Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 20 (8.3.1894)
- Date
- 1894-03-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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352 hier in Betracht kommt — sondern lediglich der nationaljüdische Unfug, den er in seinem Blatte trieb, zwang die Rabbinen zum Einschreiten. Oder sollte aus unangebrachter Empfindungssüchtelei die Gesammtheit für die Schuld der tollen Unüberlegtheit des Einen büßen? War es nicht vielmehr ein heroisches Mittel zwar, das aber durch die Noth des Augenblicks gebieterisch erfordert wurde, daß man den, der, lediglich um Schaden zu stiften, mit dem Feuer in fremdem Hause spielte, aus dem Hause warf? Wir zweifeln nicht, daß die Antwort auf diese Frage seitens unserer Leser in unserem Sinne ausfallen wird und wollen daher nur noch kurz das Ergebniß unserer Darstellung im Gegensätze zu der gegnerischen der Reihe nach zusammenftellen : 1) Es ist unrichtig, daß die Rabbiner „sofort" nach Erscheinen des Artikels einen Protest drucken und an die Straßen der Stadt anheften ließen. Der Artikel erschien am Freitag und erst am Montag wurde der Protest des Rabbinats verbreitet. 2) Es ist unrichtig, daß die Rabbiner eine Klage gegen Ben Jehuda und seinen Schwiegervater wegen Landesverraths bei den Behörden einreichten. Den Rabbinern wäre weit mehr damit gedient gewesen, wenn die Sache in aller Stille verlief. Aber schon vor Erscheinen des Artikels hatte sein Schreiber durch Verbreitung von Reklamezetteln mit der Aufschrift „Achtet auf die morgige Nummer des Hazewi" darauf hingewirkt, daß der Artikel mehr als sonst Verbreitung fand, und so war sein Inhalt schon früher als den Rabbinern den Behörden bekannt. Diese leiteten denn auch aus eigenem Antriebe die Klage ein. 3) Es ist unrichtig, daß dte Censur gar nichts Tadelnswerthes an dem Artikel fand. Nur, um nicht in das seitens der Censurbehörde eingeleitete Verfahren hineingezogen zu werden, haben vielmehr die Rabbiner sich zu ihrem Vorgehen bestimmen lassen. 4) Der Protest der Rabbiner, der um das Verderben von dem Haupte der Gesammtheit fernzuhalten, nothgedrungen erfolgen mußte, hat den Angeklagten nicht nur nicht geschadet, sondern ihr Loos noch verbessert, da das Gericht die Angeklagten so nur noch als einfache Uebelthäter und nicht als Rädelsführer einer Verschwörung ansah. 5) Der Wortlaut des Protestes der Rabbiner verräth durch kein Wort, daß es sich um den Vorwurf des Landesverrathes handelt, sondern deutet vielmehr auf einen Verstoß gegen das jüdische Gesetz hin. 6) Ben Jehuda dürfte zweifellos von dem Appellgerichte freigesprochen werden, und wenn sein Blatt unterdrückt bliebe, so wäre das von jedem wahren Freunde der Ehre unserer Thora und der Ehre des heiligen Landes nur mit Freuden zu begrüßen. Und nun fragen wir: Wer ist der Märtyrer? Ist es Herr Ben Jehuda, der die ihm verliehene Gabe der Federfertigkeit zur Verbreitung von Unglauben und Zweifelsucht benützt, der, durch dieses Treiben in Widersatz zu den Anschauungen der leitenden Männer in der hl. Stadt gerathen, so wenig mehr die Folgen seiner Phrasenwuth überblicken konnte, daß er schließlich um ein Haar das Verderben über die Gesammtheit herbeizog? Ooer sind es die Männer, die im Vollbewußtsein der Verantwortung, die auf ihnen ruhte, unter möglichster Schonung ihres Todfeindes und erst nachdem sie festgestellt, daß das Verderben seinen Lauf bereits begonnen, sich dazu aufrafften, den unbequemen und gefährlichen Störenfried von sich abzuschütteln und seinem Schicksale nicht zu überantworten, sondern zu überlassen? Oder ist es nicht vor Allem jener Herr Riwlin, der mit der ganzen Angelegenheit nichts weiter zu thun hatte, als einen ihm gewordenen Auftrag wörtlich auszuführen, eine Aufgabe, die jeder Laufbursche ebenfalls hätte erledigen können, und der nichtsdestoweniger jetzt seit sechs Wochen die Zielscheibe der unfläthtgsten Beschimpfungen und Beleidigungen ist. die nur eine nattonaljüdische Scribentenseele erfinden kann? Wenn in dieser betrübenden Angelegenheit, die leider einen so verhängnißvollen Verlauf nahm „Blut vergossen wurde", dann ist das Blut dieses Mannes, der, er mag thun oder lassen, was er wolle, der gefundene Sündenbock für alle Beschuldigungen ist, die den Rabbinern Jerusalems entgegenzuschleudern ein letzter Rest von Scham abhält. So möge denn das Vertheidigungsschreiben dieses verfebmten Mannes an anderer Stelle seinen Platz finden: eine kleine Ehrenrettung für schwere, zahlreiche Ehrenkränkungen. Und nun zum Schluffe noch ein ernstes Wort: Seit einigen Jahren hat sich aus kleinen Ursachen heraus eine immer ttefergehende Diverzenz unter den ohnehin wenigen Männern, die selbstlos dem heiligen Ziele des dienen, herausgebtldet, die von Tag zu Tag sich mehr verschärfte, bis beklagenswerthe Vorfälle, wie die jetzt erfolgte Aburtheilung der gar nicht gehörten, angeklagten Rabbiner Jerusalems zu keineswegs seltenen Tagesereignissen gehörten. Sicherlich wird auf beiden Seiten gesündigt; warum dann aber die ganze schwere Schuld der einen aufbürden? Wozu der vergiftete und vergiftende Streit, an dem nur einige wenige, im Trüben für sich fischende Elemente Freude finden können, deren Anhängerschaft keiner Partei zur Ehre gereicht. Glaubt im Ernste jemand,