Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 28 (5.4.1894)
- Date
- 1894-04-05
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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517 Cholera in Nothftand gerathenen Parteigenossen eingegangenen Gelder hat ergeben: daß die Art und Weise, in welcher Herr Hübner mit den betreffenden Geldern verfahren ist. eine derartige war, daß er in Zukunft für solche und ähnliche Vertrauensposten nicht mehr als geeignet zu betrachten ist. Die Prüfung der sonstigen gegen Herrn Hübner erhobenen Beschuldigungen hat ergeben: daß die Leichtfertigkeit desselben bezüglich Dispositionen in Geldangelegenheiten das Maß der Entschuldbarkeit überschritten hat, das man Jedem, der mit pekuniären Schwierigkeiten kämpft, zuzubilltgen bereit ist. Dieser Vorwurf trifft Herrn Hübner um so schwerer, als ihm im Jahre 1893 die Gelegenheit geboten war, durch Verkauf des von ihm herausgegebenen Blattes „Abwehr" an den antisemitischen Wahlverein von 1890 seine höchst unerquicklichen Verhältnisse auf eine ehrenvolle Weife zu regeln. Alles in Allem ist der Ehrenrath zu der Ueberzeugung gekommen, daß Herr Hübner zufolge seiner Handlungsweise im Allgemeinen, sowie namentlich auch durch den Umstand, daß er die antisemitische Sache rücksichtslos zur Verfolgung selbstsüchtiger Zwecke benutzt, sich als nicht würdig erwiesen hat, der antisemitischen Parthei anzugehören. (Wir meinen, er wäre nunmehr erst recht der antisemitischen Parthei „würdig". Red.) Rußland. Petersburg, 19. März. In der Person des bekannten russischen Publicisten und Statistikers, Staatsrathes Nikitin, besitzen die russischen Antisemiten einen ebenso gefährlichen wie erbitterten Gegner. Dieser Mann hat es sich stets zur Aufgabe gemacht, die Grundlosigkeit der gegen die russischen Juden erhobenen Beschuldigungen nachzuweisen, und hat in diesem Sinne bereits mehrere werthvolle Arbeiten veröffentlicht, welche zur Bekämpfung des Antisemitismus in Rußland das kostbarste Material geliefert haben. Sein bekanntes Werk über den Stand der vom Kaiser Nicolaus I. gegründeten jüdischen Ackerbaucolonien in den Gouvernements Cherson und Jkkaterinoslaw trat dem hier herrschenden Vorurthetl von der angeblichen Unfähigkeit der Juden zu schwerer physischer Arbeit und zum Ackerbau entschieden entgegen. Und nunmehr veröffentlicht Staatsraih Nikitin ein neues Werk über jüdische Ackerbaucolonien, das geeignet ist, dem Märchen von der Abneigung der Juden gegen schwere Arbeit in den Augen aller redlichen Menschen noch mehr an Glaubwürdigkeit zu nehmen. Die Angaben Ntkitin's beruhen durchaus auf ziffermäßigen Daten, welche der Verfasser im russischen Domänenmintstertum und im Ministerium des Innern gesammelt hat, so daß die Authenticität dieser Aufgaben von Niemandem in Zweffel gezogen werden kann. Diese jüdischen Ackerbaucolonien, welche sich in den Gouvernements Wilna. Witebsk, Wolhynien, Groduo, Kiew, Kowno, Minsk, Mohilew und Podolien befinden, sind unter Kaiser Nikolaus I. gegründet worden. Bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft jedoch waren die Juden in diesen Colonien rechtlos gleich den orthodoxen Leibeigenen. In Folge dieser Rechtlosigkeit konnten die Colonien nicht prosperiren, welche Thatsache vom Ministerium selbst gewürdigt worden war. Nach der Befreiung der Leibeigenen faßte die Regierung den Beschluß, auch die Ausnahmsgesetze gegen die jüdischen Ackerbauer aufzuheben. Die kaiserlichen Ukase vom 12. Februar und vom 14. März 1865 hatten denn auch die Lage der jüdischen Ackerbauer geregelt: der eine hob die Beschränkungen gegen dieselben auf; der andere stellte die jüdischen Ackerbauer in Betreff sämmtlicher Steuern mit den orthodoxen Bauern gleich. Da den Juden ursprünglich ärarischer Grund und Boden zugewiesen worden war, so wurden ihre Colonien denen der Kronbauern gleich organisirt und dem Domänenministertum unterstellt. Die Folgen dieser wohlthuenden Gleichstellung der jüdischen Ackerbauer mit den andern Bauern im Reiche blieben nicht aus. Schon 1867, als sämmtliche Ackerbaucolonien im Reiche, welche auf ärarischem Grund und Boden sich befanden, aus dem Reffort des Domänenmintsteriums ausgeschieden und dem Ministerium des Innern unterstellt worden waren, constatirte man einen erstaunlichen Aufschwung der jüdischen Ackerbaucolonien im Westgebiete und Weißrußland. Der vom Ministerium des Jnneru 1867 nach den jüdischen Colonien im Nordwestgebiete entsendete Hofrath Schadowskij, der ein bekannter Feind des Talmud war, konnte nicht umhin, zu constatieren, daß die Juden die ihnen zugewiesenen Landesparcellen eigenhändig bearbeiten und daß ihre Wirrhschaften als musterhaft bezeichnet werden müßten. Ein ebensolches Zeugniß wurde den jüdischen Ackerbaucolonien in Wolhynien vom Gehetmrathe Petersen ausgestellt. Seitdem die Verwaltung der bäuerlichen Angelegenheiten im Wkstgebiete den neu creirten Bauerncomitös untergeordnet worden war, wurden auch die jüdischen Ackerbaucolonien des Gebietes ihrer Aufsicht unterstellt, so daß dieselben in der Masse der bäuerlichen sich verloren haben, weil die jüdischen Ackerbauer von den christlichen durch nichts zu unterscheiden waren. Diese Verschmelzung der Juden mit den Orthodoxen auf dem Gebiete der Landwirthschast erklärt die Thatsache, warum die russische Gesellschaft bis jetzt von der Existenz der jüdischen Ackerbaucolonien im Nordwestgebiete