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Der Israelit · 1894-02-12 · Heft 13 (12.2.1894) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 13 (12.2.1894)
Date
1894-02-12
Page
– (sequence 11)
Language
German
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VjM'MWWAM^^!^^»WWME^1 1-M <.*■ "-WB'.1 223 Hages Erscheinungen. Von Dr. H. S ä n g e r. Die Nr. 5 der „Mittheilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus" bringt zur Abwechselung einmal die antisemitische Auslassung eines jüdischen Arztes „Zur Schächtfrage" betitelt. Der „anonyme" Name dieses Arztes ist „Dr. M. P. B. in P." Eine redactionelle Anmerkung dazu will „im Interesse einer ruhigen, objectiven Aussprache . . . auch solche Beiträge aufnehmen, die mit dem Standpunkte des Blattes nicht übereinstimmen. Der Artikelschreiber selbst will „dieser Frage von der wissenschaftlichen Seite näher treten, alle andern Momente, die lediglich zu erregten Diskussionen führen, bei Seite lassen." Zu diesen einleitenden Worten nur die kurze Bemerkung, daß der Verfasser weder ruhig noch objectiv ist. Er ruft ganz antisemitisch „Fort mit dem rituellen Schächten, das weder mit der Menschlichkeit und entwickelter Erkenntniß noch mit den Forderungen der Hygiene in Einklang zu dringen ist. . . Noch einmal also fort mit dem Schächten I" Wenn ein jüdischer Arzt das eine ruhige o b j e c t iv e Aussprache nennt, nachdem er sich selbst, wie noch zu beweisen ist, widerspricht, also recht viel Gutes von dem rituellen Schächten zu sagen weiß, dann muß man doch sagen, der Mann ist parteiisch, will seineMißachtung gegen seine Religion rechtfertigen durch ein falsches Pathos. Die Gründe, die den jüdischen Arzt, der mehr zum Lobe der jüdischen Schlachtmethode sagt, als ihm vielleicht lieb ist, zu einem Antisemiten stempln, wollen wir nicht ergründen und es lohnte sich kaum der Mühe auf die „wissenschaftlichen" Ausführungen näher cinzugehen, wenn es nicht zu bedenken wäre, ob es nicht mehr solcher Ansichten jüdtschersetts geben dürfte, die ganz einverstanden wären mit einem Schächtverbotc aus ähnlichen Gründen wie die Antisemiten, und weil es Indifferente genug gibt, die auf die Worte eines wissenschaftlich begründeten Uriheils eines jüdischen Arztes Gewicht legen könnten. 'ES ist ja schon so viel überflüssiges Papier in dieser Angelegenheit verschrieben worden, also kann es auf einen Bogen mehr oder weniger nicht ankommen und wenn gleich meiner Entgegnung dasselbe Aoos zufallen sollte, mit jenem Artikel, zusammen in den Papierkorb zu wandern. Bor Allem mutz ich bei dieser wissenschaftlichen Untersuchung des Herrn Dr. M. P. B. in P. — schade, daß mir der grobe Name nicht bekannt ist! — die eigenthümliche Entdeckung machen, daß die zahlreichen günstigen Ansichten bedeutender Männer der Wissenschaft in beregter Angelegenheit für den Artikelschreiber nicht existiren. Wenn man wissenschaftlich zu Werke gehen will, darf man, und besonders bei so vielfach ventilirten Tagesfragen, die anderen Ansichten nicht mit Stillschweigen übergehen. Drei Motive seien zu den Schächtvorschriften anzusehen 1) ein mystisches 2) ein humanitäres 3) ein sanitäres. Das mystische, daß man das Blut nicht genießen darf, weil das Blut die Seele des Thteres sei, berührt Dr. M. P. B. nicht weiter, weil es „wissenschaftliche Berechtigung ganz und gar nicht hat." Ja, vielleicht ist dieses Verbot weniger mystischer als ethischer Natur und vom ethischen Standpunkte aus gar nicht so sehr zu verwerfen. Doch, das nur nebenbei. Der Verfasser erkennt an, daß „die über das Schächten erlaffenen Vorschriften auf se h r rt ch ttger Beobachtung beruhen." „Man erkennt, daß, soweit die Tödtung mit dem rituellen Schlachtmeffec der Art und Weife mit kürzeren und stumpferen Messern, wie dies bei christl. Metzgern üblich ist, zu schlachten, in Rücksicht auf den schnelleren und schmerzloseren Eintritt des Todes überlegen sein muß. Ebenso ist der ergiebige Halsschnitt besser als die Methode des Abstechens." „Es entspricht daher das zweite Motiv nicht blos einer Forderung der Humanität, es genügt auch bereits in gewisser Beziehung der sanitären Forderung, ein möglichst ausgeblutetes Fleisch zu erhalten." „Auch die Beobachtung der alten Gesetzgeber ist vollkommen richtig, daß Blut äußerst schnell in Verwesung übergeht." Also gesteht der Verfasser zu, daß die uralten Vorschriften über des Schlachten auch nach dem heutigen wissenschaftlichen Standpunkte noch richtig sind. Und doch ruft er aus: „Also fort mit dem rituellen Schächten, das weder mit der Menschlichkeit und entwickelter Erkenntniß noch mit den Forderungen der Hygiene in Einklang zu bringen ist." Wer erklärt mir diesen Widerspruch?! Denn wenn dem Verfasser die Zuckungendes geschlachteten Thieres so „häßlich" erscheinen und in ihm eine lebhafte Empfindung von Widerwillen vor dieser Tödtungsart Hervorrufen, so begründet dieses Gefühl doch nicht das mit seiner Ausführung in grellem Widerspruch stehende Urtheil. Daß bei betäubten Thieren diese — häßlichen— Zuckungen ausbleiben, wie der Herr Dr. behauptet, beruht wohl nicht auf eigener Ueberzeuguna. Möge er einmal zusehen, wie die betäubten Schweine,

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