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Der Israelit · 1894-04-09 · Heft 29 (9.4.1894) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 29 (9.4.1894)
Date
1894-04-09
Page
– (sequence 3)
Language
German
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625 Unser Leben haben so dte Egypter verbittert, aber uns selbst ist trotzalledem die Verbitterung fremd geblieben. Trotz des schnöden, unerhörten cgyptischen Druckes ist es demselben nicht gelungen, uns mit Haß und Rachegedanken gegen die Mörder unseres Lebensglücks zu erfüllen. Und wenn wir je einer solchen Regung hätten Raum geben wollen, so erhebt unser Gottesgesetz mahnend den Finger: „Verabscheue keinen Egypter, denn du bist Fremd ling in seinem Lande gewesen." Auf welch' empfänglichen Boden diese Mahnung gefallen ist, beweist unser Pesachfest durch kleine, aber ungemein charakteristische Züge. Der Gedanke an einzelne der zehn Plagen, welche die Egypter heimsuchten, nimmt uns einen Tropfen aus unseren Freudenbechern. Ihr Untergang im Meere läßt die Jubel-Hymne unserer Erlösung, das Hallel-Lted, am Pesach nicht in seiner Vollständigkeit hinausklingen. ’T nryo rwv d’-idin onxi D'3 ljntD „Gottes Geschöpfe versinken im Meere und ihr wolltet diesen Untergang durch ein Lied feiern?" Unsere Ahnen wußten, daß Egypten und die Egypter nur Werkzeuge in der Hand Gottes waren, um die verheißene Bestimmung des Slavenlooses an uns zu vollziehen. Wie hätten sie auch dem Werkzeug gram sein können, bei der Verehrung für die wundermächtige Gotteshand, die dieses Werkzeug führt! Wäre es unsere Hand, unsere Macht gewesen, die mit den Egyptern um die Wiedererlangung der Freiheit gerungen und sie dann wirklich errungen hätte, so hätte ein erbittert geführter Kampf Erbitterung und Verbitterung zurücklassen können. Aber unsere Mazzah auf dem Sederttsch, weist ja auf den mächtigen Gottesarm hin, der für uns kämpfte, daß wir in die Freiheit ohne unser Zuthun getrieben wurden, daß wir nichts dazu gethan, nicht einmal Brod für die Wegzehrung bereitet batten, womit hätten w i r uns zu brüsten, was könnte uns hochmüthig über unsere gefallenen Tyrannen erheben? Es gehört allerdings eine große Selbstüberwindung und anspruchslose Bescheidenheit dazu, alle niederen Geister der Schadenfreude und Rachsucht so vollständig aus der Brust zu bannen, um über den Fall des Feindes nicht nur nicht zu triumphiren, sondern sogar noch zu trauern. Aber unsere Geschichte ist reich an herrlichen Vorbildern, welche diesen Adel der Gesinnung in so hochherziger Weise bekundet haben, daß sie damit ihrem ganzen Volke als Beispiele unvergleichlicher Selbstverleugnung durch alle Zeiten leuchten. Hoch unter allen glänzt Hillel, dessen Geduld und Nachsicht, dessen Bescheidenheit und Selbstlosigkeit sprüchwürtltch geworden sind. Er hat auch gelehrt, wie die Bitternisse des Lebens keine Verbitterung unseres Wesens zur Folge haben. Er hat auch dem Bitterkraut die Bitterkeit gemildert, indem er es vereint mit Mazzah, dem Symbol unserer Passivität und Abhängigkeit von der über uns waltenden Gottesmacht genießen lehrt. NLv -po rvn D’p tsHpon not? pn p .snfow* onnoi ms» idw» no mp^ -in 2 ofew -inen „So that Hillel zur Zeit des Tempelbestandes: er verband Mazzah mit Maror und genoß sie zusammen, um zu erfüllen ist, was gesagt ist, mit Mazoth und Bitterkräutern sollen sie es genießen." (Fortsetzung folgt.) Literarischer Bericht. rmnn npn Das Gesetz der Thora 1. Thetl rvo3 pto Die Trauereiche. Vorschriften für Krankheits- und Sterbefälle von S. Goldberg. Neu Weißensee 1893. Sedanstraße 11. (Selbstverlag.) In schön ausgestatteter, handlicher Ausgabe bietet daS vorliegende Buch die religwnsgesetzlichen Bestimmungen, die sich auf den Krankenbesuch und die Vorschriften bei Sterbefällen und bei Trauer um Verstorbene beziehen und im Anhänge eine größere Anzahl von Gebeten, die sich an den Besuch des Friedhofs knüpfen. — Der Verfasser beabsichtigt ein Werk über alle religiösen Pflichten herauszugeben, die mit dem alltäglichen Leben verwoben sind. Die Erfahrung, daß die Sehnsucht nach den Gebräuchen der Vorfahren nie so stark gefühlt wird, wie bei dem Tode eines geliebten Verwandten, hat den Verfasser bestimmt, zuerst denjenigen Theil zu veröffentlichen, welche am Krankenlager und nach dem Tode eines Menschen zu beobachten sind. Der vorliegende erste Theil macht nach Form und Inhalt einen so befriedigenden Eindruck, daß man der Veröffentlichung der folgenden Theile mit vielem Interesse entgegen sehen darf. Wenn wir dafür einen Wunsch äußern dürfen, so wäre es der, daß die Anforderungen des jüdischen Pflichtenlebens nicht wie es hier in dem Vorwort geschieht, unter dem Titel „Ceremonialgesttz" behandelt werden. — Das Ungeeignete dieser Bezeichnung ist aus der Abhandlung: „D i e j ü d i s ch en C eremo nial gesetze" in Hirsch's Jeschurun Jahrg.I, S. 70 zu ersehen. Wer diese Darstellung gelesen hat, wird die Satzungen des jüdischen Pflichtlebens nicht mehr mit der Bezeichnung „Erremonial- Gesetze" belegen. In jüdischen Katechismen hat diese wegwerfende Benennung schon einen Sinn, aber in Schriften, die wie die vorliegende gewissenhaft und eingehend die gesetzlichen Bestimmungen

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