Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 14 (15.2.1894)
- Date
- 1894-02-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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232 Verdienste dieses edlen Mannes, dieser Leuchte Israels, der seine ganze Lebenszeit dem Studium der heiligen Thora widmete, sind sehr groß. Wir können wahrlich seufzend und klagend ausrufen: Die Krone und Zierde unserer Gemeinde ist gestürzt! Der Glanz und Stolz unserer Gemeinde ist geschwunden! Die Beerdigung hat unter allgemeiner Theilnahme stattgcfunden. Aus der Umgebung waren alle Glaubensgenossen und aus weiter Ferne viele Rabbinen gekommen, um den Dahingeschiedenen zu betrauern. Hespedim hielten die beiden Söhne des Verewigten, der eine Rabbiner zu Djänk, der andere Rabbiner zu Dewawanger, ferner die Herren Rabbiner von Papa, Tschorne, Atsch und Sili-Scharkeny wie auch mehrere Privatleute, so daß die Beerdigung erst spät Abends zu Ende war. Schweiz. Bern, 5. Febr. Die Schweizerischen Rabbiner beschloffen in einer Versammlung zu Olten, zur Ausführung des im Sommer beschlossenen Verfassungsartikels über das Schächten die Aufstellung einer für alle Metzger geltenden eidgenössischen Schlachtmethode zu verlangen, welche die Willkürlichkeiten der kantonalen Regierungen verhindern würde. Bern, 9. Febr. In Folge der am 20. August v. I. angenommenen neuen Bestimmung der Bundesversammlung ist das Schlachten der Thiere ohne Betäubung vor dem Blutentzuge bei jeder Schlachtart und Piehgattung ausnahmslos untersagt. Das Verbot ging in erster Linie gegen das Schächten. Der Bundesrath hat heute durch Kreisschreiben die Kantonsregierungen eingeladen, dafür zu sorgen, daß die neue Verfaffungsvorschrift in den Kantonen befolgt werde. Der Bundesrath überläßt es dabei den Kantonen, die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Dagegen wurden die Kantonsregierungen ersucht, dem Bundesrath Bericht zu erstatten über die Anordnungen, welche sie getroffen haben, um dem Verbote Nachachtung zu verschaffen. Einen Bundesschlächter, der kontrollirt, ob die in der Schweiz zu tödtenden Thiere vor dem Blutentzuge auch betäubt werden, stellt also die Eidgenossenschaft nicht an. Ueberläßt der Bundesrath den Kantonen „zutrauensvoll", wie es im Bundesrathsbeschluffe heißt, die geeigneten Schlachtmethoden, so folgt hieraus, daß der Bundesrath, dem das Schächtverbot von Anfang an zuwider war, nicht geneigt ist, eine scharfe Schlachtkontrolle in allen Landen der Eidgenossenschaft zu üben. Er hat wahrhaft Nothwendigeres zu thun! Heute wurde im ftadtbernischen Schlachthaus versucht, die Thiere mittelst Alkohol^zverfassungsgemäß zu betäuben, um sie alsdann zu schächten. Aus Flaschen wurde der Alkohol durch Gummischläuche in die Mäuler der Thiere geleitet. Gegenstand der Versuche, die in Gegenwart des Regierungsrathes Steiger und des Sanitätskollegiums vorgenommen wurden, bildeten zwei Schafe und ein Ochse. Der Ochse verschlang 6 Liter des geistigen Getränks, um dann konstitutionell „betäubt" zusammenzubrechen. Man erprobte sein Gefühl durch scharfe Nadelstiche; das Thier zeigte kein Empfinden mehr. Ob die Berner Regierung das Schächten nach vorgängiger Alkoholbetäubung gestatten wird, ist noch ungewiß, ebenso wird noch ärztlicherseits festzustellcn bleiben, ob das Fleisch eines Thieres, dem solche Mengen von Alkohol zugeführt worden sind, der Gesundheit nicht schädlich ist. England. London. Ein Zeichen, daß in unserer Riesenstadt noch jüdischer Geist herrscht, liegt auch in folgender Ankündigung. Das dritte Mitglied des hiesigen Beth-Din, der jüngst gewählte Dajan Rev. Susman Cohen, macht bekannt, daß er alltäglich von Morgens 10 Uhr bis Nachmittag 5 Uhr in seiner Wohnung und von 5 Uhr Nachmittags bis 9 Uhr Abends im Beth Hamidrasch Duke's-Place zu treffen sei, um über religiöse Anfragen (ni^iw) zu entscheiden. Auch jeden Morgen bis 9 Uhr wird er im B?th - Hamidrasch Mischna „lernen" und Abends von 7—9 Uhr Dinim, mit Ausnahme von Montag und Donnerstag, an welchen Abend der Dajan Rev. B. Spiers „lernt". Der Zutritt zu diesen B'-njrw steht Jedermann frei. Bulgarien. Sophia, 8. Febr. Anläßlich d-.'r soeben glücklich erfolgten Niederkunft unserer erlauchten Fürstin hatten die Juden Bulgariens wieder Gelegenheit ihren altbewährten Patriotismus zu zeigen und vor dem ganzen Lande zu manifestiren, daß sie ihre Geschicke mit dem seinigen für ewig verknüpft haben. In allm Synagogen des Landes stiegen heiße Gebete zum Himmel empor, daß er der erlauchten Frau eine glückliche Niederkunft und dem Lande einen Thronerben gewähre, und beide Bitten wurden ihnen diesmal gewährt. Fast sämmtliche jüdischen Gemeinden Bulgariens und Ostrumeliens haben das Fürstenpaar zu diesem glücklichen Familienereigniffe telegraphisch beglückwünscht, und bei dieser Gelegenheit wurden auch die Armen mit Spenden bedacht. Dieses patriotische Benehmen der Juden hat nicht nur im Palaste, sondern auch unter der Bevölkerung große Befriedigung erweckt, denn dieselbe sieht nun, daß sich die bulgarischen Juden wie echte Bulgaren fühlen. Italien. Neapel. Wie bereits gemeldet, hat unser verehrter Oberrabbkner Giuseppe Cammeo uns