Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 21 (12.3.1894)
- Date
- 1894-03-12
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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376 Schweiz. Bern, 8. März. Dieser Tage wird, wie der „Bund" berichtet, die Regierung definitiv darüber entscheiden, ob, wie von israelitischer Sette behauptet wird, durch Aether oder andere derartige scharf wirkende Mittel eine vollständige Betäubung der Schlachtthiere vor dem Halsschnitt erreicht werde und dadurch der Vorschrift der Bundesverfassung Genüge geleistet sei. Die Direktion des Innern dürfte, der öffentlichen Meinung uachgebend, beantragen, auf diese künstliche Betäubungsart, weil sie schwer zu kontralliren und ebenso thterquälerisch ist, wie das eigentliche Schächten, nicht einzutreten, und die Regierung wird wohl beipfltchten. Es wäre von Interesse zu erfahren, wer und wo die israelitische Seite ist, welche einer Betäubung durch Aether oder andere derartige Mittel das Wort geredet hat. Rach dem jüdischen Ritual ist die Betäubung der Schlachtthiere vor dem Schächten ausgeschlossen. Sollte ein Mittel erfunden werden, welches der neuen Vorschrift der Bundesverfassung und gleichzeitig den Anforderungen des jüdischen Religtonsgesetzes entsprechen soll, dann wäre es zunächst Sache der Schweizerischen Rabbiner sich darüber zu äußern. Diesen ist, nach unseren zuverlässigen Informationen, nichts von allen diesen Experimenten bekannt. Wenn dieselben schon die Betäubung durch Alkohol u. a. wegen der damit verbundenen Thierquälerei abgelehnt haben, so sind sie jedenfalls nicht die Seite, welche sich zu diesem Aether verstiegen hat. Es ist nothwendig das öffentlich zu betonen. Als von der Alkohol-Betäubung die Rede war, hat es nicht an Stimmen gefehlt, welche in der Tagespreffe erklärt haben, die ganze Manipulation sei nur eine Nase, welche die Juden dem neuen Gesetz drehen möchten. Herr Dr. Littmann, Rabbiner in Zürich hat darauf öffentlich daran erinnert, daß die ganze Idee einer solchen Betäubung nicht einmal von jüdischer Seite ausgegangen ist. Wir können kaum glauben, daß es heute noch hierzulande Juden mit dem naiven Glauben gibt, es gäbe ein Betäubungsmittel, das den Ansprüchen des jüdischen Rituals und denen der Schächtgegner genügt. Wenn jüdischerseits ein solches Mittel für genügend befunden würde, so genügte dieser Umstand schon ganz allein, um es den thierfreundlichen Judenfreunden unannehmbar erscheinen zu lassen. Es ist daher Schade für alle Kosten, Zeit und Mühe, welche für derartige Experimente verwendet werden. — Auf diesem Wege werden wir dieser Calamität nicht entgegentreten können. Das Schächtverbot ist jetzt in Kraft in den Kantonen Bern seit dem l. Februar, dann folgte Solothurn. Am ersten März kam es in Basel zur Anwendung; und im Kanton Zürich mit dem heutigen Tage. Im Kanton Aargau muß es durch eigenartige kantonale Gesetzesbestimmungen erst den Großen Rath passiren, der am 16. dieses Monats zusammentritt. Basel bezieht sein Fleisch von St. Ludwig. Bern noch einstweilen von Genf, Zürich von der italienischen Grenze und die argauischen Gemeinden werden es ihrer geographischen Lage entsprechend wohl von der badischen Grenze beziehen. Durch die Transport- und Zollspesen wird sich das Fleisch um einige Centimes per Pfund vertheuern; das ist alles. Sonst wird das Schächtverbot keinerlei praktische Folgen haben. Für die einzelnen Metzger wird die Beschaffung von koscherem Fleisch mit etwas mehr Plackerei verbunden sein; aber das Gros der jüdischen Bevölkerung wird davon kaum berührt. Fenilleto» Im Mahne des Glücks. (21. Fortsetzung.) 7. Kapitel. Onkel Daniel. Die Verlobung des Professors und Feodoras hatte schon eine Reihe von Wochen gewährt. Der Professor, ganz erfüllt von dem hohen Glücke seiner jungen Liebe, war vollständig blind für die Charakterschwächen seiner Braut, die sich auch ihm gegenüber häufig genug verriethen. Aber wahrhafte und innige Liebe versteht nicht zu urtheilen; wo die Ueberschwänglichkeit des Gefühls beginnt, da vermag der Verstand nicht mehr zu richten und nicht zu kritisieren. Hatte Bankier Berkheim vermutet, daß der Professor vielleicht bald den Schritt bereuen würde, den er gethan, so sah er sich in dieser Voraussetzung vollständig getäuscht. Je länger das Verhältntß zwischen dem Professor und Feodora währte, desto herzlicher und inniger schien der Professor seine Braut zu lieben; mit jedem der bestrickenden und verführerischen Blicke ihrer tiefblauen Augen bohrte sie sich tiefer und inniger in die Seele Südländers hinein. Der Bankier konnte nun nicht umhin, dem Willen seines zukünftigen Schwiegersohns nackzugeben und damit übereinzustimmen, daß die Verlobung veröffentlicht werde. Zum großen Erstaunen aller aber, war es nun Feodora, die sich auf das Energischste widersetzte, daß man bereits jetzt schon den Freunden und Bekannten die Verlobung mtttheile. „Kein Feuer, keine Kohle brennt so heiß, Wie heimliche Liebe, von der niemand nichts weiß,"