Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 12 (8.2.1894)
- Date
- 1894-02-08
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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202 „Einerlei Recht sollt ihr haben für den Fremdling wie für den Einheimischen." Selbst die gefundenen Gegenstände eines Heiden müssen ihm gewistenhaft zurückgegeben werden (das.). Auch sind israelitische Zeugen, die zu Gunsten eines Ntchtjuden Zeugenschaft ablegen können, dies verpflichtet zu thun, auch dann, wenn dadurch dem jüdischen Gegner Schaden erwächst und dies selbst vor dem heidnischen Richter (Baba Kama 14.); Die wissentliche Benachtheiligung eines Andersgläubigen ist noch viel sündhafter und strafbarer als derBetrug an einem Juden, weil dadurch der heilige Gottesname entweiht wird. (Toßefta zu Baba Kama 10.) Auch der jüdische Richter muß der nichtjüdischen Rechtspartei die gewissenhafteste Gerechtigkeit widerfahren lassen. (Baba Kama 113). Einen Heiden nur in seiner Meinung zu täuschen, ohne ihm dadurch welchen Schaden zuzufügen, das heißt njn ra\j:i, wie z. B. „trefah" Fleisch für koscher ihnen zu verkaufen, selbst das ist untersagt (Chultn 94). Der Rambam (R. Moscheh Maimonides) stellt als religionsgesetzliche Verordnung fest, daß es ebenso verboten ist Heiden wie Juden zu hintergehen, zu überlisten, zu betrügen und wenn die Waare schadhaft oder irgendwie fehlerhaft ist, so ist man es verpflichtet, dem Käufer vor Abschluß des Kaufes mitzutheilen, gleichviel ob der Käufer Jude oder Richtjude ist (Rambam Hilchoth Mechirah 18). Denn wer den Heiden betrügt, betrügt auch den Juden, wer gegen Jenen falsch schwört, wird auch gegen diesen meineidig, wer mit dem Einen gewissenlos ist, handelt auch böse gegen den Andern; Ein Gesetz wurde für Alle gegeben zur Heiligung des einzigen Gottes (Midr. Jalkut). Wie diese Lehren der Gerechtigkeit und Gewissenhaftigkeit den Andersgläubigen gegenüber bethätigt wurden, beweist Folgendes: Rabbi Schimeon ben Schetach kaufte von einem Heiden einen Esel. Nach einiger Zeit bemerkten die Schüler des berühmten Talmudisten einen Edelstein, der an dem Hals des Esels hing. Der Lehrer befahl sogleich, den kostbaren Edelstein dem Eigentümer zurückzugeben. Als aber die Schüler zögerten, sagte er: „Ich habe nicht den Edelstein, sondern nur den Esel gekauft." Die Schüler gehorchten sodann. Als man aber dem Heiden den Edelstein zurückerstattete, erstaunte er über den Edelmuth des Talmudgelehrten und rief gerührt aus: „Gelobt sei der Gott des Schimeon ben Schetach, der solche Moralgesetze lehrt." (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzeu. Deutschland. K. Karlsruhe, 7. Februar. Ich habe Ihnen bereits am d’bdspö über das Schicksal der an diesem Tage in unserer Ersten Kammer zur Beratung stehenden Petition des deutsch-sozialen Vereins in Mannheim um staatliche Prüfung der jüdischen geheimen „d^bb^d" in Kürze berichtet und will heute noch einiges Bemerkenswerte über diese Sitzung nachholen, welche in den jüdischen Kreisen unseres Landes allenthalben das größte Aufsehen verursacht hat. Landgerichtspräsident Kamm glaubt namens der Kommission Verwahrung dagegen einlegen zu müssen, daß durch die Berichterstattung der Antisemitismus befürwortet worden sei. Der Antisemitismus, der soweit gehe, daß er Gesetze zu Gunsten der Gleichberechtigung der Juden ausheben wolle, und der Unfriede unter verschiedene Klasien der Bevölkerung säen wolle, sei durchaus verwerflich. Der Grundsatz der religiösen Freiheit führe dazu, daß der Kampf der Geister nur mit geistigen Waffen ausgefochten werden dürfe. Was die Petition im einzelnen betreffe, so könne es nicht Aufgabe der Regierung sein, in allen jüdischen Schriften nach Grundsätzen zu suchen, die gegen die herrschende Moral verstoßen. Die veralteten Dinge berührten die Gegenwart nicht mehr. Fast alle Rabbiner Deutschlands hätten sich dahin ausgesprochen, daß solche^ die Moral und das Recht verletzende bindende Grundsätze nicht mehr bestünden. Uebrigens gewähren die Strafgesetze einen Schutz. Die Geschichte des Volkes Israel weise eine lange Reihe grausamer Verfolgungen aus. Haß erzeuge aber Haß. Es möge daher wohl in früheren Jahrhunderten vorgekommen sein, daß einzelne Religionslehrer bezüglich der Behandlung der Nichtjuden Grundsätze aufstellten, welche mit unserer Moral nicht vereinbar seien. Heute bei der Gleichberechtigung der Israeliten komme dies nicht mehr vor. Redner weist darauf hin, daß die Umsturzbewegungen der 30r und 40r Jahre mit Ausbrüchen des Hasses gegen die Juden begonnen hätten. Im Hinblick auf solche Erscheinungen seien Alle verpflichtet, den 'Antisemitismus zu bekämpfen. Nothwendig sei es aber auch, zur Hebung des Mißstandes beizutragen. Der Bericht weise mit Recht darauf hin, daß in dieser Richtung viel geschehen könne durch freie Vereinigung der besseren Elemente aller Klassen. Aufgabe dieser Elemente sei es, dem Börsenschwindel und Wucher entgegeuzutreten. Redner erwähnte des in hiesiger Stadt bestehenden Antiwuchervereins, der mit der Anregung eines israelitischen Bürgers seine Entstehung verdanke. Redner wiederholt, daß die Bemerkungen sich nicht gegen die jüdische Religion und die jüdischen Staatsbürger richteten. Nur seien allgemeine Mißstände zu beseitigen. Die Kommission habe keineswegs dem Antisemitismus das Wort reden wollen. Geh. Hofrath Dr. Meyer ist einverstanden mit dem Antrag der Kommission, ebenso mit der Beurtheilung des Antisemitismus, sowie damit, daß eine Untersuchung der sog. jüdischen Geheimgesetze überstüssig sei. Ein großer Theil der Bestimmungen des Talmud sei dein jüdischen Volk überhaupt erst durch antisemitische Flugblätter bekannt geworden. (Leider wahr. Red. d. Jsr.) Einzelne Gegenden litten unter dem Druck der Reicheren, Wenn der Antisemitismus den Juden allein Schuld an wucherischer Ausbeutung gebe, so müßten Unschuldige darunter leiden. Der Vorwurf, daß die Inden nur Geld- und Handelsgeschäfte