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Der Israelit · 1894-01-15 · Heft 5 (15.1.1894) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 5 (15.1.1894)
Date
1894-01-15
Page
– (sequence 11)
Language
German
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75 Namen R. Moscheh's gebracht wird, doch fehlen der Handschrift viele Blätter und mögen die vermißten Stellen dort gestanden haben oder auch sonst vom Kopisten weggelassen sein. Der Herausgeber überläßt das endgiltige Uriheil darüber den Lesern. Jedenfalls hat der Verfasser neben bekannten aus uns unbekannten Midraschim und Kommentaren geschöpft. Das Werk ist von Buber außer Einleitung und Jndices noch mit einem trefflichen, knappen Kommentare versehen worden, der Quellennachweis und Textkritik enthält. -x- * Moritz Reich. Gottesdienstliche Vorträge. Zweite Folge. Heft I. Wien 1893. Ck. D. Fische! 33 S. Die Reden zeichmn sich durch eine einfache zu Herzen dringende Sprache aus. Die Bilder sind oft sehr treffend. Wir können das Büchlein nur empfehlen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Marburg, 12. Jan. Der Teutscheste aller Deutschen, Herr Dr. Otto Böckel, scheint sich mit Resignationsgedanken zu tragen. In der neuesten Nummer seines „Reichsherotd" läßt er sich von einem „katholischen Schriftsteller", Dr. Greiffenrath, bezeugen, daß er mehr ein „Erlöser und Prophet", denn ein politischer Agitator sei, oder wenigstens von den oberhessischen Bauern dafür angesehen werde, und knüpft daran folgende Bemerkung: „Wir reproduziren diese Stimme, der wir zahlreiche ähnliche aus gegnerischem Lager zur Seite stellen könnten, nur um der Nachwelt und den Jntriguanten in der eigenen Partei gegenüber festzuftellen, was Dr. Böckel geleistet hat und was er noch hätte leisten können. Wir halten dies um so nothwendiger, als unser Chef vielleicht die längste Zeit dem öffentlichen Leben angehört hat, denn einen fortwährenden Kampf mit Jntriguen, meinheiten, Chtkanen und Niederträchtigkeiten im eigenen Lager zu führen, widert einen gebildeten Mann an." Eine schreckliche Perspektive, die sich da dem deutschen Volke eröffnet! Aber der „Erlöser und Prophet" wird sich doch vielleicht noch zum Ausharren auf seinem ehrenvollen Posten bewegen lassen, wenn die oberhessischen Bauern ihn recht schön darum bitten. Daß sie das thun werden, ist allerdings, nach mancherlei Anzeichen zu schließen, noch keineswegs ganz sicher. Marburg, 13. Jan. Zu der gestern erwähnten Ankündigung des „Reichsherold" über die Abdankung des Dr. Böckel bemerkt sreundnachbarlichchristlich-milde das „Volk", das antisemitische Organ des Herrn Stöcker: „Das wäre das Nützlichste, was Herr Böcke! in seinem ganzen Leben für den Antisemitismus gethan." Armer Erlöser und Prophet von Marburg! Berlin, r>. Januar. Vor der 1. Strafkammer des hiesigen Landgerichts 1 fand gestern eine Verhandlung wegen Beleidigung gegen 1. den Druckereibesitzer und Verlagsbuchhändler Ferd. Woldemar Paul Glotz aus Dresden; 2. den Buchhändler Gustav Dewald aus Berlin; 3. den Buchhändler Paul Strupp? aus Charlottenburg; 4. den Buchhändler Carl Winkler aus Cliarlottenburg statt. — Den Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Rieck, die Anklage vertritt Staatsanwalt Oppermann, als Vertheidiger ist Rechtsanwalt Heider ans Metz zur Stelle. Angeklagter Glotz: Von vornherein muß ich erklären, daß ich mich von keinem Richter aburlheilen lasse, welcher jüdischer Religion ist, von Juden abstammt oder jüdische Verwandtschaft hat. — Präs.: Soll das ein formelles Ablehnungsgesuch sein? — Angekl.: Ja wohl. — Präs.: Wie wollen Sie dies begründen? — Angekl.: Es handelt sich um eine antisemitische Broschüre, und ich mutz fürchten, daß Richter, die mit den von mir erwähnten Eigenschaften behaftet sind, befangen sind. — Präs.: Gegen welchen Richter wollen Sie den Einwand der Befangenheit erheben? — Angekl.: Ich denke, wenn der Herr Vorsitzende di? Herren befragt, wird sich Herausstellen, wer befangen ist. - Präs.: Ich habe keine Veranlassung, die Richter zu fragen, ob sie Juden sind — Angekl.: Dann mache ich den Einwand der Befangenheit gegen die Gesamnttheit des Kollegiums. —Präs.: Also, Sie wollen behaupten, daß jeder der 5 Richter Jude ist? — Angekl.: Das kann ich nicht behaupten. — Präs: Wie wollen Sie also Ihre Behauptung der Befangenheit glaubhaft machen? — Angekl.: Ich mutz daS dem Kollegium überlassen. — Der Saatsanwalt beantragt, den Antrag des Angeklagten abzulehnen, da solche allgemeine Bemerkung nicht genügen, um den Einwand der Befangenheit zu begründen. — Der Gerichtshof lehnt nach kurzer Berathung den Antrag des Angeklagten ab. da keiner der fungierenden Richter Jude oder von jüdischer Herkunft sei. Zur Anklage steht der im Verlage von Glotz 1893 erschienene „Politische Bilderbogen Rr. 9", welcher den Titel „Bismark in Berlin" trägt. In der Mitte dieses Bilderbogens sieht man ein Denkmal, auf welchem Fürst Bismark, an KTten geschmiedet, sitzt. Um dieses Denkmal herum sind viele Karrikaturen gruppirt, welche die Tagesgeschichte illustriren sollen. Unmittelbar vor dem Bismarck-Denkmal sieht mau eine Equipage fahren, auf deren Rücksitz sich die Gestalt des Reichskanzlers Grafen Caprivi zeigt, während auf dem Vordersitz eine Frauengestalt mit ausgesprochen jüdischem Gesicht und einem Schirm mit der Uebe'schrift „Judenthum" angebracht ist und in der Mitte des Wagens ein großer Geldsack mit derJnschiift „Gehalt" prangt. Zu dem Bilde ist auch ein Text erschienen, durch welchen sich Reichskanzler Graf v. Caprivi ebenso verletzt fühlt, als durch das Bild. — Besonders inkriminirt ist folgender Passus: „Am Sockel des Denkmals fährt Caprivi vorbei, der Mann, der die Tage nimmt, die guten und die bösen, wie sie kommen, und unter dessen Augen das Judenthum in Deutschland demgemäß so üppig gedeiht; seit Bismarcks Rücktritt haben sich in Deutschland mindestens 20,000 russische Juden und die Cholera eingeschliche». Es giebt Juden, die sittlich höher stehen sollen, und es giebt Juden, die choleraverdächtig sind, man mutz sie nehmen, wie sie kommen — daS scheint auch in der Judenfrage das Rezept dieses großen Staatsmannes zu sein." — Angeklagter Glotz bestreitet, daß er die Absicht einer Beleidigung mit dem Bilderbogen ausgedrückt habe und behauptet, daß die Thal-

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