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Der Israelit · 1894-02-22 · Heft 16 (22.2.1894) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 16 (22.2.1894)
Date
1894-02-22
Page
– (sequence 10)
Language
German
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280 schlagenheit, von jüdischer Heuchelei, Hinterlist und Falschheit, welche der „semitischen" Raee im Gegensatz zu der „arischen" eigen ist. Wissen denn diese Herren wirklich nicht, daß eS der Semite Moses war, dem Gott zuerst befohlen hatte, zu Häuptern des Volkes nur Männer der Wahrheit zu wählen? (Exodus 18, 21, 22.) War eS nicht ein jüdischer Prophet, der da sprach: Redet Wahrheit Einer mit dem Andern; urtheilt nach Wahrheit, Recht und Frieden unter Euch; liebet Wahrheit und Frieden? (Secharjah 8, iS, 17, 18, i9.) Diese Priester, die dem Volke daS Gotteswort so salbungsvoll predigen und die Psalmen Davids so oft im Munde führen, wissen die denn nicht, daß dieser Judenkönig es war, der ihre Würdigkeit zum Gottesdienste, ja zum Betreten des Gotteshauses ihnen gänzlich absprach, indem er sang: „Wer darf besteigen den Berg deS Herrn, wer weilen in seinem Heiligthum? — Wer reiner Hände ist und redlichen Herzens, nicht Falsches denkt und nicht falsch schwört." (Psalm 24, 3.) Wie wollen d i e Wahrheit lehren, die das biblische Gebot irvoya r*« -nper» nb), „und Ihr sollt einander nicht belügen", so sträflich übertreten? Wsset Ihr Lügner und Heuchler denn nicht des Hiobs Ausspruch: nn» imdV vb ’3, „daß vor Gott der Heuchler nicht erscheinen darf? (Hiob 1». IS) daß deS Heuchlers Hoffnung zu Nichte wird? (Das. S, 13.) Das Volk ist von Natur auS unschuldig, friedsam, gutmülhig, aber leider auch leichtgläubig und abergläubisch. Auf diese Leichtgläub gkeit der großen Menge spekulirt Ihr Volksverhetzer und Ihr stachelt sie auf durch die lächerlichsten Lügen zu Haß und Gewaltthat gegen ihre jüdischen Mitbürger. Nicht beim Judenthum ist die Falschheit und Lüge anzutreffen, sondern bet Euch. Das Judenthum verwirft jede Heuchelet aufs strengste, sie wird der Gottesleuguung gleichgestellt und wer sich ihr hingtbt, hat keinen Antheil an der Seligkeit (Peßachtm 113). Denn nur die Wahrheit hat Bestand, nicht aber die Lüge (Schadboth 104) und unter den drei Säulen, auf welchen die W.ltordnung beruht, ist die Erste davon die Wahrheit (das.). Die Lügenhaftigkeit ist ebenso gegen den Heiden, wie gegen de« GlaubenSbruder strengstens verboten (Rabba Deutronomium 3). (Schluß folgt). Zeitungsnachrichten und Correspoudeuzen. Deutschland. Berlin. Das „Berliner Tageblatt" schreibt: „Auf Grund des Wortlauts des Artikels 1, und namentlich deS Absatzes 2, des deutsch-russischen Zoll- Vertrags, worin es heißt, daß nur die besonderen Gesetze, Verordnungen und Erlasse abweichenden Inhalts aufrecht erhalten werden sollen, welche auf alle Ausländer Anwendung firden, wurde die Frage der Aufhebung der Judenbeschränkungen in der Presse, selbst in der antisemitischen, durchweg im bejahenden Sinne beantwortet. Wir sind nunmehr in der Lage, auf Grund einer Mtttheilung von gut unterrichteter Seite versichern zu können, daß diese Auffassung eine irrige ist. In den Rechtsverhältnissen der Juden in Rußland, sowohl der russischen wie der deutschen, ist durch den deutschrussischen Handelsvertrag nicht das Geringste geändert. Eine Aenderung dieses Zustandes, die der deutschen Reichsregierung ja an und für sich sehr erwünscht gewesen wäre, lag völlig außer dem Bereich des Möglichen und Erreichbaren. Es ist bekannt, daß die Maßnahmen gegen die Juden in Rußland auf die ureigenste Initiative des Zaren selbst zurückzusühren sind. Gegen diesen Willen, der nach wie vor unverändert derselbe geblieben ist, anzukämpfen, hat um so mehr auß-rhalb des Machtbereichs der deutschen Reichsregierung gelegen, als die Angelegenheit sich nach der politischen Auffassung als eine intern russische charakterisirt. Die russischen Unterhändler haben es daher mit formell durchaus triftigem Grunde abgelehnt, in den Handelsvertrag überhaupt irgend eine Bestimmung über die Judenfrage aufzunehmen. Es bleibt daher in dieser Beziehung Alles beim Alten. In gut unterrichteten Kreisen ist man indessen der Ueberzeugung, daß über kurz oder lang von selbst eine Aenderung hier eintreten werde, da durch die Maßnahmen gegen die Juden Rußland selbst, und namentlich seine Industrie, am meisten geschädigt wird." Mannheim. Wir lesen in der letzten Nummer des in Karlsruhe erscheinenden „Verordnungsblattes des Großh. Ooerraths der Israeliten": Zufolge der vom Großh. Oberrath mit Verfügung vom 2. Mai 1893 gegebenen Anregung wurde von dem Synagogenrath in Mannheim der dortige, auch in weiteren Kreisen vortheilhaft bekannte Gemetndebeamte Herr Leopold Mayer mit der Sammlung und Verzetrnung der im Besitze der Gemeinde btfindlichen alten urkundlichen Materialien betraut. Der Genannte hat sich der Aufgabe mit Geschick und Gewissenhaftigkeit unterzogen, wie seine uns vorliegende umfangreiche Ausarbeitung uns darthut. Wir entnehmen derselben Folgendes: Die israelitische Gemeinde Mannheim besitzt ein sehr gut erhaltenes, auf Pergament geschriebenes Memorbuch, welches auf Veranlassung des Vorstehers der wohltätigen Vereine, R. Josua Ooerbrunn, im Jahre 1884 von R. Schimeon Ulma begonnen

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