Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 34-35 (1.5.1894)
- Date
- 1894-05-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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630 Einwohner; jedoch findet man keinen jüdischen Beamten. Vor einger Zeit war ein ärztlicher Posten zu vergeben, der eine Dotation von fl. 600 ö. W. — aus städtischen Mitteln erhielt und es bewarb sich darum ein jüdischer Arzt. Der verstorbene Bürgermeister Dr. Prix lehnte das Gesuch ab, da sich der qu. Arzt weigerte, seinen Glauben abzulegen. 5-m Wien, 26, April. Die Ehrenbeleidigungsklage des GemeinderatheS Joseph Gregorig gegen den Gemeinderath Bauratli Wilhelm Stiaßny, welche in der ersten Instanz mit der Verurteilung des Geklagten zu zwölfstündigem Arrest endete, gelangte heute vor dem Apellsenate unter Vorsitz des Landgerichtsrathes Dr. Böhm zur Verhandlung. Dieser Fall hat bekanntlich insbesondere durch die Verhängung einer Arreststrafe vieles Aufsehen erregt. Wie man sich erinnert, lag der Thatbestand darin, daß Herr Stiaßny in einer Sitzung des Gemeinderathes auf den von Herrn Gregorig gebrauchten Ausdruck „jüdische Jnsektenknaben" nach der Angabe des Klägers ausgerufen hatte: „Das ist ein frecher miserabler Bube", nach seiner eigenen Angabe jedoch: „So spricht ein miserabler frecher Bube." Da die Aeußerung in der ersten Version als erwiesen angenommen wurde, so wurde der Geklagte, ohne daß eine Beurtheilung des Beweises der Wahrpeit erfolgte, wegen Beschimpfung an einem besonderen Anstand erfordernden Orte zu der erwähnten Arreststrafe verurtheilt. Der Appellsenat fällt folgendes Urtheil: Der Berufung des Angeklagten wird im Punkte der Schuld dahin stattgegeben, daß derselbe! nicht der Beschimpfung nach §. 486, sondern der Schmähung nach §. 491 St. G. schuldig erklärt wird; der Berufung in Betreff der Strafe dahin, daß er zu einer Geldstrafe von 50 fl., im Nichteinbringungsfalle zu Wölf Stunden Arrests verurtheilt wird. Die Berufung des Privatklägers wird zurückgewiesen. Rumänien. Bukarest, 13. April. Die namentlich von den Behörden des Distriktes Bacan beliebte Durchführung des unter nationalliberalem Regime erlassenen Gesetzes, welches den nicht mit Ackerbau sich befassenden Fremden den Aufenthalt in den Landgemeinden verbietet, hat zu überaus traurigen Folgen geführt. Da, wie bereits in früheren Berichten erwähnt, auch die im Lande geborenen einheimischen und zum Militärdienst herangezogenen, aber nicht naturalisirten Juden als Fremde behandelt werden, so ist es in vielen Dorfgemeinden des Districtes Bacan zn förmlichen Judenhetzen gekommen. Die nach Tausenden zählende israelitische Dorfbevölkerung des genannten Distriktes, welcher mit der Vertreibung aus ihrer bisherigen Heimstätte auch die bisherige Erwerbsthätigkett entzogen ist, hat daher eine Deputation nach Bukarest entsendet, um maßgebenden Orts gegen die behördliche Austreibungsbarbarei vorstellig zn werden. Der Prediger der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde, Dr. Beck, hat nun in einer Audienz beim Könige diesen über die traurige Lage der israelitischen Bevölkerung des Distriktes Bacau unterrichtet und auf Weisung des Königs wird in diesen Tagen ein Memorandum an den Ministerrath abgehen, in welchem unter ausführlicher Darstellung der Sachlage um eine Milderung bezüglich Anwendung der drakonischen Fremdengesetze auf die einheimischen Juden gebeten wird. Die Handelskammer für die Distrikte Fokschani und Bacau hat an den Minister des Innern ein Bericht abgeschtckt, in welchem erklärt wird, daß die Ausweisung der Juden aus den Dörfern nicht nur den Handelsverkehr, sondern auch das gewerbliche Leben und den Ackerbau in empfindlichster Weise zu schädigen geeignet ist. Da die als Fremde behandelnden rumänischen Juden für die Handelskammern im Lande weder ein aktives, noch ein passives Wahlrecht besitzen, so kann man die erwähnte Kundgebung der Fokschaner Handelskammer nicht als eine von Israeliten ausgehende Kundgebung behandeln. Schließlich sei als Curiosum erwähnt, daß die lebhafte Theilnahme der israelitischen Bevölkerung zu Ehren des Kronprinzenpaares veranstalteten Begrüßungsfeierlichkeiten ein liberales Opposittonsblart veranlaßt hat, den Kronprinzen Ferdinand als zukünftigen „König der Juden" zu bezeichnen. Rußland. Petersburg. Der Woskhod vom 27. Febr./ 11. März giebt einen Artikel aus dem Golos wieder, ein als judenfeindltch bekanntes Blatt; dasselbe kann also nicht der Partheilichkeit für die Juden angeklagt werden: Der unrechtmäßige Verkauf von Spirituosen, der ehemals von den Juden monopolisirt wurde, hat mit der Ausweisung der Juden aus den Dörfern und Ländereien nicht aufgehört, sondern bedeutend zugenommen. Der einzige Unterschied besteht darin, daß die jüdischen Wirthe durch christliche Wirthe ersetzt worden sind. Außerdem hat die Ausweisung der Juden dem Schmuggel bedeutenden Vorschub geleistet, mit dem Unterschied, daß die Bauern an Stelle der Juden getreten sind und zum größten Schaden des Schatzes. Die Juden haben niemals gewagt und niemals versucht, den Schmuggel mit der Frechheit und dem CynismuS zu betreiben, wie es die Bauern thun. Ein schmuggelnder Jude ist in unserer Gegend zur größten Seltenheit geworden; dafür aber sind es die Bauern. Warschau, 12. April. Wie dem in St. Petersburg erscheinenden „Woschod" aus Sitomir berichtet wird, ist dortselbst die Gründung einer jüdischen landwirthschaftlichen Hochschule bevorstehend. Die Kosten der für den kommenden Monat geplanten Gründung sollen aus dem von dem Nachlasse des Dr. Lefner zu diesem Zwecke bestimmten 220,000 Rubeln bestritten werden. Auch hat die Stadt Sitomir dem zu gründenden Institute 80 Desjatin Land geschenkt. Außerdem verpflichtet sich die Gemeinde, der landwirthschaftlichen Schule jährlich einen erheblichen Beitrag zu bewilligen.