Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 32-33 (19.4.1894)
- Date
- 1894-04-19
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2446951-2448412-2448442--38407-2486514- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
WW WWWM»!WWM'PW- «»MUWsWH., i .»«f>*. .sN&rv »jb» 607 Judenhaß in Rußland sich mächtig zu regen, während die berüchtigte Lex Jgnatjew von 1882 das Signal zum Ausbruche der bekannten Judenkrawalle gab. Das „Fr. Bl." versichert auf das Bestimmteste, daß die, von dem Grafen damals ausgegebene Parole lautete: „Die Juden stehen außerhalb des Gesetzes." Der bekannte kaiserliche Ukas, welcher Rußland verkündete, daß „auch die Juden unter dem Schutze des russischen Gesetzes stehen", erfolgte erst zwei Jahre nach dem Ausbruche der Judenkrawalle, die sich während dieser Zeit über alle „Judenstädte" im Czarenreiche ergossen und unzählige Menschenleben vernichtet hatten. Im Lause der zwei Jahre aber, während der wüthende Janhagel, geführt von Anstiftern aus der Residenz, Juden mordete, ihr Hab und Gut plünderte und an jüdischen Frauen und Mädchen Verbrechen gegen die Sittlichkeit verübte. hatte Graf Jgnatjew als Minister des Innern absolut nichts gethan. was auch nur auf eine offizielle Mißbilligung dieser Schandthaten hingedeutet hätte. Vergeblich war das Ministerium von flehentlichen, herzzerreißenden Bitten der Juden um Hilfe bestürmt worden, und ehrliche, orthodoxe Bürger in Rußland sagten es offen heraus, daß die Regierung die Judenkrawalle begünstige. So handelte Jgnatjew, der Onkel, als russischer Minister des Innern, so handelt jetzt Jgnatjew, der Neffe, als Gencralgouverneur von Kiew, Podolien und Wolhynien. Obzwar General Drenteln, der Vorgänger des Grafen Jgnatjew, ein bekannter Judenfeind war, wurden die Juden unter ihm dennoch menschlicher behandelt als unter dem jetzigen Regime. Graf Alexei Jgnatjew, der mit unbeschränkten Vollmachten ausgerüstet ist, verfolgt die Juden in den ihm unterstehenden Gouvernements mit beispielloser Rücksichtslosigkeit. Abgesehen von den Ausweisungen, die Graf Jgnatjew fast täglich vornimmt, abgesehen von zahlreichen Beschränkungen, die er sogar gegen die Juden verfügt, die das Recht der freien Niederlassung kraft ministerieller Verordnungen schon seit Jahren genießen, ist er bestrebt, die Juden aus allen Gebieten des Handels und der Industrie zu verdrängen und ihnen sogar das zu entreißen, was ihnen gerichtlich zugesprochen wurde. Die in Kiew wohnenden Handwerker mosaischer Confession leben fast durchwegs in großer Armuth; um ihnen zum Lebensunterhalte eine neue Verdienstquelle zu erschließen, hatten die Frauen dieser Handwerker an die Gerichtskammer zu Kiew die Bitte gerichtet, man möge ihnen gestatten, auf den Standplätzen der Stadt Milch und Brod zu verkaufen. Die Gerichtskammer schenkte dieser Bitte Gehör und erklärte, daß die Frauen jüdischer Handwerker, welche das Aufenthaltsrecht in Kiew genießen,^unbehindert Milchgeschäfte betreiben können. Auf Grund dieses Gerichtsbeschlusses hatten viele jüdische Frauen in Kiew solche Geschäfte eröffnet. Da kam Graf Jgnatjew und ordnete die sofortige Schließung solcher Geschäfte an; zugleich verfügte er die Ausweisung der Frauen, welche in den Kaufläden Milch verkauft hatten. Diese Ausweisung wurde thatsächlich durchgeführt, und viele Handwerker verließen daher Kiew, denn diese Unglücklichen mußten ja ihren Frauen, den Müttern ihrer Kinder folgen. Vergebens versuchten die Juden auf die Erlaubniß der Ktewer Gerichtskammer htnzuweisen, vergebens flehten sie um Gnade. Wessen Graf Alexei Jgnatjew fähig ist, zeigte er erst wieder vor einigen Tagen. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist es den Juden nicht gestattet, im Südwestgebiete Güter oder Grund und Boden zu besitzen; dagegen erlaubt ihnen das Gesetz von 1868, solche zu pachten. Der Jude Israel Madantschik hatte 1892 das Gut Chischowka auf zehn Jahre gepachtet und für den Etgenthümer Anton Woronitsch die Pachtsumme von 30.090 Rubeln erlegt. Kaum war ein Jahr seit Abschluß dieses Pachtvertrages verflossen als Graf Jgnatjew, in dessen Verwaltungsgebiet Chischowka sich befindet, die Gerichtskammer von Kiew beauftragte, den Pachtvertrag zwischen Maidantschik und Woronitsch als ungtltig und den erlegten Pachtbetrag als confiscirt zu erklären. Die Gerichtskammer wagte nicht zu widersprechen und annulltrte denselben Vertrag, den sie vor Jahresfrist selbst genehmigt hatte. Graf Jgnatjew unternahm diesen Schritt, weil er, wie es in seiner Weisung an die Gerichtskammer heißt, „die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß Maidantschik das Gut Chischowka unter dem Scheine eines Pachtvertrages als Eigenthum erworben hat, was den Juden durch Gesetz vom 10. Juli 1864 verboten worden ist." Auf welche Weise er diese Ueberzeugung gewonnen hat — darüber hüllt er sich in Schweigen. Eine Thatsache ist es, daß willkürliche Verfügung eine Familie an den Bettelstab gebracht hat. Aber nicht um den Juden Maidantschik allein handelt es sich hier; eine große Gefahr liegt vielmehr darin, daß nun sämmtltche jüdischen Pächter besorgen müssen, ihre Pachtverträge auf allen Gebieten der Landwirthschaft, mögen sie auch gerichtlich bestätigt sein, könnten illusorisch gemacht werden. Durch dieses Vorgehen Jgnatiew's sind auch die orthodoxen Gutsbesitzer hart betroffen, denn kein Jude würde es jetzt wagen, seine Existenz durch Verträge von zweifelhafter Sicherheit aufs Spiel zu setzen. Auch in streng orthodoxen Kreisen kann man in Folge dessen hören, daß die Judenfresserei des Grafen Jgnatjew den Handel und Industrie im Südwestgebiete rui-