Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 11 (5.2.1894)
- Date
- 1894-02-05
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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187 ist aber mehr Geld erforderlich, als ich momentan beisteuern kann. Reichten meine Mittel allein hin, so würde ich niemanden um Beistand fragen. To aber bin ich, wie auch von Anfang an geplant, auf die Mithilfe meiner Glaubensgenossen angewiesen. Ohne im Entferntesten behaupten zu wollen, mehr als meine Schuldigkeit aethan zu haben, glaube ich doch, da ich in diesem Falle nicht nur beträchtliche Geldsummen, sondern auch unendlich viele Zeit und Mühe opfere, um eine für die gesammte Judenschaft eminent wichtige Bestrebung praktisch zur Ausführung zu bringen und zu fördern, daß kein billig Denkender erwartet, daß ich mit dem Hute in der Hand im Lande herum reise, um für das Unternehmen Unterstützung zu suchen. Handelte es sich um ein neues Waisenhaus, Krankenhaus oder anderes Wohlthätigkeitsinstitut, wie sie in den meisten jüdischen größeren Gr-meinden bereits existiren, so würde man diesen allgemein üblichen Weg, durch regelrecht organinrte Reisen wohl betreten müssen. In diesem Falle darf ich aber wohl erwarten, daß jeder wohlhabende Glaubensgenosse, ohne gepreßt zu werden, freiwillig nach seinen Vermögensverhältnissen gibt. Mögen unsere Glaubensgenossen den Ernst der Zeit verstehen und diese so wichtige Tagesfrage gewissenhaft in Erwägung ziehen. Hannover, 29. Januar. A. M. Simon, Vice- und Deputy-Consul der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin. 26. Jan. Die Petitionskommission des Reichstages beschäftigte sich in ihrer heutigen Sitzung mit der P'tilion Drcyhaupt, den Reichskanzler zu ersuchen, einen Ausschuß von nictnjüdischen Sachverständigen zu berufen, dem eine Untersuchung der „rabbinischen Gesetzbücher" des Judenthums aufzutragen ist. Da als Sachverständige die Professoren der orientalischen Sprachen amtlich Geltung haben, so wird das Ersuchen gestellt, die Unterrichtsminister Deutschlands aufzufordern, die betreffenden Professoren von den Universitäten zu dem diesbezüglichen Gutachten auf den Amtseid zu verpflichten. — Der Korreferent Abg. Voigtherr hat folgendes Gutachten abgegeben: Die Petition ist für das Plenum ungeeignet, da mangels eines Reichs-Unterrichtsministers der Reichstag nicht zuständig ist und das Reichs-Strafgesetzbuch hinreichenden Schutz vor allen Rechtswidrigkeiten bietet. Der Referent Frhr. v. Langen hat sein Gutachten dahin abgegeben: Es handelt sich nicht um israelitische Religions- Schriften, sondern um israelitische Gesetzbücher, die von den Juden geheim gehalten werden sollen. (!) Ist dies der Fall, so wäre es dringend nothwendig daß Staat und Volk die Gesetze einer unter uns lebenden „Gesellschaft mit Geheimgesetzgebung" kennen lernten. Ist dies aber nicht der Fall, so kann den Juden die Uebersetzung des Schulchan Aruch nur willkommen sein, da alsdann auf wissenschaftlicher Grundlage durch die staatlichen Autoritäten den Anschuldigungen gegen sie wirksam entgegengetreten werden kann. Die Angelegenheit kam, wie der Ahlwardt-Moniteur meldet, heute noch nicht zur Entscheidung. Auf Antrag des Referenten, Frhrn. v. Langen, wurde die Zuziehung eines Regierungs-Kommissars beschlossen. Womit doch parlamentarische Kommissionen ihre kostbare Zeit vergeuden müssen! Berlin, 1. Februar. Der Retchstagsabgeordnete Ahlwardt wird am 3. März d. I. aus der ihm im Judcnflintenprozeß auferlegten fünfmonatlichen Haft, die er gegenwärtig im Strafgefängniß Plötzensee verbüßt, entlassen. Die Antisemiten werden ihn feierlich aus dem Gefängniß abholen und am Abend wird Ahlwardt in einer Volksversammlung sprechen. Altona, 30. Januar. Bei der heute vollzogenen Wahl ist Herr Dr. M. Lerner, Rabbiner der k'sätzrg.tiou of Synagogues in London, mit 115 von 126 abgegebenen Stimmen zum Oberrabbiner der hiesigen Gemeinde gewählt worden. Herr Dr. Lerner, wirkte früher als Rabbiner in Winzenheim (Elsaß) und bekleidet seit vier Jahren sein gegenwärtiges Amt in London. Hervorragende wissenschaftliche Arbeiten erwarben Herrn Dr. L. in Gelehrtenkreisen hohes Ansehen. Karlsruhe, 3. Febr. In der heutigen Sitzung der Ersten Kammer stand die Petition des deutsch-sozialen Vereins in Mannheim um staatliche Prüfung der jüdischen Geheimgesetze zur Berathung. Die Petitionskomission hatte sich dazu den Luxus eines sieben Seiten umfassenden gedruckten Berichts gestattet, den der Prälat Doll verfaßt hat. Die Petition gelangt zu dem Gesuch, „einen Ausschuß von mchtjüvischen Sachverständigen zu berufen, dem eine Untersuchung der rabbinischen Gesetzbücher des Judenthums aufzutragen in." Die Kommission kommt gleich der Zweiten Kammer zum Antrag aus Uebergang zur Tagesordnung, doch enthält der Bericht einige Ansichten, die, als von einer politischen Körperschaft ausgehend, mitgetheilt zu werden verdienen. Die Kommission glaubt sich nicht verhehlen zu dürfen, „daß thatsächlich unser deutsch-christliches Volk in weiten Kreisen sich beunruhigt fühle durch gemeinschädliche Erscheinungen, welche mit mehr oder weniger Recht dem Judenthum zur Last gelegt würden", und sie kann sich auch nicht überzeugen, „daß diese Verstimmung gegen das Judenthum in die Seele unseres Volkes künstlich hineingetragen sei, vielmehr scheine ihr darin eine ursprüngliche, gleichsam instinktive und elementare Bewegung wahrnehmbar, die allerdings durch die Agitation des Antisemitismus herausgelockt, genährt, verschärft, politischen und sozialen Parteizwecken nutzbar gemacht werde". Hofrath Dr. Rümel wendet sich