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Der Israelit · 1894-03-22 · Heft 24-25 (22.3.1894) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 24-25 (22.3.1894)
Date
1894-03-22
Page
– (sequence 18)
Language
German
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448 Der Verfasser, ein echter Pädagoge, geißelt in offener, den Stempel der Wahrheit tragender Sprache die in der Kindererziehung sich zeigende Gleichgiltigkeit der Eltern und gibt dann die durch langjährige Erfahrung für gut und zweckdienlich erkannten Anweisungen, wonach sich die häusliche, elterliche Erziehung zu gestalten habe. Zeitungsnachrichten und Correspondenzeu. Deutschland. Unter-Elsaß, 6. März. Den ältesten Rabbiner des Unter-Elsaß. Herrn I. Lewy, Rabbiner in Oberehnhetm, 86 Jahre alt, haben wir vorgestern zu Grabe getragen. Nachdem Herr- Rabbiner Dr. Netter aus Buchswetler, ein geborener Oberehnheimer und Schüler des Verewigten, im Trauerhause, welches bis zum letzten Winkel von Angehörigen, Freunden, Verehrern und Bekannten des Verblichenen voll war, das Leben und Wirken seines unvergeßlichen Lehr-rs mit beredten Worten thränenden Auges geschildert hatte, bewegte sich der fast unabsehbare Leichenzug in folgender Ordnung der Synagoge zu: Herr Lehrer Levy mit der Schuljugend: Herr Cantor Becker mit dem Chor; der Sarg von Mitgliedern der Gemeinde getragen; ein Schüler des Gymnasiums, auf einem schwarzen Kiffen das Abzeichen des Kronen-Ordens tragend, mit welchem der Verblichene vor einigen Jahren von Sr. Majestät dem deutschen Kaiser- Wilhelm II. decorirt wurde, die beiden Söhne des Verstorbenen, wovon der älteste früher Rabbiner in Dürmenach und Ober-Sulz (Ober-Elsaß) war und jetzt in Paris in gleicher Funktion ist und die Verwandten, sodann Herr H. Weil, Oberrabbiner in Straßburg, in Begleitung fast sämmtlicher Rabbinen des Unter-Elsaß, die meisten im Ornat: Herr Kreisdirektor, Herr Dr. Levy aus Straßburg und der Consistorial-Sekretäc Asch, als Vertreter des israelitischen Consistoriums, der Bürgrrmeifter in Begleitung des Gemeinderaths sämmtltche Beamten der Stadt, die Vorsteher der Cultusgemeinden des Rabbinats und die Verwaltung der Oberehnheimer isr. Gemeinde, der Vorstand des Rosenwetler Friedhofes, der Vorstand des Oberehnheimer Friedhofes und endlich eine große Anzahl Theilnehmer aus allen Ständen und Confessionen der Oberehnheimer und auswärtigen Bevölkerung. I r der schwarzumhängten Synagoge eröffnete Herr Cantor Becker die Trauerfeier mit einem der Feier entsprechenden Chorgesang, worauf Herr Oberrabiner Weil die schwarzdrapirte Kanzel bestieg, um dem „Amtsbruder, Freund und Verwandten" ein Denkmal als Rabbiner, Familienvater, Menschenfreund und Bürger zu setzen. Nach Beendigung dieser mit allgemeinem Beifall aufgenommenen Gedächtnißrede bewegte sich der Leichenzug von der Synagoge bis vor die Stadt hinaus, wo Herr Dr. Levy aus Straßburg dem Verblichenen einen tiefbewegten Nachruf in französischer Sprache widmete. Dann wurde die Leiche auf den dort bereitstehenden Leichenwagen gesetzt, um sie nach dem Friedhofe Rosenweiler zu bringen, gefolgt von der ganzen Gemeinde Oberehnheim und von vier Rabbinern Ro lle r-Barr, Lewy-Schirrhofen, Dr. Goldftein- Mutzig, Dr. Netter-Buchsweiler, die 3 erstgenannten Rabbiner, sowie Herr Levy, Lehrer in Oberehnheim, hielten tiefbewegte Trauerreden am Grabe des Verewigten. (Isr. Wchsch.) Rußland. Petersburg, 4. März. Soeben verlautbart das russische Poltzeiblatt eine Verfügung des Stadthauptmannes von Petersburg, Generals v. Wahl, die die religiöse Intoleranz der russischen Regierung am deutlichsten illustrirt. Die Verfügung ordnet die unverzügliche und unaufschiebbare Schließung der seit 1862 bestehenden jüdischen Bcthäuser in Petersburg und in der Vorstadt Ochtensk an. Die Verfügung stützt sich auf einen vom Czar genehmigten Beschluß des Ministercomitss, die erwähnten Bethäuser mit der Eröffnung der neuen Synagoge zu schließen. General v. Wahl fügt seiner Verordnung die Bemerkung hinzu, daß die herrschenden Gesetze in Rußland die Juden in Petersburg nicht als eine Cultusgemeiude betrachten, so daß das Vorhandensein von jüdischen Bethäusern nicht geduldet werden darf. Und doch besitzt die russische Gesetzsammlung einen Ukas Kaiser Alexander's II. von 1869, welcher die Juden in Petersburg als Religionsgenossenschaft anerkennt und ihnen das Recht einräumt, Bethäuser nach Bedarf errichten zu dürfen. Die nunmehr erfolgte Verfügung des Generals v. Wahl macht den Ukas von 1869 illusorisch, und mau behauptet hier sogar, daß die Regierung die Eröffnung der Synagoge mit der Absicht gestattet hat, sämmtliche Bethäuser schließen zu können. Wie dem aber auch sei, die Verordnung beweist klar, welche Unduldsamkeit den Juden gegenüber hier herrscht. Die Juden sind durch diese unerwartete Maßregel in große Bestürzung gerathen, denn man erwartet noch weitere anti-jüdische Maßnahmen. (Fr. Bl.) Bulgarien. Bulgarien. (Antisemitismus in Bulgarien.) Seit zwei Jahren ist ein gewisser Mitakow, der bereits gerichtlich abgestraft wurde, trotz feiner eingestandenen Unwissenheit bemüht, literarisch für die Züchtung des Anttsemittsmus in Bulgarien thätig zu sein. Daß derselbe, der keine einzige

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