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Der Israelit · 1894-02-05 · Heft 11 (5.2.1894) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 11 (5.2.1894)
Date
1894-02-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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178 ihrer öffentlichen Stellung, weil die Arbeit dem Gottesgebote, der Gotteslehre gleichgestellt war in Israel (Abot Dt R. Nathan 11). Ja, sie galt als die höchste Zierde, als ein Vorzug, der noch höher stand, als die Gottesfurcht selbst (Berachot 8 a.). Diffenungeacktet ober hören die Ankläger nicht auf, die jüdische Race als der Arbeit von Natur aus abhold Hinzustetten, während die „arische" Race sich als Stammeseigenthümlichkeit die Liebe zur Arbeit willkürlich zuschreibt, obwohl von allen antiken arischen Völkern sattsam bekannt ist. daß sie die Arbeit den Sklaven und Heloten überließen, daß sie die Arbeit verachteten, dem Genuß und dem Müßiggang sich Hingaben und nichts so geringschätzten als den Arbeiter; aus der Geschichte der Römer, der Griechen, der alten Deutschen und derGallier geht dies zurEvidenz gervor. Wen trifft nun mit mehr Recht der Vorwurf der Abneigung für jede Arbeit, die jüdische oder die arische Race?! 2) „Aber die Gewinnsucht, die Habgier, der Eigennutz, die Ausbeutung der produ cire n d en arbeitenden Klassen sind der jüdisch en Rasse eigen;sie wirkt zersetzend, zerstörend, auflösend, wo sie die Hand im Spiele hat, und die Benachtheiltgung und der wirthschaflicheRuin Andersgläubiger ist ihr sogar von reltgionswegen zur Pflicht, ja zur Lebensaufgabe gemacht worden." So argumentiren die patenttrten „arischen" Tugendhelden. Wir wollen nun eingehend prüfen, was an diesen Anschuldigungen wahr und was an ihnen erlogen ist. Wenn von Habgier, Gewinnsucht, Eigennutz und Ausbeutung als Stammeseigenheit die Rede ist, so trifft dieser Vorwurf die „arische" Rasse weit eher, als die semitische. Von der ältesten Vorzeit her bis vor wenigen Jahrzehnten noch galt die Ausbeutung der produzirenden, arbeitenden Klassen bei den arischen besitzenden Ständen zur Befriedigung ihrer Gewinn- und Habsucht als etwas selbstverständliches, geradezu als ein Naturgesetz, worüber das Gewissen sich gar nicht regte. Wer waren denn im Alterthum ihre Arbeiter? Sklaven. Was war für sie der Sklave? Ein Ding, ein Gegenstand, ein willenloses Geschöpf, ein Lastthier, alles nur nicht ein Mensch. Jeder Gebildete weiß zur Genüge, was ein solcher Arbeiter dem arischen Herrn galt. Er war ganz recht- und schutzlos, für ihn gab es kein Gesetz, er war das Eigenthum seines Gebieters, der mit ihm nach Willkür verfügen durfte. Selbst die Besten unter den Ariern hielten das Hausthier für werthvoller, als den Sklaven. (Plutarch, Lebensbeschreibung des Cato.) Zu was waren also diese Arbeiter da? Zu was anderem nun, als daß ihre Herren ihre Kraft, ihre Produktion, ihren Schweiß zu ihrem Eigennutz ausbeuteten, sie mit bestialischer Grausamkeit behandelten und ihr Leben ruhigen Blutes Preisgaben? Und haben etwa die „arischen" Lehenskier ren ihre Hörigen und Leibeignen aus dem christlichen Zeitalter glimpflicher und menschlicher behandelt? Wurde da nicht der Bauer nach Möglichkeit ausgebeutet, ausgesaugt, dessen Arbeitser trägniß die hochedle, „arische" Herrschaft einheimfte dessen Mühe und Fleiß dem Herrn zum Prassen, zur Schwelgerei die Mittel verschafften und jener dafür noch ärger wie das Hausrhier von diesem behandelt wurde? Wie steht es hingegen mit der jüdischen Rasse in Bezug auf Habsucht, Eigennutz und Ausbeutung? Schon zur Zeit, als das isr. Volk Palästina eroberte, war die Arbeit nicht dem Sklaven allein als Lebensbestimmung, als Daseinsaufqabe aufgebürdet worden, wie bet allen andern Völkern des Alterthums, sondern sie wurde sozusagen zum N ationalberuf des Hebräerstaates. Die Herren des Landes, die Eigenthümer des Bodens bestellten selbst das Feld. Verfügte der Besitzer nicht über die nöthigen Arbeitskräfte, die seine Aecker erforderten, so gab es Taglöhner, die, wie in unserer Zeit aus freiem Willen sich für einen bestimmten Lohn zur Arbeit verdangen. Diese waren in ihrer sozialen Stellung ihrem Arbeitgeber vollkommen gleichgestellt, und weil die Arbeit und der Arbeiter in Israel hochgeschätzt und geehrt wurden, galt auch der Taglöhner als nichts anderes als ein Gehilfe, ein Mitarbeiter seines Herrn. Freilich „kannten" die arischen Völker jener Zeit diese Einrichtung gar nicht, weil sich kein „Freier" unter ihnen zur verachteten Arbeit hergegeben hätte. Dem Hebräer wird es strenge ans Gewissen gelegt mit dem Arbeiter und Miethling nach Recht und Billigkeit, mit Zartsinn und Mitgefühl zu handeln, seinen Lohn nicht herabzudrücken, sondern nach dem Ertrag seiner Leistungen zu bemessen, damit er gleichsam einen Aucheil an dem Gewiun seiner Arbeit erhalte; hierin ist der heidnische Ar beiter gleich dem israelitischen vollkommen zu berücksichtigen (Deutr. 29, 14) Beiden ist man gleich verpflichtet solche Löhne auszuzahlen, daß sie genügend ihr Auskommen damit bestreiten können. (Baba Meziah 88.) Wer sich untersteht den Lohn des Arbeiters unrechtmäßigerweise herab-

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