Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 38-39 (16.5.1894)
- Date
- 1894-05-16
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXV. Jahrgang. Erste Beilage ja M -38 8- 39 des „Israelit". Leitender Artikel. Das Schweizerische Schiichlverimt in der Araxis. Luzern, 7. Mai. Nachdem seit Anfang Mai das Schächtverbot in der ganzen deutschen Schweiz in Kraft besteht, ist eS von Jntereffe zu sehen, wie rasch sich die davon betroffenen Gemeinden in die neue Lage gefügt und wie sie ohne jede Schwierigkeit ihren Bedarf vom Auslande beziehen. — In allen Grenzländern der Schweiz mit Ausnahme Frankreichs, sind Schlachtereien errichtet, welche den Bedarf der schweizerischen israelitischen Gemeinden reichlich decken. Daß in Frankreich keine Schlachtereien bis jetzt errichtet wurden, dürfte einerseits seinen natürlichen Grund darin haben, daß in der dabei besonders in Betracht kommenden französischen Schweiz das Schächtverbot z. Zt. noch nicht in Kraft ist. Andererseies dürfte auch der Zollkrieg, der gegenwärtig zwischen Frankreich und der Schweiz besteht, die Fleisch-Einsuhr wesentlich vertheuern. Soweit unsere Kenntniß reicht sind sämmtliche neu eingerichteten Schlachtereien an der Grenze Privatunternehmungen. Eine einheitliche Regelung der Angelegenheit, so wünschenswert sie auch mit Rücksicht auf die rituelle Seite wäre, stößt doch in der Praxis auf erhebliche Schwierigkeiten und wird sich im Laufe der Zeit jedenfalls leichter und bester bewerkstelligen lassen, als sofort am Anfänge. — Zur Zeit ist in einigen Gemeinden eine größere Zersplitterung im Koscher - Fleisch-Verkaufe eingetreten, als es früher der Fall war. Aber selbst diese hat sich nach verschiedenen Seiten als durchaus vorteilhaft bewährt, wie dies bei jeder freien Concurrenz der Fall ist. Die größten Schwierigkeiten boten die Verhältnisse in Basel. Der dortige inspicirende Grenz-Thierarzt, der zugleich Schlachthausaufseher von Basel und einer der heftigsten Agitatoren gegen das Schächten ist, sucht die Einfuhr von an der ganz nahen deutschen Grenze geschächteten Thieren nach Kräften zu erschweren. Er wurde darin durch ein neues Bundesgesetz, die Einfuhr von Fleisch betr. unterstützt, welches die Einführung von geschächtetem Fleisch erschwert, daß manche glauben, das Gesetz sei geradezu darauf berechnet, den Juden die Möglichkeit zu benehmen, Fleisch von den angrenzenden Ländern zu beziehen. So sehr diese Ansicht durch den Umstand bestärkt wird, daß das Gesetz nach dem Entwürfe gerade des Basler Schlachthausverwalters ausgearbeitet wurde, so entschieden entspricht jene Unterstellung der Wirklichkeit. — Um einen Begriff von den Schwierigkeiten zu geben, welche das erwähnte neueBundeSgesetz der Einfuhr von geschächtetem Fleisch macht, sei hier nur der eine Umstand erwähnt, daß beim Ueberschreiten der Grenze, die Lunge, Herz und Leber noch an dem Fleisch befestigt sein müssen, wodurch die reltgionsgesetzlich gebotene Untersuchung der Lunge ungemein erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht wird. — Diese und andere Schwierigkeiten haben den großen Theil der Baseler Metzger bestimmt, nur einen kleinen Theil ihrer Schlachtthiere jenseits der Grenze zu schächten, den größeren Theil aber durch Kopfschlag zu tödten. Der einzige Metzger in Basel, welcher der Aufsicht des dortigen Rabbiners Herrn Dr. Cohn unterstellt ist, bezieht sein Fleisch von der italienischen Grenze Chtaffo-Como. Dort ist eine Schlachterei etablirt, welche der Aufsicht der Herren Rabbiner Dr. Ehrmann in Baden und Dr. Cohn in Basel unterstellt ist. — Bon da beziehen auch Luzern, Baden und noch andere Gemeinden ihren Fleischbedarf. Die Gemeinde Endingeu läßt von ihrem Schochet an der nahe gelegenen badischen Grenze schächten. Für die hiesige Gemeinde läßt ein hiesiger jüdischer Metzger in Luino schächten und die Gemeinde stellt demselben den Schächter. Außerden befindet sich hier eine Verkaufsstelle des aus Chiaffo-Como importirten Fleisches bet einem nichtjüdischen Metzger. Die Gemeinde St. Gallen bezieht ihr Fleisch aus dem nahe gelegenen österreichischen Orte Höchst, wo der Schochet und der Metzger von St. Gallen die Schechita und den Import besorgen. Die Gemeinde Solothurn hatte anfänglich erhebliche Schwierigkeiten, weil in dem dortigen Kanton besonders rigorose Gesetzesbestimmungen den Fleisch-Import regeln. Dieselben sind jetzt auch gehoben, ohne daß mir näheres darüber bekannt ist. Inzwischen find die Gegner des SchächtenS und der Schächter zu der Einsicht gekommen, daß ihre ganze Liebesmüh' umsonst war und daß die schweizerischen Israeliten sich Fleisch von geschächtete» Thieren beschaffen können, wen« auch das Schächten in der Schweiz verboten ist. Sie haben die Juden thatsächltch in keiner Weise mit dem Schächtverbot getroffen. Wenn auch für die einzelnen Metzger oder Lieferanten heute die Lieferung deS geschächteten Fleisches mit etwas mehr Plackerei und Umständlichkeit verbunden ist, das Gros der Consumenten merkt davon nichts; es