mim — selbstverständlich und brauchte hier nicht gelehrt zu werden. Es liegt in der Natur der in Rede stehenden Weisheit, daß ihr Jünger das Wort denjenigen zuerst überläßt, der einen größeren Fond vo.i Weisheit bereits besitzt. Diese größere Weisheit besteht ja nickt in größerem Scharfsinn, größerer Gelehrsamkeit im gewöhnlichen Sinne, sonderen in einem reicheren Besitze der überlieferten Regeln, Satzungen und Vorschriften der Thora. Denken wir uns nun den Thora-Weisen in einer Gesellschaft von Genossen und es liegt eine Frage zur Entscheidung vor oder sie verhandeln sonst über einen Gegenstand der Thora. Wenn der Weise sich nun auch vollständig im Besitz aller Kenntnisse weiß, die zur Behandlung des Gegenstandes erforderlich sind, so wird er doch gut daran thun, demjenigen das erste Wort einzuräumcn, von dem er weiß, daß er größer als er ist, nicht an Scharfsinn, Logik und Dialektik, sondern an Weisheit der Thora. Er weiß, daß nicht Verstand und Vernunft, sondern daß praktische Kenntniß des überlieferten Gesetzes in erster Reihe hier entscheiden. Er weiß, daß seine gelehrtesten, scharfsinnigsten Deduktionen durch zwei Wcker vom Schuttthore Jerusalems umgestoßen werden können. Warum sollte er nicht lieber dieses Fiasko dadurch vermeiden, daß er den Webern zuerst das Wort läßt? Sie sind in diesem Falle die Besitzer der größeren Weisheit, weil die richtige Ueberlieferung das Moment ist welches allein entscheidet. Es ist nun menschlich, über einen zur Discussion gestellten Gegenstand, den man vollständig zu beherrschen glaubt, sich zu äußern und am Streit der Geister sich auch mit seinen Argumenten zu betheiligen und ihn möglichenfalls sogar zum Austrag zu bringen. Wer diese menschliche Regung unterdrücken, dem sozial und geistig niedriger stehenden, auch wenn es der letzte Weber am Schuttthore wäre, den Vorrang überlassen kann, dieser ist der Weise. Diese Rücksicht auf den größeren Weisen steigert sich noch, wenn derselbe auch an Zahl der Jahre oder Schüler überlegen ist. Das Alter der Weisen bürgt für seine im Laufe der Jahre gesammelte größere Erfahrung und ebenso der Verkehr mit einer großen Schaar von Schülern. Hat nun der an Erfahrung und Thora-Weisheit Ueberlegene gesprochen, sein Ausspruch beruht aber nicht auf Ueberlieferung, sondern auf selbstgezogenen Schlüssen und Folgerungen, in welchen der bescheiden zurückgetretene Weise nun Irriges und Anstößiges findet, dann ergreift er das Wort und deckt die Mängel und Jrrthümer auf. wie es seine geistige Befähigung eben gestattet. Dann hat selbst der Schüler dem Lehrer, der Sohn dem Vater gegenüber das Recht, ja die Pflicht das Unterhaltbare in der Darstellung des Lehrers und Vaters als solches zu bezeichnen. Bei dem unfertigen Halb- und Dreiviertelswissen ist das umgekehrte der Fall. Sein W ssen, sein Geist und seine Befähigung haben sich noch nicht geklärt und sind noch nicht in sein Ich übergegangen. Ec besitze daher bei Besprechung eines Gegenstandes, der ihm vollständig geläufig erscheint, nicht die Ruhe und die Mäßigung, die den Weisen auszeichnen. Er poltert mit seiner Ansicht heraus, wenn er mit seinem Geist und seinem Wissen glaubt glänzen zu können und vermag die Zurückhaltung nicht zu üben, durch die ihm die da in folgende Zurückweisung durch den an Weisheit Überlegenen erspart geblieben wäre. Legen wir nun diesen Maßstab für dieQialification eines ddh und an unsere Zeit, um an dem Verhältnis, welches unsere modernen Weisen von heute und gestern zu unseren alten Weisen einnehmen, einen untrüglichen Maßstab für deren Beurteilung zu haben. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspoudeuzeu. Deutschland. Berlin. Die königl. Bibliothek dahier hat kürzlich ein altes Manuscript erworben, das in Hinsicht auf die Geschichte der Medizin, die Kulturgeschichte und die französische Sprache beachtenswerth erscheint. Professor Dr. Steinschneider lenkt in Vwchow's „Archiv" die Aufmerksamkeit auf das Werk. Es ist eine altfranzösische Compilation eines jüdisch.m Arztes über die Fieber in hebräischer Schrift. Das Manuscript umfaßt mehr als 300 Pergamentblätter in kleinem Format. Das literarhistorische Interesse des seltenen Werkes, das nach Steinschneiders Ansicht vor der Zeit des französischen Exils (1306) entstanden sein dürfte, kann erst nach voller Eckenntniß der sprachlichen Seite gewürdigt werden. München. Zur Frage des Schächtens, die jetzt ja auch wieder in Könitz zur gerichtlichen Erörterung gekommen ist, schreibt die in München erscheinende „Aerztliche Rundschau": Die Angriffe, welche das „Schächten" neuerdings erfahren hat und welche sogar in der schweizerischen und sächsischen Gesetzgebung zum Ausdruck kamen, habm das in Berlin domizilirende „Komitee zur Abwehr antisemitischer Angriffe" veranlaßt, eine Sammlung von Gutachten Sachverständiger herauszugeben. Nach einer kurzen Einleitung, welche die derzeitige Sachlage in den verschiedenen Staaten behandelt, folgen iusgesammt 253 Gutachten, worunter 50 von den