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Der Israelit · 1894-02-22 · Heft 16 (22.2.1894) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 16 (22.2.1894)
Date
1894-02-22
Page
– (sequence 11)
Language
German
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281 wurde. Obenan stehen die Namen von Märtyrern und berühmten Männern der jüdischen Gemeinschaft. Der erste Eintrag nennt Sorte, Tochter des R. Schtmeon Wolf Oppenheim und Frau des berühmten R. Jizchak Brillen, gestorben 1673. Sodann folgen, mit ihrem Rabbiner Jtzchak ben Elteser an der Spitze (derselbe war bis zu seinem 1678 erfolgten Tode Rabbiner in Mannheim), eine Reihe aus Hammelburg, Provinz Fulda, Vertriebener, welche den Namen ihres Hetmathsortes angenommen zu haben scheinen. Weitere Einträge beziehen sich auf Glieder der noch jetzt in Mannheim ansässigen Familien Bensheim (erster Eintrag 1673), Lorsch (e. E. 1673). Hachenburg (e. E. t 673), Ladenburg (e. E. 17uo), Wachenheim (e. E. 1730), Karlebach (e. E. 1721), Dinkelspiel (e. E. 1703), Otterburg (e. E. 1734). Ferner finden sich aus dem vorigen Jahrhundert viele Glieder der Familie Reinganum (d. i. Rheingönnheim), darunter Lämle Moses, der Begründer der noch jetzt segensreich fortwirkenden Klaus-Stiftung (1708). Die Eintragungen, welche meist poetisch gehalten sind und sich vielfach durch Schönheit des Rythmus auszeichnen, gehen vom Jahre 1673 bis zum Jahre 1858. — Von den zahlreichen und werthvollen Geräthen für den gottesdienstlichen Gebrauch, welche die Gemeinde besitzt, stammt das älteste, eine silberne Kanne, aus dem Jahre 1690. Ein sehr kostbarer, getriebener goldener Pokal rührt von Elias Hajum, dem Begründer einer großen Stiftung, her, in dessen Familie er sich vererbte, bis er von seinem Enkel Gottschalk Myer (gest. 1835) der Gemeinde zum Geschenk gemacht wurde. Aus Anlaß der Emweihung der neuen Synagoge ließen die Nachkommen des Letzteren, die Familien Mayer und Ladenburg, eine goldene Unterplatte dazu machen. Sehr reich ist die Gemeinde auch an prächtigen, goldgestickren Thora-Vorhängen, deren ält ster im Jahre 1760 gestiftet ist. Besonders bemerkenswerth ist der Vorhang des schon oben genannten Elias Hajum aus dem Jahre 1775, welcher ein Geschenk des Kurfürsten Karl Theodor an den Vater des Stifters, Cajim Bing, gewesen sein soll. Von besonders hohem Kunstwerth ist ein von Michel Mcy im Jahre 1714 gestifteter Vorhang, dessen Spiegel als eine Klosterarbett aus dem 15. Jahrhundert erkannt worden ist. — Die Untersuchung der Grabsteine auf dem alten israelitischen Friedhofe hat ergeben, daß der älteste aus dem Jahre 1645 stammt. Unter den namhafteren Personen, welche dortselbst beerdigt sind, mögen folgende erwähnt sein: Rabbi Mosche Lisia, Großrabbiner aus Lissa (1741), R. Mosche Bing, Vorsteher der Pfalz (1724), Salme Hachenburg, Vorsteher der Provinz Baden (1752), R. Akiba Lehren, Großrabbiner aus Amsterdam (1728), R. Mirwa, Großrabbiner aus Jerusalem ( 723) R. Hillel Minz, Großrabbiner aus Lekpnik (1631), ferner die schon oben genannten Stifter Lämle Moses Reinganum (1724) und Elias Hajum (1766). — Schließlich verdient noch angemerkt zu werden, daß im Besitze der Gemeinde ein Tcfilla (Gebetbuch), ein vollständiges Machsor (Gebetbuch für Festtage) und ein Psalter sich befinden, welche im Jahre 1720 auf Pergament geschrieben sind. In daS eistbezeichnete Buch haben sämmtliche damalige Gemetndemitglieder ihre Namen eingettageu. — Wie wir hören, hat Herr L. Mayer das der israelitischen Gemeinde Mannheim gehörige Memorbuch aus der Ursprache in's Deutsche übersetzt und alphabetisch geordnet und wird demnächst auf Veranlassung des Synagogenrathes im Drucke erscheinen. Die Herausgabe dieses Werkes wird jeden Forscher, besonders aber jeden Alt- Mannheimer, interessiren. Oester.-Ungar. Monarchie. Aus Groß Betschkerek wird über folgendes empörenden Vorfall berichtet: Eine hierher zugereiste jüdische Frau, Namens Gtsella Duschak, erkrankte und begab sich ins Spital, wo sie einen gesunden Knaben zur Welt brachte. Kaum war das Kind drei Tage alt, da erschien ein katholischer Geistlicher am Krankenbette der Frau Duschak und taufte das Kind, unbeachtet aller Einwendungen der Mutter! Diese ist bereit, so sie das Spital verläßt, ihr Kmd beschneiden zu lassen und gegen den seelenhaschenden Geistlichen Schritte einzuleiten. Rußland. Petersburg. Die sattsam bekannte Isr Jgnanew kann mit Recht als die grausamste Maßregel gegen die Juden in Rußland bezeichnet werden; nicht nur deshalb, weil dieses Gesetz Taufende von Juden obdachlos gemacht hat, sondern auch weil es sich in den Händen gewissenloser Beamten geradezu in ein Folterwerkzeug verwandelt hat. Kleine Städtchen, wo Juden seit undenklicher Zeit leben, werden von antisemitischen Beamten als Dörfer erklärt, und da die ler Jgnatiew die Niederlassung von Jaden in den Dörfern verbietet, so müssen die Juden auch die Städtchen räumen. Man kann sich kaum vorstellen, welchen Jammer, welches Elend diese willkürliche Auslegung der lex Jgnatiew über die Juden in Rußland heraufbeschworen hat! Kein jüdischer Bewohner eines Städtchens konnte dessen sicher sein, sein Heim morgen nicht verlassen zu müssen, denn plötzlich kam ein Ukas aus der Gouvernementsstadt herab, daß dieses Städtchen eigentlich ein Dorf sei. Nunmehr

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