Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 29 (9.4.1894)
- Date
- 1894-04-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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zum Ausdruck bringen wollen, stößt man sich gewiß nicht mit Unrecht an dieser Bezeichnung. Soweit wir die einzelnen Capitel einer prüfenden Durchsicht unterzogen haben, entspricht ihr Inhalt genau den gesetzlichen Bestimmungen. — Wir wünschen daher der Schrift eine recht große Verbreitung. Zeitungsnachrichten und Correspondeuzen Deutschland. Aus Bayer», 3. April. In Asch bei Hof wurde nach dem „B. Tgbl." ein Müllermeister in Haft genommen, der im Coups des Egerer Zuges in einem antisemitischen Anfalle einen jüdischen Getreidehändler beinahe erdrosselt hatte. Karlsruhe, 5. April. Wir erhalten folgende Zuschrift: Die im „Israelit" Nr. 27 veröffentlichte, „aus Baden" Ihnen zugegangenen Mittheilungen über eine Stiftung der verstorbenen Michael Wetl'schen Eheleute in Straßburg sind sehr unzutreffend. Die Erträgnisse der Stiftung sind nicht „zu Gunsten der isr. Cultusgemeinden Parts, Straßburg und Karlsruhe vermacht;" sie sollen vielmehr an würdige isr. Familien oder auch an einzelne Personen Frankreichs, Elsaß-Lothringens und des Großherzogthums Baden verliehen werden. Auch ist nicht „Heuer zum Erstenmale in Karlsruhe zu Heirathszwecken ein Tugendpreis mit 450 M. vertheilt worden." Schon im vorigen Jahre wurden von Gr. Oberrath zwei Preise von je 635 M. an würdige und bedürftige nicht in Karlsruhe wohnende israelitische Familien verliehen; außerdem wurde stiftunasgemäß der Betrag von 624 M. behufs Anschaffung von Heizmaterialen an arme Israeliten in Karlsruhe vertheilt. Der im laufenden Jahre verliehene Preis wurde einer würdigen israelitischen Wtttwe des Großherzogthums in Anerkennung ihres redlichen Bemühens, ihre zahlreiche Familie aus eigener Kraft zu ernähren zur Ermuthtgung und Kräftigung auf ihrem ferneren Lebenswege zugewendet. Das Sekretariat des Gr. Oberraths der Israeliten. E in st ein. R. Gotha, 3. April. Der Maschinenmeister des hiesigen Schlachthofes, Herr E Winkler hat einen Halfter-Kopfhalter für Rinder beim Schächten konstrutrt und soeben Patent darauf erhalten, der wohl als das Vollkommenste gelten dürfte, was in den letzten Jahren an ähnlichen Apparaten hergestellt wurde. Der große Vorzug dieses Kopfhalters besteht vor allen Dingen darin, daß er dem Schlachtthiere vor dem Ntederlegen angelegt wird, wodurch der Schächtschnitt nach dem Niederlegen durch keine andere Manipulation verzögert wird. Der neue Apparat wird dem Rinde wie eine Halfter angelegt und kann jedem Rind, gleichviel ob groß oder klein, durch verstellbare Ketten angepaßt werden. Ferner kann der neue Kopfhalter ganz unabhängig von den Hörnern des Schlachtthieres, auch bei hornlosem Vieh in Anwendung kommen; und wo solches vorkommt, ist das Fixiren des Kopfes ohne diesen Apparat gar nicht denkbar. Einen anderen Vorzug, der beim Ntederwinden des Schlachtthieres von eminenter Bedeutung ist, weist der neue Apparat insofern auf, als vermittels desselben der Kopf des Schlachtthieres äußerst leicht zu führen ist, so daß ein Aufschlagen des Kopfes und der Hörner vollkommen ausgeschlossen ist. Bet Anwendung des Halfter-Kopfhalters sind in der That alle Bedingungen erfüllt, die Gegner des Schächtens etwa geltend machen können. Dieser zweckmäßige Apparat hat auch seine Vorgeschichte. Als vor einigen Monaten auch hier in Gotha eine Agitation gegen das Schächten etnaeleitet wurde und der Minister dem Medtzinal- Collegium den Auftrag ertheilte ein Gutachten darüber abzugeben, ob das Schächten, wie es im hiesigen Schlachthause ausgeführt wird, eine Thierguälerei sei oder nicht, wurde Herrn Winkler der Auftrag einen Apparat für ein einwandfreies Ntederlegen des Rindes und Fixiren des Kopfes herzustellen, der die Mängel der bis jetzt bekannten ähnlichen Apparate vermeidet, und das ist ihm vorzüglich gelungen. Die im hiesigen Schlachthause angestellten Proben haben die Brauchbarkeit des Apparates erwiesen; er wurde sowohl bet schweren Bullen und Ochsen, als auch bei kleineren Rindern mit großer Sicherheit und Leichtigkeit in Anwendung gebracht. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. Der Gemeinderath Baurath Stiaßny, welcher seiner nur zu berechtigten Entrüstung über einen rhetorischen Exceß des antisemitischen Gregorig im Gemeinderathe Ausdruck gab, indem er diesen als „miserablen, frechen Buben" characterifirte, wie ihn auch Professor Dr. Lustkandl im Landtage als „frechen Lügner" bezeichnet hatte, wurde hierfür vom Bezirksgerichte Alsergrund zu zwölfstündigen- Arrest verurtheilt. In der Begründung dieses Erkenntnisses sagte der Richter: „Eine derartige Aeußerung begründe unter allen Umständen die Uebertretung der öffentlichen Beschimpfung nach 8 496 St. G. auch schon deshalb, weil die adjecttvifche Bezeichnung „miserabel" und „frech" an der