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Der Israelit · 1894-03-08 · Heft 20 (8.3.1894) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 20 (8.3.1894)
Date
1894-03-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
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355 Alter bei bester Gesundheit und Kraftfülle zu erreichen! Oesterr.-Ungar. Monarchie. Aus €fc<t* wird unterm 1 d. gemeldet: Die Note des Statthalters an den Grazer Gemeinderath hat folgenden Wortlaut: „Nach einer heute Hieramts überreichten Beschwerde der israelitischen Kultusgemeinde in Graz hat der Gemeinderath von Graz am 26. Februar den Beschluß gefaßt, die Schlichtung nach dem jüdischen Ritus in der Landeshauptstadt zu verbieten. Im Grunde des § 70 der Gemeinde-Ordnung für Graz vom 8. Dezember 1869 ersuche ich, diesen Beschluß zur Handhabung des Staatsaussichtsrechtes sammt den erforderlichen Aufklärungen unverweilt anher mitzuthetlen, einstweilen aber mit der Ausführung des Beschlusses bis zur hieramtlichen Entscheidung innezuhalten. Graz, 28. Februar 1894. Kübeck." Rußland. Petersburg. Wie die Tageszeitungen melden, beabsichtigt ein Glaubensgenosse (man nennt einen bekannten Zucker-Industriellen) noch im laufenden Jahre den Versuch zu machen, Ländereien solcher Städte, die innerhalb des jüdischen Anfiedelungsgebietes belegen sind, parzellenweise an jüdische Familien des städtischen Proletariats zum landwirthschaftlichen Betriebe in Pacht zu vergeben. Zuverlässige, der Landwirthschaft kundige Personen sollen mit der strengen Aufsicht über die Kolonisten und ihre Arbeiten betraut werden. Mit den einer südrussischen Stadt gehörenden Ländereien soll der Versuch begonnen werden; glückt er, so soll mit der jüdischen Kolonisation auf den Gütern auch anderer Städte vorgegangen werden. Daß gerade nur Stadtgüter für diesen Versuch in's Auge gefaßt find, hängt mit der gesetzlichen Bestimmung zusammen, die den Juden, auch in den Gouvernements des Ansiedlungsbezirks die Niederlaffung außerhalb der städtischen Grenzen verbietet, eine Bestimmung, die streng aufrecht erhalten wird. Petersburg, 10. Februar. Dieser Tage sind vom russischen Departement für Handel und Industrie und vom Finanzministerium Erläffe veröffentlicht worden, welche die Stellung der russischen Regierung zur Frage des Aufenthaltes ausländischer Handlungsreisender mosaischer Confession in Rußland klären. Das Handelsdepartement sagt in seinem Erlasse: „Nach den russischen Staatsgrundgesetzen ist die Uebersiedlung ausländischer Juden nach Rußland oder der Eintritt solcher Juden in den Verband der russischen Staatsangehörigen nicht gestattet. Eine Ausnahme in dieser Hinsicht bilden nur die mittelasiatischen Juden, denen es erlaubt ist, die russische Unterthanschaft zu erwerben. Allen anderen ausländischen Juden jedoch kann nur ein temporärer Aufenthalt im Reiche und nur auf Grund von besonderen Rücksichten und Erwägungen gestattet werden." Der Erlaß des Finanzministers erklärt, daß nur die Vertretung ausländischer Handelshäuser ersten Ranges und nur unter Zahlung einer Steuer von tausend Rubeln jährlich berechtigt sind, beim Ministerium um die Erlaubniß zum Aufenthalte in Rußland anzusuchen. Diese Aktenstücke sind für das Verhalten der Regierung gegenüber den ausländischen Juden sehr bezeichnend. Die jüdischen Handelsreisenden aus dem Auslande, die den Forderungen des Ministeriums nicht Genüge leisten können, werden denn auch in das Reich nicht eingelaffen, selbst dann nicht, wenn ihre Pässe von den russischen Consulaten im Auslande ordnungsmäßig visirt sind. Die russische Handelswelt ist mit diesen Maßnahmen sehr unzufrieden, denn sie leidet darunter in hohem Grade. (Fr. Bl.) Petersburg. Die Conferenz russischer Rabbiner hat, wie die „Arch. Jsr." erfahren, soeben ihre Arbeiten vollendet. In der Abschiedsaudtenz dankte der Minister des Innern lebhaft den Mitgliedern des Kongresses und drückte ihnen seine volle Anerkennung aus für die Rastlosigkeit, mit welcher sie sich ihrer Aufgabe erledigt hätten. Seine Excellenz sagte auch den Mitgliedern des Kongreffes, sie hätten sich um ihr Vaterland wohl verdient gemacht. Brusfilow (Gouo. Kiew). Ein furchtbarer Mord hat sich hier ereignet. In einer Nacht wurde eine Mutter und ihr Sohn erschlagen. Die ermordete Frau hatte, nach einer Nachricht des „Hamelitz", einen Laden und borgte gegen mäßigen Zins den Schustern Geld, um Leder für ihr Handwerk zu kaufen. Am 15. (27.) Januar kam zu ihr ein Schuster, um Geld zu leihen. Als sie ihren Geldbeutel mit 2000 Rubel hervorzog, sprach der Bauer im Scherz: „Du bist sehr reich, es wäre nothwendtg, Dich zu ermorden, um Dein Geld in meinen Beutel zu leeren." Die arglose Frau, die, wie cs scheint, häufig solche Scherze von ihren Kunden hören mußte, achtete nicht darauf und gab ihm das Geld, das er verlangte. Mitten iu der Nacht, als die Einwohner der Stadt in tiefem Schlafe lagen, hörte die Frau plötzlich ans Fenster klopfen. — „Oeffue mir die Thüre, Jwanka, Deinem Bekannten, denn ich brauche Zucker." Die Frau öffnete ihm die Thüre und er kam ins Haus. Als sie nun mit ihm in den Laden ging, um ihm den gewünschten Zucker zu geben und sich etwas bückte, um die Gewtchtsteine zu suchen, zog der Schuster unter seinen Kleidern ein Messer hervor und schnitt ihr den Kopf ab. Dann ging er zur Truhe, um dort das Geld zu suchen. Auf der Truhe jedoch schlief der Sohn der Ladnerin und

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