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Der Israelit · 1894-02-26 · Heft 17 (26.2.1894) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 17 (26.2.1894)
Date
1894-02-26
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Zeitrrrrgsttachrichte» und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 20. Februar. Zu unserer Freude konnten wir vor einigen Monaten berichten, daß sich hier, zum Zwecke eines regelmäßigen Gottesdienstes, der Religionsverein „Westen" gebildet hat. Dieser Verein hat in der I o a chim st h a l e r st r. 3 (am Bahnhof Zoolog. Garten) die für den ausgedehnten Westen so nothwendige Andachtsstätte geschaffen. Die neue Einrichtung hat einem großen Bedürfnisse abgeholfen, denn noch immer fehlt in diesem Stadttheile eine Gemeinde- Synagoge, deren nächste eine Stunde entfernt liegt. Die Theilnahme an dem Gottesdienst ist am Freitag Abend und Sonnabend eine rege und ist zu wünschen, daß dieser Verein, welcher sich unter schwierigen Verhältnissen aus kleinen Anfängen entwickelt hat, auch' die Unterstützung weiterer Kreise findet. Denn die Zahl der Mitglieder ist noch klein, die Einnahmen des Vereins sind naturgemäß gering und die Kosten Einzelner dadurch um so größer. Zu großem Danke ist deßhalb der Religions-Verein „Westen" seinem Mitgltede Herrn I. Robinsohn verpflichtet, welcher früher 25 Jahre als Cantor in Schwetz fungirte. Derselbe steht nicht allein dem musterhaften Gottesdienste in uneigennütziger und bester Weise vor, er hat auch dem Verein sein “ibq bis zur Anschaffung eines eigenen hergegeben. Trotz dieser wesentlichen Hilfe ist der Verein leider nicht in der Lage, aus eigenen Mitteln die Ränme würdig auszustatten, um d'e nothwendigsten Gegenstände, wie eine ausgerüstete min "iejd, ünpn pn« und anzuschaffen. Dieser Mangel macht sich störend bemerkbar. Es ergeht darum an die verehrten Glanöensgenoffen die Bitte, durch Spenden dem jungen Vereine die würdige Ausgestaltung der Andachtsstätte und des Gottesdienstes zu ermöglichen. Möge unsere Bitte freundliche Aufnahme finden, daß sich an den edlen Spendern, welche in frommer Weise ein gutes Werk fördern, das Wort der Schrift erfülle: vnp' ona yan hi. Die Spenden sind gütigft zu richten an den Vorsteher Herrn S. Mugdan, Berlin W. 62, Eisleb enerstr. 15, welcher die Namen der Spender s. Zt. in diesem Blatte veröffentlichen wird. Aus Nordverrtfchland. In einer mit dem Buchstaben G. bezeichnten Correspondenz aus Hannover in Nr. 13 dieses Blattes wird einer kürzlich verstorbenen edlen Frau Georgine Jacobsohn aus Stolzenau und deren Hinterlassenschaft ausführlich gedacht; unter anderen wird dabei auch eine Schenkung an das Waisenhaus in Paderborn erwähnt und in Paranthesen hinzugefügt: „Das hiesige israelitische Simon'sche Waisenhaus darf stiftungsmäßig keine Schenkung annehmen." Da die Meinung vorherrschte und mehrfach zum Ausdruck gebracht ist, daß in der von Herrn Alexander Moritz Simon kürzlich gegründeten israelitischen Erziehungsanstalt^zu Ahlem bei Hannover nur Waisenkinder erzogen werden, so könnte leicht eine^ Verwechslung -dieser beiden Anstalten entstehen. Während das von dem verstorbenen Obercommerzienrath Simon gegründete Israel. Simon'sche Waisenhaus eine rein particularische Gründung ist, die keine Schenkung annehmen darf, und welche, da sie mit ungenügenden Mitteln gegründet wurde, einMmmerltches Dasein fristet, hat die von -dem Namensvetter kürzlich gegründetes Erziehungsanstalt den Zweck, jüdische Knaben, ohne^stch auf Waisenkinder zu ^beschränken, aus?(allen Theilen Deutschlands nach den Vorschriften des traditionellen Judenthums^zu kräftigen undIu nützlichen Staatsbürgern zu erziehen. Trotzdem der Stifter ein Kapital von 200,000 Mark hergegeben hat, reicht diese SummeZ nicht aus, um das allerdings in sparsamster Weise, aber doch in einem großartigen Maßstabe begründete Werk zu vollenden und weiterzuführen, damit es der gesammten Judenschaft zur Ehre und zum Nutzen gereiche. Für diese Anstalt ist deßhalb der Beistand aller Glaubensgeuoffen dringend erwünscht. Bei dieser Gelegenheit soll auch der in manchen Kreisen herrschenden irrigen Ansicht entgegengetreten werden, als ob in diesem Institut ohne Auswahl alle Knaben Aufnahme fänden, die wegen körperlicher, geistiger oder moralischer Defekte anderwärts nicht Unterkommen können. Um in jeder Hinsicht ein Musterinstitut aus der Anstalt zu machen, müssen die aufzunehmenden Knaben gesund und geistig normal veranlagt sein. Schweiz. Bern. Der soeben erschienen VIII. Jahrgang des „Politischen .Jahrbuchs der Schweizerischen Eidgenossenschaft" von Dr. Hilty, Professor des Bundesstaatsrechts an der hiesigen Universität, enthält einige interessante Auslassungen über die Schweizerischen und über die Israeliten im Allgemeinen. Ueber den neuen Schächtparagraphen der Bundesverfassung heißt es daselbst: „Die diesjährige Verfassungsrevtsion (so muß man fortan sprechen) erfolgte durch Abstimmung des Volkes und der Kantone am 20. August und introduzirte einen neuen Artikel 25 bis folgenden Inhalts: Das Schlachten der Thtere ohne vorherige Betäubung vor dem Blut-

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