Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 12 (8.2.1894)
- Date
- 1894-02-08
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2448412-2448423--37942-2486029- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
betreiben, finde seine Erklärung in der jahrhundcrtlangen Entwickelung der Verhältnisse; sie konnten nichts anderes treiben und seien, was das Zinsennehmen betreffe, sogar von dem kanonischen Recht begünstigt worden. Nicht zustimmen könne er dem Bericht be üglich der Behauptung, daß die Inden betheiligt seien an dem Aufsaugen des Kleingewerbes durch die Großindustrie. Es seien verhältnißmäßig wenig Juden Industrielle. Dagegen seien große Versandtgeschäfte, die dem kleinen Gewerbetreibenden in beklagenswerther Weise Konkurrenz machen, gerade in Händen von Antisemiten. Sehr verkehrt wäre es, die politischen Rechte der Juden einzuschränken, dadurch swürde nur ihre Geldmacht gesteigert. Auch er wünsche, die Juden mochten ihre Abgeschlossenheit aufgeben. Doch sei es unrichtig, daß im gesellschaftlichen Verkehr namentlich der Kreise, denen er angehöre, ein Unterschied zwischen Christen und Juden gemacht werde. Ebenso sei er für Verlegung der Sabbathseier auf den Sonntag und Abschaffung der Speisegesetze*). Eine Verschmelzung des Judenthums mit dem Deutschthum werde gerade durch den Antisemitismus erschwert. Er kenne manche Juden, die sich durch das Hetzen gegen ihre Glaubensgenossen davon abhalten ließen, zum Christenthum überzutreten. Was den letzten Theil des Berichtes betreffe, aus dem die Antisemiten Kapital schlagen konnten, so glaube er natürlich nicht, daß die Kommission dies wolle. Er freue sich aber über die von dem Herrn Vorredner abgegebene Erklärung. Geh. Rath und Oberlandesgerichtsprästdent Schneider: Mit dem Kommissionsantrag sei er einverstanden, ebenso mit dem größten Theil der Begründung, von der er gern anerkenne, daß sie eine maßvolle, wohlwollende und von christlichem Geiste getragene Beurtheilung der brennenden Frage enthalte. Wenn er gleichwohl das Wort ergreife, so geschehe es nrlr, um bei der prinzipiellen Bedeutung des Gegenstandes sein Votum mit wenigen Bemerkungen zu motiviren. Es sei eine allbekannte geschichtliche Sache, daß das jüdische Volk im Laufe der Jahrhunderte vielfache Unterdrückungen und zum Theile blutige Verfolgungen erlitten habe. Religiöser Fanatismus, Unduldsamkeit und Aberglaube oder noch Schlimmeres seien die Beweggründe seiner Verfolger gewesen. Die fortschreitende Civilisation habe jenen Verirrungen allmählich ein Ziel gesetzt. Um so mehr müsse es deßhalb befremden, daß es unserer vorgeschrittenen an glänzenden Errungenschaften sonst so reichen Zeit Vorbehalten zu sein scheint, die Erinnerung an jene unheilvolle Vergangenheit wieder aufzufrischen und den Rest von feindseliger Gesinnung, welcher gegen das jüdische Volk zurückgeblieben, zu neuer Flamme anzufachen. Wohl möge ja zugegeben werden, daß die niederen Schichten des jüdischen Volkes zahlreiche Elemente enthalten, auf deren Treiben in Handel und Wandel mancherlei Schädigungen, insbesondere der wucherischen Bedrückung und Ausbeulung der ländlichen Bevölkerung, zurückzuführen seien. Indessen gerade diese Erscheinung finde ihre teilweise Erklärung in jener verhängnitzvollen Geschichte des jüdischen Volkes. Unterdrückt und verstoßen, in der wirthschaftlichen Thätigkeit gehemmt, hätten sich die Juden aus Erwerbsgebiete gedrängt gesehen, auf denen die Versuchung zur Unredlichkeit um so näher für sie gelegen, als der stete Kampf um's Dasein die Verstandeskräfte der Verfolgten in verderblicher Richtung geschärft und ihnen dadurch nach und nach jene Findigkeit und Schlauheit verliehen habe, wie sie im jüdischen Geschäftsgebahren so oft hervortreten. *) Dagegen wünscht der christliche berühmte Gelehrte Leroi-Beaulieu die Einführung der jüd. Speisegesetze, weil auf der Höhe der modernen Wissenschaft stehend, für die ganze civilistrte Welt. Red. d. Jsr. Niemand werde aber behaupten wollen, daß es nicht auch in der christlichen Bevölkerung Wucherer gleicher Art gebe, und diese seien um nichts besser als die jüdischen, — im Gegentheil, denn ihnen stehen nicht auch jene geschichtlichen, Redner wolle nicht sagen Entschuldigungsgründe, aber doch Erklärungsgründe und in gewissem Sinn Gründe einer mildern Beurtheilung zur Seite. Gegen solche Schädigungen der öffentlichen Ordnung und der Einzelnen biete indeß die Civil- und Strafgesetzgebung ausreichende Schutzmittel und ebenso sei die soziale Gesetzgebung und Hilfeleistung bestrebt, jene Erscheinung und deren wirthschaftliche Folgen in den Kreis ihrer sorgenden Thätigkeit zu ziehen. Im übrigen lägen keine genügenden Gründe vor, auf die Moralität, das Rechtsbewußtsein und das soziale Leben des Judenthums überhaupt mit Geringschätzung herabzusehen, oder darin gar eine allgemeine Gefahr für die christliche Gesellschaft zu erblicken. Nur weniges möge in dieser Richtung beispielsweise hervorgehoben werden: Es sei eine bekannte Thatfache, daß daS Familienleben der Israeliten, besonders die pietätvolle Verehrung der Eltern und die gehorsame Unterwerfung unter die Autorität deS Familienhauptes, in einer Weise entwickelt sei, wie eS der ausgeprägte germanische Individualismus nicht überall in gleicher Stärke und Intensität aufkommen lasse. Die Statistik der Strafrechtspflege werde den Beweis nicht liefern, daß in der jüdischen Bevölkerung verhälnißmäßige zahlreichere Verletzungen des Strafgesetzes Vorkommen, als unter Andersgläubigen, eher das Gegentheil sei wahr. Die Juden leben unter uns als friedliche Bürger, sie erfüllen ihre Staatsbürgerpflichten in gleich loyaler Weise im Frieden und im Kriege, wie alle andern. Die Vertreter der Wissenschaft auf allen Gebieten zählen in ihren Reihen hervorragende Männer, welche dem jüdischen Bekenntnisse angehören, und in allen Theilen des Reichs exisiiren bedeutende, von Israeliten gegründete und geleitete Unternehmungen der Großindustrie und des Handels, welche wesentlich zum nationalen Wohlstände beitragen und in denen zahlreiche christliche Familien ihren reichlichen und sichern Lebensunterhalt finden. Was wolle und könne nun mit unerwiesenen und unerweislichen Beschuldigungen erreicht werden, wie sie von den Petenten erhoben worden sind, dahingehend, daß die jüdischen Religionsbücher nicht nur unsittliche, sondern gemeinschädliche und staatsgefährliche Geheimlehren enthalten? Es wäre den Petenten ein Leichtes gewesen, sich Gewißheit darüber zu verschaffen, daß die Großh. Regierung sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung voll bewußt ist, die Religionsübung und den Volksunterricht der JSraeliteen wie andere Bekenntnisse zu überwachen, und daß diese Verpflichtung auch gewissenhaft von ihr erfüllt werde. Bestünden Geheimlehren mit der Bedeutung, welche denselben von den Petenten beigelegt werde, so hätte der jüdische Kultus in keinem modernen Staate Aufnahme finden können. Cs sei undenkbar, und widerspreche der Erfahrung, daß die Israeliten, heut zu Tage, da sie im christlichen modernen Staate leben, Ungeheuerlichkeiten, wie sie jene Geheimlehren enthalten, als bindende Normen für ihre Lebensführung anzuerkennen gewillt oder im Stande seien. Anderseits leuchte es ein, daß bei dem anwachsenden Antisemitismus solche Beschuldigungen nur geeignet sein können, die Leidenschaften zu erregen, die sozialen Gegensätze zu schärfen und dadurch den gesellschaftlichen Frieden ernstlich zu bedrohen. Ein solches Vorgehen sei um so bedenklicher, als die Erfahrung lehre, daß in bewegten Zeiten, und in solcher Zeit leben wir, die Einbildungskraft des Volkes gar leicht geneigt sei, soziale Mißstände ohne nähere Prüfung andern aufzubürden und diese dafür verantwortlich zu machen. Auf den gebildeten Theil deS Volkes werden jene Angriffe zwar wenig Eindruck Hervorbringen, umsomehr sei dies aber von den breiteren Schichten