Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 9 (29.1.1894)
- Date
- 1894-01-29
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Gegen dieses Urtheil legte Angekl. Revision ein beim Gr. OberlandesgerichLe in Karlsruhe. Es handelt sich nämlich in allen Instanzen um die Auslegung des § 193 d. St.-G.-B. Der Strafsenat d. Gr. Oberlandesgerkchts unter Theilnahme des Gr. Senatspräsidenten Dr. v. Stösser, der Gr. Oberlandesgerichtsräthe Koos, Schember, Loes und Nothweiler hat nun das Urtheil Gr. Landgerichts aufgehoben und das Urtheil des Schöffengerichts wtederhergestellt unter Zugrundelegung folgender Entscheidungs-Gründe: Bei dieser Sachlage hat das Schöffengericht von dem § 193 Str.-G.-B. eine richtige Anwendung gemacht, wenn es den Angekl. von der Anklage der Beleidigung freisprach. Hatte der Angekl. von dem hier maßgebenden Standpunkte verständiger und billiger Beurtheilung der Verhältnisse und Anforderungen des Lebens aus als Israelit und Theilnehmer der Versammlung, schon ein berechtigtes Interesse daran, die Juden gegen den ihnen in dieser Allgemeinheit gemachten Vorwurf und insbesondere in der Richtung zu vertheidigen, daß Wucher nicht blos bei Juden vorkommt, so war er zur Wahrung dieses Interesses um so mehr berechtigt, nachdem einer seiner Glaubensgenossen, bei dem Versuche einer Erwiederung, von dem Privatkl. in brutaler Weise vergewaltigt worden war, und er durfte dies, obgleich die Insulte nicht ihm persönlich wiederfahren, mit Rücksicht auf das, ihm selbst nahe angehende Interesse der Abwehr auch dann thun, wenn er durch die Art und Weise seiner Abwehr den Privatkäger verletzte. Umstände, welche darauf schließen lassen, daß der Ankläger über den Zweck der Verteidigung hinausgehend, die Absicht hatte, den Privatkl. zu beleidigen, sind nicht festgestellt od. sonst ersichtlich und ein schon formell beleidigender Charakter kann, wie das Schöffengericht mit Recht annimmt, seiner Aeußerung um so weniger beigemeffen werden, als er durch die Art und Weise, wie er seine Aeußerung unter Bezugnahme auf ein wahres Vorkommnis thatsächlich substanziirte, zu erkennen gab, daß er den Privatkl. nicht generell als einen Wucherer hinstellen, sondern nur eine einzelne bestimmte Handlung desselben als unter den Wucherbegriff fallend bezeichnen wollte, deshalb ist Agekl. kostenlos freizusprechen. Oester.-Ungar. Monarchie. Alsö-Kubin, 10. Jan. Nach kurzem Leiden starb hier unser ehrwürdiger Rabbiner Bermann Steinhardt an Rosch-Chodesch Schebat und wurde am 3. Scheb. unter Betheiligung einer großen Menge Trauernder aus Nah' und Fern zu Grabe getragen. In der Synagoge sprachen an seiner Bahre ergreifende Trauerreden die ehrwürdigen Herren Rabbiner aus Namesztö, Turdoschin und Rosenberg. Ergreifend wirkten ihre Schilderungen seiner 44jährigen Thätigkeit hierorts und des herben Verlustes, den die hiesige israelitische Gemeinde durch sein unerwartetes Hinscheiden erlitt. Im Vorhause des Gottesackers sprach noch Se. Ehrw. der Rabbiner aus Liptü-St. Miklos, mit herzzerreißenden Worten das bescheidene Leben und Wirken des Verblichenen schildernd. Seine beredten Worte ergriffen die Zuhörer derart, daß Alles in lautes Schluchzen ausbrach und kein Auge thränenleer blieb. Unter Schluchzen und Weinen sprach nun zum Schluffe ein Neffe des Verewigten, Herr Moses Adler aus Großwardein. Ein Sprößltng würdiger Ahnen aus dem Gebiete der Thora, ein Enkel eines berühmten Rabbiners aus Fürth, Sohn und Nachfolger des wegen seiner talmudischen Gelehrsamkeit berühmten hochseligen Rabbi Akiba Steinhardt, erreichte der Verewigte ein Alter von 68 Jahren. In seinem Leben und Wirken, sowie in seinem ganzen Gebühren bekundete er immerdar eine bewunderswerthe Bescheidenbeit und dessenungeachtet hatte auch er mit Widerwärtigkeiten zu kämpfen; die sturmbewegten Zeiten des Congresses theilte seine friedliche Heerde in zwei Lager, die sich nun mit Erbitterung gegenseitig bekämpften. Doch nur seiner Sanftmuth, seiner grenzenlosen Bescheidenheit ist es zu verdanken, daß die entzweiten Brüder, sich aussöhnend, nun eine friedliche, einheitliche Gemeinde bilden, wie zuvor. England. London, 18. Januar. Der Verwaltungsrath des jüdischen Kolonisations-Vereins veröffentlichte gestern seinen zweiten Jahresbericht. Der Verein besitzt gegenwärtig vier Kolonien in Argentinien. In jeder Kolonie erhält eine Familie mindestens 50 Hektar Ackerland außer einem Haus und den nötigen Viehbeständen und Geräthschaften. In Mosesville sind gegenwärtig 80 Familien ansässig, in Mauricto 224, in Clara 230 und in San Antonio 45. Im Ganzen wären bereits über 10,000 Hektar mit Weizen und Mais besät. Der Verein hat ferner alle Vorkehrungen getroffen, um im kommenden Frühling weitere 4000 Personen aus Rußland in diesen argentinischen Kolonien überzuführen, wie er andererseits etwa 500 Personen, die aus verschiedenen Gründen keine Aussicht auf Weiterkommen in Argentinien hatten, nach den Vereinigten Staaten schaffen ließ Im Ganzen hat der Verein bislang Lstr. 500,000 verausgabt, wovon Lstr. 215,000 zum Kauf der Ländereien verwandt worden sind. W. 8. Portsea. Am letzten Sonntag, den 21. d. M. fand in der hiesigen Synagoge ein specieller Gottesdienst statt. Der hiesige jüdische Bürger-