Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 4 (11.1.1894)
- Date
- 1894-01-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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44 „Hospital" oder ähnlich heißen solle, da die erstere allerdings landläufige Bezeichnung den fi chen Leuten das Hilflose und Hoffnungsleere ihrer Lage beständig vor Augen führe und so auf das Gemüth der Kranken unglücklich wirke, während eine solche Anstalt sie doch gerade so viel wie möglich mit ihrer Lage aussöhnen solle. Berlin, 6. Januar. Die Verwaltung der israelitischen Volksküche, Klosterstraße 99, hat den Preis einer großen Portion Suppe auf 5 Pf. ermäßigt. Die Küche ist auch Sonntag Abend geöffnet. Breslau, 3. Jan. Herr Stöcker erzählt in seinem Blatte „Das Volk" die Geschichte eben dieses Blattes. Darnach hat ihm ein süddeutscher Grobkaufmann 1886 30000 M. zur Verfügung gestellt, um den Kampf gegen das Judenthum kräftiger führen zu können. Nachdem dann auf dem Kongreß der inneren Mission zu Kaffel die Forderung hervorgetreten, ein billiges Blart für den kleinen Mann zu schaffen, sei das „Volk" entstanden. Weiter rühmt Sröcker dem Blatt nach, daß es „Helldorf und Genossen habe bezwingen helfen." Stöcker theilt alsdann mit, daß seit 3 Jahren „die großen Opfer für das Blatt mit seltenem Edelmuth ein Einzelner bringe." — Herr Stöcker beweist damit, daß sein Anhang nicht groß genug ist. um selbst ein kleines Blättchen ohne Zuschuß über Wasser zu halten. Karlsruhe. Das „Evangelische Kirchen- und Volksblatt" sieht sich genöthtgt in seiner Nr. 53 vom 31. Dezember v. I. folgende Berichtigung erscheinen zu laffen: „In Nr. 38 haben wir einige Nachrichten „aus dem heiligen Land" abgedruckt, welche damals in einer Reche von christlichen Blättern mitgetheilt worden find und den Eindruck machen, von kundiger Hand geschrieben zu sein. Eine dieser Nachrichten lautete: Der oberste Religionsvorsteher der Juden Palästinas und ihm nach die sämmtlichen Synagogenvorsteher hätten das strenge Verbot erlaffen, daß kein Jude irgend etwas bei einem muhamedanischen oder christlichen Kaufmann kaufen dürfe, solange die betreffende Waare noch bei einem Juden zu finden sei. Nun theilt uns der Vorsitz mde der „Vereinigung badischer Israeliten", Herr Dr. Albert Seeligmann, prakt. Arzt in Karlsruhe, mit, er habe bei dem Grotzrabbiner in Jerusalem, dem Herrn Jakob Saul Eleaschar, angefragt, und derselbe habe geantwortet: Die Mtttheilung, daß die Rabbiner von Jerusalem öffentlich in den Synagogen eine Kundmachung des Inhalts publrziren ließen, daß bet Juden zu bekommenden Maaren bei Nichtjuden nicht gekauft werden sollen, erkläre er als eine freche Verleumdung und Lüge und erkläre feierlichst, daß er niemals eine derartige Publikation erlassen oder veranlaßt habe, daher imGegentheil stets seinen Glaubensgenossen einschärfe und bei jeder Gelegenheit und besonders in der Synagoge seiner Gemeinde an's Herz lege, ohne Konfessionsunterschied mit ihren Mitmenschen in Liebe, Friede und Eintracht zu leben; der Einsender habe es wohl nur Zwecks Schürung des konfessionellen Hasses einfach erlogen." Daran schließt das fromme Blatt eine antisemitische Auslassung des Inhalts, daß es übrigens für die Judenfrage in Deutschland ganz gleichgiltig sei, ob der Großrabbtner in Jerusalem ein solches Verbot erlassen habe oder ob der Bericht der christlichen Blätter auf Jrrthum beruhe, denn die Judenfrage re. Hier folgen die bekannten antisemitischen Phrasen. G wiß, es mag für die Judenfrage in Deutschland gleichgiltig sein, ob ein Rabbiner im Auslande eine derartige Verordnung erlassen hat oder nicht. Es ist aber für dieselbe durchaus nicht gleichgiltig, daß derartige Märchen stets vor Weih «achten erfunden und verbreitet werden, um christliche Käufer aus jüdischen Geschäften zu verscheuchen. Altenkirchen. Vielleicht tragen diese Zeilen dazu bei, daß einzelne Herren Rabbiner, besonders der Rheinprovinz, etwas — vorsichtiger werden mit der Ertheilung der an ctdtw, über deren religiösen Lebenslauf sie nicht hinlänglich informirt sind. Einsender dieses hatte die Absicht einen onw zu veranlassen seine drei Kinder, 8, 10 und 12 Jahre alt, die noch keinen Religionsunterricht hatten, einer nahen israel. Reltgionsschule zuzuführen. Da Güte nicht fruchtete, suchte er stützend auf einen Ministertal-Erlaß vom 6. Februar 1856 den Vater und tarrff, der auch öffentlich rp«? ist, polizeilich hierzu zu zwingen. Darauf wurde dem Einsender von dem König!. Landrath der Bescheid gegeben: „N. N. hat die Erklärung abgegeben: „Ich lasse meine Kinder an dem Religionsunterricht der evangelischen Volksschule theilnehmen und sorge für die Unterweisung in der israelitischen Religion selbst" — So bin ich nach dem Schlußsätze des von Ihnen angeführten Ministerial-Erlaffes nicht im Stande, die Thetlnahme der Kinder an dem israelitischen Religionsunterricht zu erzwingen." Auch wird den Söhnen solcher Metzger, die am rav öffentlich den Fleffchverkauf betreiben, mit Leichtigkeit rtap ertheilt. Wie leicht oder schwer es solche D-BrvtJ' mit nso oder hd-ud nehmen, überlasse dem Urtheile der verehrten Leser, nun» »’x