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Der Israelit · 1894-05-07 · Heft 36 (7.5.1894) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 36 (7.5.1894)
Date
1894-05-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
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654 Dagegen erinnere ich an den Metzgergesellen, der im vergangenen Jahre im Schlachthause zu Dortmund einer lebenden Kuh die Haut vom Kopfe zog, weise auch auf die Methode hin, nach welcher sechs bis acht Kälber oder gar noch mehr aufgehängt wurden, um erst dann ganz maschinenmäßig durch Schlagen betäubt und vielleicht erst nach fünf Minuten vollends durch Stechen getötet zu werden. Gerade den Juden ist die Schonung und Erhaltung der Thiere außerordentlich warm ans Herz gelegt. Im vierten Gebot ist bei der Sabbatruhe auch die Ruhe der Thiere geboten 5. Buch Mos. Kap. 5, V. 14: Du darfst nicht sehen den Esel Deines Bruders oder seinen Ochsen hinfallend auf dem Wege und Dich ihnen entziehen: ihn aufrichten sollst Du mit ihm, das. Kap. 21, V. 4. Verbinde dem Ochsen das Maul nicht beim Dreschen 5. B. Mos. 25. 4. Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zugleich ackern 5. B. Mos. 22, 10. Wenn ein Kalb oder ein Lamm geboren wird, dann soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, vom achten Tage an und weiter soll es wohlgefällig als Opfer ausgenommen werden. 3.' B. Mos. 22, 27. Nicht darfst Du sehen den Ochsen Deines Bruders oder sein Schaf umherirren, und Dich ihm entziehen; zurückbringen sollst Du sie Deinem Bruder 5. B. M. Kap. 22, 1 ff. Der Gerechte schonet auch seines Viehes; Frevler behandeln selbst Blutsfreunde grausam Spr. Sal. 12, io. Colmberg (Bayern.) Einsender glaubt hiermit der Wohlthätigkeit unserer Glaubensgenossen zu dienen, wenn er dieselben warnt den von Colmberg abgesandten Bettelbriefen Gehör zu geben. Die Schreiber erwähnter Briefe sind junge, kräftige Leute mit kleiner Familie, welche sich einzig und allein auf dem Schnorrwege reichlichen Erwerb verschaffen wollen und der Gelegenheit auf ehrbare Weise sich zu ernähren aus dem Wege gehen. Mit Erlheilung von Zedokoh wolle man etwas vorsichtig sein, indem es genug wirklich Bedürftige gibt, bei denen Zedokoh gut angebracht ist. Alexander Steinberger in Colmberg bei Ansbach (Bayern.) Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. Herr I. Wassermann aus Jassy bat zum Andenken an seine in Meran verstorbene Schwester dem Asyl für Curgäsie in Meran die namhafte Spende von 10.000 Francs zugewendet. Wien. Bekanntlich hat im vergangenen Jahre der Freiherr Albert v. Rothschild eine größere Summe (fl. 500.000) für die Errichtung eines Spitals für Krebskranke gespendet, das, mit allen technischen und wissenschaftlichen Behelfen ausgestattet, vorzüglich der Forschung nach Mitteln zur Krebsheilung dienen sollte. Es waren auch alle Vorbereitungen zum Baue des Spitals, wie Beistellung eines Bauplatzes, behördliche Concession 2c., getroffen, als das Projekt, wie man den „Wiener medictnischen Blättern" berichtet, im letzten Momente an dem Widerstande der Anrainer schein terte. So schwebt bei uns in Wien ein eigenthümliches Verhängniß über den Humanitären Anstalten; denn das projectirte Krebsspital bleibt nun aus demselben Grunde, wie das im Vorjahre von anderer Seite projectirte Tuberculosenheim in Reichenau, unausgeführt. Es dürfte beinahe nothwendig werden — so sagt das citirte Blatt — für humanitäre Stiftungen ein dem Expropriationsgesetze für Verkehrsmittel ähnliches Gesetz in Oesterreich zu schaffen. Schweiz. Zwei Angehörige der Sabbatarianer-Sekte, die den Samstag als Sabbat feiert, kamen bei der Erziehungsdirck ion des Kantons Basel mit dem Gesuche ein, es möchten ihre Kinder an Samstagen vom Besuch der Schule dispensirt, d. h. es möchte das Ausbleiben von der Schule an Samstagen nicht als Schulversäumniß angesehen und zur Bestrafung gezogen werden. Dieses Gesuch wurde, wie man der „Basell. Ztg." mittheilte, damit begründet, daß der Besuch der Schule an Samstagen mit den religiösen Grundsätzen der Sabbatarianer unvereinbar sei und daß Artikel 49 der Bundesverfassung Glaubens- und Gewissensfreiheit garantire. Die Erziehungsdirektion hat das Gesuch in ablehnendem Sinne entschieden mit folgender Motivirung: „Nach der Auffassung der Erziehungsdirektion entbindet der Umstand, daß die sog. Sabbatarianer den Samstag statt den Sonntag feiern, die Anhänger dieser Sekte ebensowenig als die Israeliten von der Verpflichtung, ihre Kinder auch an Samstagen in die Schule zu schicken. Der Samstag ist ein obligatorischer Schultag, an dem alle Kinder, ohne Rücksicht auf die Konfession ihrer Eltern, die Schule besuchen müssen." Amerika. New-Aork, 4. April. Das jüdische theologische Seminar, welches hier bestehend sich von dem Reform-Institute gleichen Namens in Cincinnati wesentlich dadurch unterscheidet, daß es konservatives, streng religiöses Judenthum lehrt, macht zwar langsame, aber immerhin anerkennenswerthe Fortschritte. In dem hiesigen Institut weht der Geist des Rabbiners Sabbato Morrais aus Philadephia, welcher bekanntlich ein großer Talmudtst, Vertreter des Konservatismus, ein biederer Charakter und gewissenstreuer Lehrer ist. Die geschäftliche Leitung

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