Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 17 (26.2.1894)
- Date
- 1894-02-26
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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294 Wir haben alle Volkszählungen, alle Schlüffe und Resultate nicht zu fürchten, wenn wir in erster Linie von unserer Pflicht, nicht nur den Menschen gegenüber, sondern auch gegen unseren Gott durchdrungen sind, wenn uns Sein oberstes Gebot der Schabbosheiligung als allererste Pflicht gilt, woran uns die Errichtung des Heiligthums so ernstlich mahnt. — Zeitungsuachrichteu itttb Correspondeuzerr Deutschland. Frankfurt a. M. iivum 'mnar n« -ja „Nur hütet meine Sabbathe". Sechs Tage darf Werk geschaffen werden, doch am siebenten ist Sabbat, heilig dem Herrn, Deinem Gotte." Vorher handelt es sich um die Errichtung des Heilig thums, es waren genau alle Ai beiten vorgeschrieben, und doch warnt die Thora dieserhalb den Sabbat zu entweihen. —Wenn solch' wiederholte Warnung bei jenem hohen Werke nothwendig war, wie muß nicht erst in unserer Zeit die orthodoxe Judenheit sich wappnen, wo sie von hüben und drüben, von Neologie, Antisemitismus und last vot least vom Sonntagsruhegesetz bedrängt wird. — Bisher sah man leider häufig, daß auch fromme Juden nicht überall bemüht waren bei Anstellung von Geschäftsgehilfen und Lehrlingen, sich nach frommen jungen Leuten umzusehen, obgleich deren so viele von den verschiedensten Qualitäten stets auf der Suche nach Stellen sind. — Das war vielleicht bisher darin begründet, daß kein rechter Sammelpunkt vorhanden war, bet dem die Geschäftsinhaber genügende Auswahl an gebildeten frommen jungen Leuten finden konnten. Dem ist nun glücklich abgeholfen. In Hamburg ist vor einigen Jahren ein Verein in's Leben getreten, der sich mit solcher Stellenvermittlung, für Geschäftsinhaber kostenfrei und für Bewerber gegen geringes Entgelt beschäftigt. Dieser Verein hat auch in Frankfurt a. M. eine Geschäftsstelle bei Herrn M. Bing, Schwanenstraße 6 errichtet. — Im Interesse der heiligen Sache ist es daher sehr erwünscht, daß alle frommen Geschäftsinhaber sich bet etntretenden Vacanzen für die Folge an den: Israelitischen Stellenvermittlungs-Verein in Hamburg oder deffen obengenannte Geschäftsstelle in Frankfurt a. M. wenden mögen. Berlin, 21. Febr. Die Petitionskommission des Reichstages beschäftigte sich mit der Petition, welche Unterdrückung der jüdischen Geheimgesetze und Gesetzbücher verlangt. Der Referent Frhr. von Langen trat lebhaft für diese Forderung ein. Regierungskommissar Oberregierungsrath v. Leuthe auS dem Reichsjuftizamt erklärt: Die Petition hat bereits im vorigen Jahre dem Reichstage Vorgelegen und ist für ungeeignet zur Erörterung im Plenum erklärt. Es ist der Reichsjustizverwaltung nicht bekannt, daß für das Bedürfniß der Rechtspflege sich eine offizielle staatliche Uebersetzung des Talmud oder des Schulchan Aruch als erforderlich herausgestellt habe. Dem Talmud kommt ja die Bedeutung eines Gesetzbuches nicht zu. Unser Strafgesetzbuch ist für alle Reichsangehörigen gleich verbindlich, auch auf privatlichem Gebiet hat er nur in sehr beschränkter Weise Geltung, nämlich nur da, wo es sich um Rechtsstreitigkeiten zwischen Juden unter einander handelt und nur auf dem Gebiete, das mit dem Kultus in Beziehung steht und wo die betreffenden Vorschriften durch die staatliche Gesetzgebung als gültig anerkannt sind. Also nur, wenn es sich z. B. um eine jüdische Ehescheidung handelt, wie das in Württemberg der Fall ist, da wird die Sache behandelt wie andere Gewohnheitsrechte auch. Aber niemals hat sich ein Bedürfniß nach einer Uebersetzung dabei herausgestellt. Es ist auch nicht einzusehen, welchen Nutzen eine solche offizielle Uebersetzung des Talmnd haben würde. Ueberdies gibt es für die Reichsregierung keinen Retchskultusminister, den Sie veranlaffen könnten, sachverständige Profefforen hierbei zu Rathe zu ziehen. Die Reichsverwaltung kann nicht wünschen, daß der Petition eine weitere Folge gegeben werde. — Nach langer Debatte wurde gegen die Stimmen der Konservativen die Petition als ungeeignet zur Berathung im Plenum zurückgewiesen. Würzburg. Herr Dtstriktsrabbiner Nathan Bamberger dahier erließ an alle bayerischen israel. Gemeinden, sowie auch an viele außerbayerische nachfolgenden Aufruf wegen Unterstützung zu Mazzos für die armen Glaubensgenossen im heil. Lande. Möge diese Aufforderung eines recht guten Erfolges sich zu erfreuen haben. „Wie allbekannt befinden sich unsere Glaubensgenossen im heil. Lande in einer derartig bedauernswerthen Lage, daß dieselben stets auf die Unterstützung vom Auslande angewiesen sind. „Nun rückt die Pesach-Zeit heran, welche es uns zu ganz besonderer Pflicht macht, diesen Armen im hl. Lande zur Deckung ihres Mazzo s-Bedarfs zur Seite zu stehen. „Ich stelle daher auch in diesem Jahre die höfliche und dringende Bitte an Sie, eine Sammlung zu Mazzos in Ihrer Gemeinde vornehmen und dasErgebniß baldig st anher einschtcken zu wollen, damit diese Spenden rechtzeitig ihrer Bestimmung zugeführt werden können, worauf dieöff entlicheRechnungsablage erfolgt. Nathan Bamberg er Distrkktsrabbtner."