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Der Israelit · 1893-12-28 · Heft 102-103 (28.12.1893) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 102-103 (28.12.1893)
Date
1893-12-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1934 lichen Personen, wenn sie mehr als zehn Jahre alt sind, etwa die Summe von je 400 Mk., bei jüngeren die Summe von je 100 Mk. erforderlich. Von diesem Nachweise des Besitzes ausreichenden der Baarmiitel sind nur diejenigen russischen Auswanderer befreit, welche entweder die Kajütenfahrkarte einer deutschen Rhederei zur Ueberfahrt nach Amerika und vollständige Eisenbahnfahrkarte zur Reise nach dem Einschiffungshafen vorweisen oder eine Gewährleistung des des deutschen Centralkomitees für die russische Juden dafür Nachweisen können, daß sie kostenfrei ohne Aufenthalt in Deutschland nach Amerika und, falls sie dort zurückgewiesen werden sollten, in ihre Heimath zurückgeschafft werden. Der Besitz der Kajütenfahrkarte einer ausländischen Rhederei genügt dagegen nicht zum Ersätze des Vermögensnachweises. Wer mit einer solchen versehen ist, mutz unbedingt außerdem nicht nur den Besitz eines Passes, sondern auch derjenigen Baarmittel Nachweisen, welche erforderlich sind, um seine Weiterreise bis nach Amerika und seine Annahme daselbst nach den Bestimmungen der Paupers-Gesetze zu sichern. Für die galizischen Auswanderer gelten diese Vorschriften mit der einzigen Abweichung, daß der Besitz eines Paffes und einer Kajütenfahrkarte als Vorbedingung für den Grenzübertritt nicht gefordert wird. Hamburg, 21. Dezember. In Veranlassung des einhundertjährigen Bestehens der hiesigen n'ipi nberief der Vorstand derselben unlängst eine Generalversammlung, woran sich ein Festmahl anschloß. Der Präses Herr J. A. Israel, der sich seit langen Jahren den Zwecken des Vereins, Unterstützung unbemittelter alter Leute, in der hingebensten Weise gewidmet hatte, begrüßte die zahlreich Erschienenen mit einem Dank für ihr Interesse, welches sie dem Verein bisher gezeigt und bat dieses Interesse auch ferner zu bewahren, worauf noch ein kurzer Bericht über die Gesammtthätigkeit des Vereines seit seinem Bestände erfolgte. Viele, recht geistreiche und schöne Toaste, ausgebracht von dm Herren I. L. Levy, A. Wittmer u. s. w. trugen zur Hebung der Festesstimmung wesentlich bei. Als die Frucht dieses Vereins kann man auch, wie einer der Redner hervorhob, das Altenhaus v'^^v der D. Jsr. Gemeinde Hierselbst betrachten, ein Institut, welches von zwei reichen und wohlthätigen Männern begründet, zu den schönsten Wohlthäligkeitsanstalten unserer Gemeinde gehört. — Die Commission für die Besorgung der Mazzoth versandte dieser Tage ein Zirkular an alle Gemeindemitglieder und Hierselbst ansässigen Israeliten, mit der Bitte den Gesammrbedarf an Mazzoth von hier und nicht, wie es vielfach etngerissen ist, von auswärts zu beziehen, da durch einen vergrößerten Bedarf der Preis der Mazzoth sich wesentlich billiger stellen würde. Das sogenannte nnovi .ninvp (Mittel für die kostenfreie Verkeilung von Mazzoth an Arme) wird hier mittels Repartierung auf den GesammtpreiS der Mazzoth als indirekte Steuer erhoben, wodurch eben die Mazzoth, wenngleich ein Ueberschuß aus dem Betriebe weder bezweckt noch erzielt wird, nicht so billig wie in den auswärtigen Mazzothfabriken mit zweifelhafter nrnffn verkauft werden können. Um diese Conkurrenz mit mehr Erfolg zu bekämpfen, möchte es sich empfehlen, das nnt»*! nnöp nicht auf den Mazzothpreis zu repartiren, vielmehr durch freiwillige Zeichnungen der Gemeindemitglieder solches zu erheben, unzweifelhaft würde hierdurch der Bedarf mehr wie gedeckt werden, sollte aber wider Erwarten weniger eingehen, so ließe sich das Fehlende alsdann in weniger merklicher Weise als es jetzt geschieht, repartieren. — Bei der am Montag den 18. d. M. stattqefundenen Neuwahl von sechs Mitgliedern des Delegirlen- Collegiums wurden drei bisherige und drei neue gewählt. Bet starker Betheiltgung standen sich nur zwei Parteien mit je sechs verschiedenen Candidaten gegenüber. Die Majorität der Gewählten war eine derartig geringe, daß es sich nur um wenige Stimmen gehandelt, um der anderen Partei den Sieg zu verschaffen, die denn auch einen ihrer Candidaten durchbrachte. In dem Wahlaufruf der unterlegenen Partei war verlangt worden, daß die Delegirten des Synagogenverbandes, welchem letzteren die Obhut der Cultus-Jnstiiutionen anvertraut ist, selbst einen religiösen Lebenswandel führen und gesellschaftlich unabhängig dastehen müßten; dieses trifft nur zum Theil bei den Erwählten zu. Ruh, (Ostpreußen), 21. December. Bor ungefähr anderhalb Jahren habe ich den verehrten Lesern d. Bl. von einer Blutbeschuldtgung berichtet, die s. Z. in dem unweit von hier gelegenen russischen Grenzstädchen Neustadt Schugent einen förmlichen Straßenkrawall zur Folge hatte, wobei es gar viele blutige Köpfe und zertrümmerte Fensterscheiben gab. Mit dieser Angelegenheit hatte sich vergangenen Dienstag die Krusnoje Schud (Strafkammer) in Tauroggen zu beschäftigen. Die Anklagebank war von nicht weniger als sechzig Bauern besetzt. Als Zeugen waren erschienen mehrere jüdische Bürger aus Neustadt, darunter auch der, den die Landbevölkerung des Rttualmordes beschuldigt hatten, und ein Offizier mit einigen Soldaten aus Tiflis, wohin sie mittlerweile von Neustadt versetzt wurden. Dle Angeklagten wurden sämmtlich für schuldig befunden und theils zu acht, theils zu neunmonatlicher Gefängntßhaft verurthetlt; außerdem noch zur Tragung der nicht unbedeutenden Gerichtskosten

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