Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 24-25 (22.3.1894)
- Date
- 1894-03-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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dem Schluffe der Synode wird ein aus vier Mitgliedern derselben bestehender Synodalausschuß gebildet. Außerdem wählt die Synode noch vier Ersatzmänner, welche der Oberrath im Falle der Verhinderung eines oder mehrerer AuSschutzmitglieder einberuft. § 24. Der Oberrath ist ermächtigt, Verfügungen, welche ihrer Natur nach die Zustimmung der Synode erfordern, im Einverständnis mit dem SynodalauSschuffe und mit staatlicher Genehmigung, sofern diese vorgeschrieben ist, provisorisch zu treffen, wenn dieselben durch die Umstande so dringend geboten sind, daß sie die Berufung einer außerordentlichen Synode nicht gestatten, oder wenn dieselben eine Beschleunigung erheischen und doch von der Erheblichkeit sind, daß die Berufung einer außerordentlichen Synode angemessen wäre. Er hat in diesen Fällen vor der nächsten Synode die Dringlichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßregel zu rechtfertigen. Erhält die Verfügung die Zustimmung der Synode nicht, so ist sie ohne Verzug außer Wirksamkeit zu setzen. § 25. Die Mitglieder des SynodalauSschuffes können zu schriftlicher Abstimmung von ihrem Wohnsitze aus veranlaßt werden; sie sind jedoch am Sitze des Oberraths zu versammeln, wenn mindestens drei Mitglieder es beantragen. Breslau, 17. März. Von dem Ahlwardtschen Helfershelfer Schweinhagen, der jetzt vor dem Berliner Gericht eine so klägliche Rolle gespielt hat, der nach nacheinander Sozialdemokrat, freireligiöser Prediger, Polizeispitzel und Antisemit war, hat seiner Zeit der Prediger Lion Wolff die folgende Charakteristik entworfen: Eine jüdische Erzieherin wurde von ihm in das Garn gelockt, und er, der sittenreine Ehemann und Vater von zwei Kindern, schmeichelte alle Ersparnisse der jüdischen Geliebten ab, dann erst kam sein Teutonenstolz wieder zum Vorschein, und verrachtungsvoll wandte Schweinhagen der jüdischen Geliebten den Rücken. Als die „Jüdische Presse" diese Thatsachen andeutete, forderte die Redaktion der „Kreuzzeitung" Schwetnhagen auf, entweder gegen den Redakteur der „Jüd. Presse", Herrn Dr. Hirsch Hildesheimer, die Klage wegen Verleumdung einzuleiten oder aus der Redaktion der „Kreuzzeitung" auszuscheiden. Herr Schweinhagen wählte das letztere. Angesichts dieser Vorgänge erscheint das Bild, welches der Staatsanwalt gestern von Schwetnhagen entworfen hat, noch sehr geschmeichelt. Hamburg, 20. März. Soeben erfahren wir, daß die Wahl des zum Oberrabbiner in Altona erwählten Herrn Dr. Lerner regierungsseitig bestätigt worden ist. Voraussichtlich tritt derselbe seine Stellung schon zu ^"jan nt» an. Tiegen, 17. März. In der Gläubiger-Versammlung des in Concurs gerathenen konservativantisemitischen „Stegener Tageblatt" erklärte der Concursverwalter, daß der Inhaber und Redakteur des Blattes Füedr. Breitenbach spurlos verschwunden sei und zwar mit Hinterlassung von 20,000 Mk. Schulden. Die Gehülfen warten seit fünf Wochen auf Lohn, Handwerker haben keinen'i Heller bisher erhalten können, ja nach Muthmaßung der Concursverwaltung hat sich Breitenbach vor dem Durchbrennen noch Gelder der Coneursmaffe angeeignet. Breitenbach, von Beruf Theologe, war eifriger Sröckerianer und die letzte Stütze des Hofpredigers a. D. Fuchs und Franz — Börsenspekulanten, Stötzel wegen Betrug, Unterschlagung zu längerer Gefängnißstrafe verurtheilt, Breitenbach flüchtig — Herr Stöcker kann auf seine hiesigen Paladine stolz sein. Halberftadt. Auf Veranlassung des hier bestehenden deutschen (antisemitischen) Reform-Vereins fand am Dienstag Abend im Saale des Elysiums eine öffentliche Volksversammlung statt, zu der Herr Professor Dr. Förster aus Friedenau das Referat über „Die geschichtliche Entwickelung und die Zwecke und Ziele der antisemitischen Bewegung" übernommen hatte. Redner entwarf im ersten Theile seines Vortrags eine geschichtliche Entwickelung der antisemitischen Bewegung, wurde aber vielfach durch Beifall, höhnische Bemerkungen, Zwischenrufe, Pfuirufe u. s. w. unterbrochen, so daß es mancher Pausen bedurfte, ehe die Ruhe wieder hergestellt wurde. Im ersten Theile gebrauchte der Redner gelinde Worte, im letzten Theile jedoch wurde er beleidigend gegen die Juden, was verschiedenfach bei den Zuhörern Mißbilligung hervorrief und, wie schon gesagt, Radau verursachte. Danach erbat und erhielt Herr Kaufmann Benjamin Hirsch das Wort. In sachlicher Weise widerlegte er mehrere Punkte des Redners und trat auch dcr Behauptung entgegen, daß Juden für das Vaterland auf dem Felde der Ehre nicht gefallen seien. Hier aus Halberstadt seien im Jahre 1870 zwei jüdische Einwohner gefallen, ein bedeutend größerer Prozentsatz als bet den christlichen Einwohnern. Er wünschte und bat, daß das bis jetzt geherrscht habende gute Einvernehmen der Einwohner immer bewahrt bleiben möge, denn wenn ein Jude etwas verbrochen habe, so können nicht sämmtltche Anhänger dieses Glaubens dafür verantwortlich gemacht werden. Hätte Einer etwas verbrochen, ob Jude oder Christ, so habe er allein seine Strafe zu erdulden. Zum Schluß brachte Redner auf seine alte Vaterstadt ein Hoch aus, in welches die Anwesenden begeistert einstimmten. Herr Professor Dr. Förster sprach dem Vorredner das Recht ab, Halberstadt als seine Vaterstadt bezeichnen zu dürfen. Da kam er aber bei den Anwesenden schön an. Es erhob sich ein gewaltiger Tumult; man darf dem Redner Unwissenheit (wenn nicht Schlimmeres) vor, da er sich als Fremder ein Urtheil über die Verdienste des Herrn Hirsch um die Stadt gar nicht erlauben könne. Der Tumult wuchs, als der Redner den sich mit dem Hute bedeckenden Herrn Hirsch (Herr Hirsch hatte aber