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Der Israelit · 1894-05-16 · Heft 38-39 (16.5.1894) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 38-39 (16.5.1894)
Date
1894-05-16
Page
– (sequence 10)
Language
German
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700 kauft und genießt sein Fletsch wie bisher. Würde man es nicht in den Zeitungen lesen, so merkten sie nichts von einem Schächtverbot. Um so nachhaltiger macht sich aber das Schächtverbot sonst geltend. Die Preßstimmen mehren sich von Tag zu Tag, welche auf diese Kehrseite der Medaille Hinweisen. So schreibt z. B. die „Thurgauer Zeitung." „Wenn die Herren, die unsere Bundesverfassung mit dem Schächtartikel verbrämt haben, glauben, daß die Hunderttausende, die ihnen damals Heeresfolge leisteten, nun auch zu haben sein werden, wenn es sich darum handelt, ihn nach seinen Wortlaute auszuführen, so sind sie in einem bedenklichen Jrrthum befangen. So wars nicht gemeint! Wer den Leuten vor der bezüglichen Abstimmung sagte, daß die Sache auch sie angehe, nicht blos die Juden, der wurde ausgelacht oder bekam Grobheiten zu hören. Nun haben wir die Bescheerung! Der Thierschutzverein mag nun lamentieren, wie er will: Das Schächten des Großviehs, das von den kompetentesten Männern der Wissenschaft als die humanste Schlachtweise bezeichnet wird, ist zwar abgeschafft, aber im übrigen bleibts beim Alten und kein Mensch denkt z. B. daran, eine Sau vor der Tödtung liebevoll zu betäuben. Die Regierungen, denen das beffer als dem Centralausschuß des Thierschutzvereins bekannt ist, wissen drum auch wohl, warum sie nicht recht an eine Vollziehungsverordnung heran wollen; ein eidgenössisches Vollziehungsgesetz aber — darauf können Me Herren des Centralausschusses fick, verlassen, würde mit derselben Wucht bachab geschickt werden, wie der Schächtartikel angenommen worden ist." Bet dem praktischen Sinn der Schweizer, der sich sehr gut aus das Rechnen und Zählen versteht, werden dieselben leicht herausfinden, daß sie dem Jntereffe des zur Zeit schwer gedrückten Bauernstandes, wahrlich nicht durch eine Maßregel gedient haben, durch welche tausende von Schlachtthieren nicht mehr wie bisher aus dem Jnlande, sondern aus den Grenzländern bezogen werden müssen. — Es liegt mir eine statistische Zusammenstellung aus dem Jahre 1892 vor, welche einen Ueberblick über den Consum der jüdischen Gemeinden an Schlachtthieren im Laufe eines einzigen Jahres gewährt. Die Zusammenstellung ist nach verschiedenen Seiten hin nicht vollständig. So sind z. B. die Gemeinde Genf und einige kleine Gemeinden nicht aufgeführt. Ferner sind nur diejenigen geschächteten Thiere berücksichtigt, die in Israelitischen Gemeinden, nicht aber solche, die außerhalb derselben geschlachtet wurden. Olten z. B. das keine jüdische Gemeinde bildet, aber einen jüdischen Metzger hat, der sehr große Quantitäten geschächtetes Fleisch nach Auswärts versandte, ist ebenfalls nicht aufgeführt. Nach diesem statistischen Ausweis wurden im Jahre 1892 geschachtet, in Großvieh; Kleinvieh: Kälber, Schafe Manches . . 312 416 Baden . . . 325 163 Basel. . . .- 666 1128 Bern .... 193 158 Biel .... 347 540 Bremgarten. . 60 20 Ehaux de Fonds 420 720 Delsberg. . . 110 80 Endingen . . 197 320 Eglisann-Bülach — 40 St. Gallen . . 156 104 Langenthal . . 90 155 Lengnau . . . 100 74 Liestal. . . . 150 150 Luzern . . . Neuchatel . . 208 i 312 104 200 Solothurn . . 200 50 Winterthur . . 124 130 Zürich . . . 460! 420 Summa . . 4222 St. 5180 St. Diese Zahl repräsentirt Millionen, die jährlich der Schweizerischen Landwirthschaft entzogen werden. Dazu kommen noch die beträchtlichen Schlachthausgebühren, die den Communen zu gut kommen, und deren Wegfall vielfach recht empfindlich sich bemerkbar machen wird. Um den ganzen Ausfall mit einiger Sicherheit feststellen zu können, wird man noch einige Monate Beobachtungen anstellen müssen, besonders wenn jetzt mit dem Sommer die Fremdensaison beginnt. — Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß das Schächtverbot auch hier seinen Einfluß bemerkbar machen wird. — Daß die Juden ein großes Conttegent zu den Fremden im Allgemeinen und zu den Schweizerreisenden insbesondere stellen, ist bekannt. Schon voriges Jahr haben die jüdischen Gäste unter der Erregung der Schächtbestimmung, die gerade in die Hochsaison fiel, vielerorts sich in christlichen Hotels über offenkundige Zurücksetzung zu beklagen gehabt. — Die Vorliebe für die „freie" Schweiz hat sicherlich bei allen Freunden der Freiheit keine Steigerung durch die Art und Weise erfahren, wie das Schweiz. Schächtverbot mit der Reltgtons- und Gewissensfreiheit seiner jüdischen Bürger umspringt. Es liegen Anzeichen in beträchtlicher Zahl vor, daß diese Vergewaltigung auf das jüdische Reisepublikum nicht ohne Einfluß geblieben ist, und sich diesen Sommer bemerkbar machen wird. — Dieje-

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