Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 19 (5.3.1894)
- Date
- 1894-03-05
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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344 Besinnungslosigkeit (infolge Anämie. Blutleere des Gehirns) herbei; 2) daß es vom Standpunkte der Hygiene keine rationellere Schlachtmethode gebe; denn das blutleere Fleisch halte sich länger; die gefürchteten sog. Leichengifte (Ptomaine) bilden sich in ihm später, als in bluthaltigem Fleische; 3) daß es vom Standpunkte der Zweckmäßigkeit die empfehlenswertheste Methode sei, da das blutleere Fleisch schneller erstarre und also schneller genußfähig werde. Da um die weitaus größte Anzahl der Menschen keine Vegetarianer sondern Fleischgenießende seien, könne das Schlachten nicht abgeschaft und eine Methode, die nach dem Urtheile so vieler Schlachtverständiger als die sicherste und rascheste anzusehen ist, dürfe nicht verdächtig werden. Er sehe darum auch nicht ein, warum man diese antisemitischen Eingaben vor das Plenum bringen sollte. Oberregierungsrath Hörmann: Auch die neueste Petition in diesem Betreffe gebe der k. Staatsregierung keine Veranlassung, auf Grund des Art. 145 Ziff. 2 des Polizeistrafgesetzbuches einzugreifen. Zu einem Verbote des Schächrens habe sie keine Veranlassung; auch nicht dazu, der Eventualbitte entgegenzukommen und „Vorkehrungen anzuordnen, die dieser Thierquälerei ein Ziel sitzen." Die Aufsicht und Ordnungserhaltung in den Schlacht Häusern sei den Polizeibehörden gesetzlich übertragen. Redner gibt sich mit vollem Erfolge Mühe, den Ausschuß zu bewegen, er möge den am 9. d. Mts. gefaßten Beschluß auch heute wiederholen. Der Vorsitzende Reindl wcist noch einmal eingehend auf die vorliegenden Gutachten der Sachverständigen hin, namentlich auf die Schlußworte der Dembo'schm Schrift, worauf sein Antrag „nicht geeignet zur Erörterung im Plenum, da zu einem Vorgehen im Sinne der Petenten keine Veranlassung gegeben ist", einstimmig angenommen wird. Zeituugsnachrichteu und Correspoudenzen. Deutschland. Berlin, 28. Febr. Von einem „recht bezeichnenden Zwischenfalle", der sich in der gestrigen Reichstagssitzung während der Rede des Antisemiten Dr. König zugetragen haben soll, weiß die antisemitische „Staatsb.-Ztg." zu berichten: Der Abg. Dr. Sigl hatte sich, um den Redner besser verstehen zu können, auf einen freien Platz in den Reihen des Centrums gesetzt, wie dies im Reichstage allgemein üblich ist. Gegen die Sache an sich hatte auch niemand etwas einzuwenden. Als nun aber Dr. König dem Abg. Rickert den Vers entgegenrief: „Vor Levy, Cohn, Manasse und andern dieser Rasse behüt' uns lieber Herre Gott" und Abg. Sigl dem Beifall spendete, trat der Centrums-Abgeordnete Dr. Gröber an ihn heran und ersuchte ihn, den Platz zu verlassen, da es unstatthaft sei, daß bei einem solchen antisemitischen Satze aus den Reihen des Centrums Beifall gespendet werde und es so den Anschein gewinne, als ob der Beifall von einem Centrumsabgeordneten komme. Rach kurzem Wortwechsel zog Dr. Sigl cs vor, dem Centrum den Rücken zu kehren. Berlin, 27. Febr. In der am 25. v. Mts. stattgehabten Sitzung der Repräsentanten der isr. Gemeinde brachte bet Eröffnung der Verhandlungen der Vorsitzende, Herr Hermann Landsberger, ein Schreiben zur Verlesung, das der „Central-Vercin zur Wahrung jüdischer Interessen" an den Vorstand gerichtet. In diesem Schreiben übermittelt der Vorstand des betreffenden Vereins eine in öffentlicher Versammlung gefaßte Resolution, welche das Verhalten derjenigen Repräsentanten mißbilligt, die für die Aufnahme des zur Ausbildung jüdischer Handwerkslehrlinge ausgesetzten Legats des Mtdizinalraths Cohn ihr Votum abgegeben, da der Verein in der an das Legat geknüpften Bedingung der Sonnabendarbeit der Lehrlinge „eine Verletzung der jüdischen Religion und eine Schädigung des Ansehens der Gemeinde nach außen" erblickt. Infolge eines von R.-A. Tiktin gestellten Antrages, „den Brief wegen der darin zum Ausdruck gebrachten Kritik zurückzusenden", entspinnt sich eine sehr lebhafte Debatte, in welcher die Herren Louis und Leonhard Sachs, M. Heilmann, M. Simon und S. Leichtentritt sehr energisch für das Recht der Gemeindemitglieder, Kritik zu üben, eintreten. Das Gleiche thun die Herren Sanitätsrath Blumenthal und I. Oppenheim, die außerdem erklären, Mitglieder des belegten Vereins zu sein und als solche auch jener Versammlung beigewohnt zu haben. Nachdem der Antragsteller betont, daß er, weit davon entfernt, Jemandem das Recht des Kritisirens abzusprechen, nur gegen die Form, in welcher dies im vorliegenden Falle geschehen sei, habe Verwahrung einlegen wollen, wird die Angelegenheit damit erledigt, daß die Versammlung „das Schreiben zur Kennt» niß nimmt." Königsberg, 22. Februar. In der am 22. d. Mts. abgehaltenen, nur schwach besuchten Generalversammlung des hiesigen Thierschutzvereins kam es bei Besprechung von Vereinsangelegeuheiten zu einer Diskussion über die geeignetste Art des Schlachtens von Rindvieh. Herr Fleischerobermeister Geltzenleuchter betonte, daß nach allgemeiner Uebereinstimmung das Schlachten von Rindvieh nach israelitischem Ritus als das beste anzusehen sei, da außer dem Fesseln und dem Hinwerfen des Thieres demselben keine weiteren Qualen entstehen. Durch das sogenannte Schächten tritt der Tod aus der Stelle ein.