Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 14 (15.2.1894)
- Date
- 1894-02-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2448412-2448425--37972-2486061- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
^MWr »>WWM^«-? -«*gwwMni «p 251 zahlenmäßig nach, wie von jeher die Junker die eigentlichen Feinde der Kleinbauern gewesen; wie sie früher durch das „Bauernlegen", heute durch die Konkurrenz der großen Betriebe und das ststematische Aufsaugen des kleinen Besitzes, den Kleinbauern von Haus und Hof treiben. In einer vergleichenden Zusammenstellung über den Antheil der Juden im Verhältntß zu den Christen an Verbrechen und Vergehen während der Jahre 1882 —89 weist der Verfasser nach, wie nicht Rasseneigenschaften, sondern die ökonomischen Verhältniffe die Handlungsweise der Menschen bestimmen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzeu. Deutschland. Ans Westpreutzen, 30. Januar. In Schlochau, Kreis Marienwerder, wurde im Sommer v. I. ebenfalls das Schächten ohne vorgeqangene Betäubung verboten. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde wandte sich telegraphisch an den Herrn Regierungspräsidenten mit dem Gesuche um einstweilige Sistirung des Verbotes, bis die Angelegenheit in höherer Instanz zum Austrag gekommen sei, erhielt aber keine Antwort. Da wurde für die Stadt militärische Einquartierung anqemeldet, und auf's Neue telegraphtrte der Vorstand an den Regierungspräsidenten um Aushebung des Schächtverbots, mit der Begründung, die jüdischen Einwohner Schlochau's seien außer Stande, den Soldaten zu essen zu geben, da sie nur rituell geschlachtetes Fleisch in ihren Haushaltungen verwenden dürfen. Nunmehr wurde Seitens des Regierungspräsidenten das Verbot für den einen Tag der Etnquartirung aufgehoben. Die Fleischer schlachteten aber auch nachher weiter und wurden von dem Schlachthausinspector, nachdem sie auf die Folgen der Uebertretung aufmerksam gemacht waren, nicht weiter daran gehindert. Dagegen wurden sowohl die Fleischer als auch der Schächter wegen dieses Vergehens angeklagt, aber die Verhandlung vor dem Schöffengericht endete mit Freisprechung, weil — wie in der Urtheilsbegründung hervorgehoben wird — laut rabbinischem Gutachten der Genuß des Fleisches nicht geschächteter, resp. nach vorhergegangener Betäubung geschächteter Thiere den Juden rituell verboten, aber freie Religionsübung ihnen durch die Verfaffung gewährleistet sei; daß das Schächten eine Thierquälerei darstelle, sei durchaus nicht erwiesen. Der Amtsanwalt hat nach der „Jüd. Pr." gegen dieses Urtheil Berufung eingelegt. Hall, im Jan. Wegen eines Verbrechens der Bigamie hatte sich der wegen Hehlerei und Bedrohung, Landstreicherei und Bettels, Betrugs, Unterschlagung und Diebstahls rc. schon vielfach vorbestrafte Bäcker Markus Feiß in Dörzbach vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts zu verantworten. Derselbe, geboren als Jsraeltte am 17. Sept. 1862 zu Gr.-Carbach bet Frankenthal in der Pfalz, verheirathete sich 1890 zu Hannover, nachdem er wenige Tage vor der Hochzeit auf Veranlassung seiner der lutherischen Kirche zugehörenden Braut — nebenbei gesagt, ohne irgend welche weitere Vorbereitung — die Taufe empfangen hatte. Das Glück der Ehe war nur von kurzer Dauer. Nach einigen Monaten verließ Fe'ß seine Frau und begann wieder daalte Wanderleben. Zuletzt stand er bei dem israelitischen Bäcker Schmidt in Braunsbach in Arbeit, und von hier aus lernte er auch die Tochter Sara des israelitischen Bäckers Hirsch in Hohebach kennen, die er, nachdem er an beiden Orten wieder als Jsraeltte aufgetreten und über sein Vorleben strenge- Stillschweigen beobachtet hatte, im März v. I. heirathete. Er verlegte seinen Wohnsitz nach Dörzbach und gründete daselbst eine Bäckerei. Alles ging gut, und Feiß lebte anscheinend glücklich und zufrieden, bis vor etlichen Wochen ein alter Bekannter desselben des Weges kam und die ganze Geschichte verrieth. Feiß wurde verhaftet und vor die Strafkammer verwiesen, welche auf eine Gefängnißstrafe von einem Jahr nebst Tragung der Haft erkannte. Der Staatsanwalt hatte nur 10 Monate beantragt. Am Tage der Verurtheilung gab die „zweite Frau" des Feiß einem Knaben da- Leben. Wie uns von anderer Seite mitgethetlt wird, hat dieser saubere Bursche bereits Bestellungen auf Mazzoth angenommen, wiederum ein Beweis, wie vorsichtig man beim Bezüge solcher Maaren sein muß, deren Herstellung nach dem Reltgions. gesetzt einer besonderen Aufsicht bedarf. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Aus Galizien. Vor Kurzem ist der berühmte Beizer Rabbi npn yrirv "i gestorben. Er hatte sich in Wien einer Operation unterworfen, die sich nachträglich als mißlungen herausstellle. Trotzdem eilte er nach der Heimath zurück, wurde aber unterwegs im Eisenbahnwaggon vom Tode ereilt. Der Verstorbene genoß hierzulande die größte Hochachtung und Verehrung. Tausende von Unglücklichen suchten und fanden bet ihm Rath und Trost und darum ist auch die Trauer um ihn eine allgemeine und große. .7i"3!«n Aus Tet. (Ungarn) geht uns folgende Trauerkunde zu: „Einen schweren Verlust hat die hiesige Gemeinde und mit ihr die gesetzestreue Judenheit erlitten; unser allgemein geschätzter und geachteter Rabbiner, Akiba Fischer y"j ist, nachdem er hier 46 Jahre hindurch segensreich gewirkt, dieser Tage nach kurzem Leiden dahingefchieden. Die