Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 20 (8.3.1894)
- Date
- 1894-03-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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354 setzte, schildert Oberrabbiner Elia Chasan in folgender Weise: Vor zwei Monaten ungefähr verbreitere sich das Gerücht, daß ein 400 Seelen starker Trupp russischer Auswanderer, der durch die Gnade des Sultans auf den kaiserlichen Domänen dem Ackerbau zugeführt werden sollte, aus irgendwelchem Grunde seine Arbeiten aufgegeben hatte, um nach Alexandrien überzusiedeln. Der Präfekt theilte daraufhin dem jüdischen Gemeindevorstande mit, wenn diese Vierhundert dorthin kämen, müßte sich die Gemeinde verpflichten, dieselben für die ganz? Dauer ihres Aufenthaltes vollständig zu verpflegen. Darüber waren die Vorsteher sehr bestürzt, denn es ist keine Kleinigkeit 400 Menschen zu verpflegen, besonders da man nicht wußte, woher man die Mittel zur Verpflegung auf unbestimmte Zeit nehmen und wohin man sie weiterschicken sollte, da Marseille und Algier sie nicht aufnehme. Darum antworteten die Vorsteher, die Gemeinde könne sich dazu nicht verpflichten. Darauf ließ der Präfekt den Schiffseigenthümern sagen, sie sollten die Vierhundert nicht aufnehmen und befahl den Küstenbeamten, sie ohne Bürgschaft der jüdischen Gemeinde nicht landen zu lasten. Dieses sei der ganze Vorfall, wegen dessen der Gemeindevorstand heftig angegriffen wurde. Die Zurückweisung sei auch durchaus keine allgemeine Maßregel, denn mit richtigen Pässen versehene russische Ausgewiesene kämen auch weiter anstandslos nach Alexandrien. Für Einen, der ohne Paß kam, verbürgte sich der erste Vorsteher, Baron Jak dt Menaste, so daß er eingelassen wurde und gab ihm das Nöthige für die Weiterreise. Auch drückte Baron Menaste dem Oberrabbiner gegenüber die Hoffnung aus, daß durch reichliche freiwillige Spenden die Gemeinde bald in den Stand gesetzt sein werde, allen schweren Anforderungen des Tages mit aller Kraft gerecht zu werden. Wir nehmen von diesem hochinteressanten Schreiben gern Notiz und freuen uns innig, dadurch die schweren Anklagen gegen die Vertretung einer großen jüdischen Gemeinde widerlegt zu sehen. Mit Kummer und Besorgniß aber erfüllt cs uns, auch hier wieder zu sehen, wie leicht es ist, durch die weite Entfernung und den geringen brieflichen Verkehr über die Verhältnisse unserer Brüder im Orient entstellte Nachrichten zu verbreiten. Möchten doch in erster Linie die Vertreter der jüdischen Journalistik vor Aufnahme solcher MittHeilungen sich prüfen, ob sie dem Thorawort oynx pu yiap genügt haben und ob sie das Gebot unserer Weisen "pan nw nn Vn iDipob yunr beherzigten. Mit einer vorschnellen „edlen Entrüstung" schadet man mehr, als man im besten Falle nützt. Berlin. In der Frage der Rechtsstellung deutscher Juden in Rußland ist der Centralveretn deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in Berlin in einer Audienz bet dem Staatssecretär des Auswärtigen Amtes, Freiherrn Marschall v. Bieberstein, in Betreff der Gleichstellung der Juden im deutsch-russischen Handelsverträge vorstellig geworden. Wie das „Kleine Journal" erfährt, hat Herr v. Marschall im Gespräche dabei erwähnt, daß beim Abschlüsse des Vertrages die Rechtsstellung der deutschen Juden von beiden Setten erörtert worden ist. Das geflissentlich verbreitete Gerücht, die Judenfrage fei auf ausdrücklichen Wunsch des Czars umgangen worden, entbehre, wie der Deputation seitens des Staatssecretärs bedeutet wurde, jeglicher Begründung. Dresden, 28. Febr. Eine Anklage wegen Caprivt-Beleidigung ist neuerdings auch gegen den Redakteur Schmidt von der antisemitischen „Deutschen Wacht" anhängig gemacht worden. Unter Anklage gestellt ist ein Artikel der „Deutschen Wacht", der sich mit dem Ausspruche des Reichskanzlers befaßte, daß der Antisemitismus die Vorfrucht der Sozialdemokratie sei. Dieser Artikel war von der „Magdeburger Reform" abgedruckt worden, und die dortige Staatsanwaltschaft hat nicht allein gegen den Redakteur des letztgenannten Blattes, sondern auch gegen den Redakteur der „Deutschen Wacht" ein Strafverfahren etngeleitet. Dieser bestreitet die Zuständigkeit des Magdeburger Gerichtshofes. München. Die Gemeindeverwaltung der isr. Cultusgemeinde hat Herrn Rabb. Dr. Ehrentreu die Aufsicht über die Schechtta und die Schochttm übertragen, was allseitig freudig begrüßt werden wird. — Wresche«, 4. März. Ein schönes Fest wurde gestern D in unserer Gemeinde begangen, indem unser Gemeindemitglied Herr Abraham Kantorowitsch an diesem Tage sein 70. Lebensjahr vollendete. Die Wohnung des Jubilars blieb während des Tages von Gratulanten nicht leer. Herr Kantorowitsch, hier geboren, hat den größten Theil seines Lebens in der Vaterstadt gewirkt. In seinem Hause herrschte stets ein echt jüdisches Familienleben. Wegen seiner vielen Kenntnisse im Hebräischen und auch in den profanen Wissenschaften, sowie seines biederen Charakters gelangte er zu den geschätztesten Ehrenämtern in der Gemeinde. Als .-pvn an den hohen Feiertagen und ypiri fungiert er mehr seit 30 Jahren in hiesiger Gemeinde. Der im Greisenalter stehende Jubilar hat Zeit seines Lebens mannigfache Schicksalsschläge erlitten, aber sein inniges Gottvertrauen half ihm über alle Widerwärtigkeiten oes Lebens hinweg.— Möge es ihm vergönnt sein, noch ein recht hohes