Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1894-01-29 · Heft 9 (29.1.1894) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 9 (29.1.1894)
Date
1894-01-29
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448412-2448420--37886-2485970
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

150 gender antisemitischer Proceß ab: Der Redakteur deS hier erscheinenden Antisemiten - Blattes „Der Unabhängige", welches kürzlich in „Deutsches Volksblatt" umgeändert wurde, Christoph Kroll mann, hatte sich wegen Beleidigung zu verantworten. Der Thatbestand, wie er durch die Beweisaufnahme festgestellt wurde, ist folgender: Die Ehefrau des Kaufmanns Steinfeld in Rinteln litt an den Folgen einer schweren Entbindung, infolgedessen Herr Steinfeld die Hebamme Gleim ganz ins Haus genommen hatte, damit dieselbe seiner Frau beistehe. In der Nacht zum 4. September v. I. kani ein Schuhmacher Kipinski in das Haus des Herrn Steinfeld und verlangte, daß die Gleim mit zu seiner Frau gehe. Herr Steinfeld bat den Mann, sich zu einer anderen Hebamme zu begeben, da die Gleim nach Lage der Dinge unbedingt bei seiner Frau bleiben müsse. Das paßte aber jenem schlecht und er veranlaßte einige Tage später die Aufnahme eines scharfen Artikels gegen Herrn Stetnfeld im Sprechsaal der „Schaumburger Zeitung". Der Artikel, dem der Angeklagte noch mehrere beleidigende Ausdrücke hinzufügte, fand im „Unabhängigen" Aufnahme und war „Jüdische Humanität" überschrieben. Es wurde von „astatischer Barbarei" und „jüdischem Hochmuth" gesprochen und von anderen bekannten Kraftausdrücken unserer „Urgermanen". Dieserhalb ist gegen Krollmann die Anklage wegen Beleidigung erhoben. Der Angeklagte versucht nun in der heutigen Verhandlung den Beweis der Wahrheit für die von ihm behaupteten Thatsachen zu führen, was ihm indessen nicht gelingt. Die Aussagen der Zeugen in Rinteln fallen sehr zu seinen Ungunsten aus. Namentlich bekundet ein Arzt, daß der Aufenthalt der Hebamme bei der Frau des Herrn Steinfeld durchaus notwendig gewesen sei, und die Hebamme sagt selbst, sie habe die Frau keinesfalls verlassen dürfen. Vom Staatsanwalt wird in längerer Rede ausgeführt, daß die Schuld des Krollmann bewiesen sei. Er beantragt 100 Mk. Geldstrafe. Rechtsanwalt Dr. L. H. Müller, der Vertheidiger und HauptmitarbUter des „Unabhängigen" begiebt sich ganz und gar auf das Feld der von den Antisemiten gehuldigten Tendenzen, wozu er sich veranlaßt sah, weil der Staatsanwalt die Beleidigung auch auf die Glaubensgenossen des Herrn Steinfeld ausdehnte. Gelungen war der Schluß der Rede des Vertheidigers, er sagte nämlich: „Wenn auch jetzt die Antisemiten ihre Gegner recht derb anfaßten und dabei manchmal zu weit gehen, so müßte man das nicht als strafverschärsend in Betracht ziehen. WennwirdieM achter st haben, werden wir die anständigsten Menschen sein." Nach längerer Berathung wird das Urtheil verkündet. Das Gericht findet den Artikel höchst beleidigend. Herr Steinfeld habe durchaus recht gehandelt; die Hebamme habe in seinem Hause bleiben müssen. Der Schutz des 8 193 des Str.- G.-B. könne dem Angeklagten nicht bewilligt werden, da es nicht im öffentlichen Interesse gelegen habe, gegen Steinfeld vorzugehen, vielmehr sei das Verfahren des Angeklagten gefährlich für die Ruhe und den Frieden. Er sei noch nicht bestraft, und könne deshalb auf eine verhältnismäßig niedere Strafe erkannt werden. Würde aber ein ähnlicher Fall wieder Vorkommen, also heißt es in der Urtheilsbegründung, dann würde auf eine sehr erheblich höhere Strafe erkannt werden müssen. Aus Baden. Dieser Tage wurde ein Beleidigungs'Pcozeß durch das Gr. Oberlandesgericht Karlsruhe beendet, der auch für die Leser Ihres gesch. Bl. nicht ohne Interesse sein dürste. Ausweislich der gerichtl. Feststellungen und Beweisergebuisse hatte nämlich bei einer am 11. Mai a. cts. in B erw an gen stattgefundenen konservativen Parteiversammlung, welche von Einwohnern von Berwangen u. a. Orten, Christen und Juden besucht war, Röder, der nichtbadische Redakteur der „Badischen Landpost" in seinem Vortrag den Juden den Vorwurf der Bewucherung der Bauern gemacht. Ein Jude, Ferdinand Hahn, wollte hierauf erwiedern, wurde aber von dem Gemeinde-Rath Martin Beck aus Stebbach mit erhobenem Stocke und mit den Worten: „Du hälft das Maul, sonst schlag ich Dir auf den Kopf" daran verhindert, worauf der Metzger Nathan Kirchheimer von Berwangen dem Beck gegenüber äußerte: „Der ist auch ein Wucherer, der hat ein Rind um 50 Mk. zu teuer verkauft; ist das nicht auch gewuchert?" Beck hatte, wie weiter festgestellt, dem N. K. von B. ein Rind, für welches dieser ursprünglich nur 260 Mk. geboten hatte, um 302 Mk. verkauft, bei dessen Weiterverkauf dieser 40 Mk. einbüßte. Beck erhob Klage gegen Metzger Nathan Kirchheimer wegen Beleidigung beim Schöffengerichte. Das Schöffengericht sprach den Angekl., der durch den Rechtsanwalt Frühaus von Karlsruhe vertreten war, frei. Gegen dieses Urtheil legte der Privatkl. Berufung ein beim Gr. Landgerichte Karlsruhe. Die F:rien-Strafkammer des Gr. ^Landgerichts verurtheilte den Angekl. kostenfälltg zu einer Geldstrafe von 20 Mk. ev. 4 Tage Haft'mit^ Befugnis des Ankl. dieses Urtheil auf Kosten des Ingekl. im amtl. Bezirksverkündigungsblatt einmal zu veröffentlichen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.