Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 100 (18.12.1893)
- Date
- 1893-12-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Anstalten vereinigt, um ihrem religiösen Bedürfnisse zu genügen. Wie an diesen Orten dem religiösen Bedürfnib der Sträflinge Rechnung getragen wird, ist uns unbekannt. Wenn aber, wie uns hier gesagt wird, die allgemein religiöse Pflege für die Juden in den Gefängnissen keine andere sein kann, als für die Christen, so ist sie thatsächltch ungenügend. Wohlgemerkt, wir sprechen heute nicht davon, daß das, was nicht sein kann, sein müsse, wir verwehren uns nur gegen die Behauptung, daß hier von einer Bevorzugung des Judenthums auch nur mit einem dürftigen Schein von Recht die Rede sein könne. Daß die religiöse Anschauung des Judenthums nicht die des Christenthums ist, wird ja Niemand bereitwilliger anerkennen, als die „Tägliche Rundschaau" und ihre Gesinnungsgenossen. Das Judenthum legt zum Beispiel auf die Pastorirung nicht den hohen Werth, den ihn dasChrtstenthum zuerkennt, jedenfalls steht ihm die gewissenhafte Beobachtung seiner Spetseaesetze um vieles höher. Wenn nun die religiöse Pflege für Juden keine andere sein kann, als für Christen, so trägt man dem religiöse» Bedürfniß der jüdischen Sträflinge nur ungenügend Rechnung und es ist unverständlich, wie man hier eine staatliche Zärtlichkeit finden kann. Dieselbe soll auch erst wohl in dem folgenden gefunden werden, das die „Tägliche Rundschau" daher mit gesperrter Sckrift hervorhebt: „2) Bon der jüdischen Religionsgenoffenschaft wird verlangt, daß im Strafvollzüge gegen jüdische Gefangene auf die Speiseverbote Rücksicht genommen und ihnen eine nach jüdischen Vorschriften zusammengesetzte und zubereitete Kost verabreicht werde. In einigen Staaten bat man dem nachgegeben. (Anm. des Verf.: In den preußischen Strafanstalten werden die Speisen für die Juden in einem besondern Topfe und nicht mit Fleisch oder Fett vom Schweine gekocht; auch erhallen sie während der Ostertage die Speisen von ihren Glaubensgenossen zugesandt.) Dieses Verlangen und seine Begründung mit Berufung auf die Religion ist ungerechtfertigt. Die Speiseverbote als religiöse Einrichtung haben ihre Bedeutung nur im Zusammenhänge mit der religiösen Anschauung vom „Unreinen", wie sie im Gesetz aufgestellt und durch die Gesetzeslehrer weiter ausgebildet ist. Danach macht den Juden die Berührung mit Jedem, was nicht jüdisch ist, unrein. Wir Christen sind für den Juden mit Allem, was wir haben, unrein, gerade so unrein, wie die Heiden des Alten Testaments und der Rabbinen. (?) Wenn der Jude auf einer Christenstraße einherzieht, so wird er unrein; wenn er den Rock anzieht, den ein christlicher Schneider gemacht hat, so wird er unrein; wenn er in einem christlichen Hause wohnt, so wird er unrein; wenn er Christengeld nimmt und Christenwaare, so wird er unrein. Wenn er nun im Laufe der Jahrhunderte aus kulturellen und wirthschaftlichen Rücksichten über all diese religiösen Bedenken sich hinweggesetzt hat, so hat er nicht mehr das Recht, dieses und jenes Speiseverbot willkürlich Herauszugreisen und für religiöses Gesetz zu erklären: wenigstens kann er nicht verlangen, daß der Staat es in seiner Rechtsordnung als solches anerkennt. Außerdem ist es ganz unmöglich dem Juden gesetzlich reine Speise im Gesängnitz zu verabreichen. Denn wenn man auch Alles, was vom Schweine stammt, von der Verpflegung ausschlietzen wollte, dadurch wird die Speise doch nicht rein. Das Mehl, das der Christ gemahlen, das Brot, welches er gebacken, die Erbsen, welche er gedroschen, sie find alle unrein; ja die Butter, welche ein Christ bereitet und die das Schweinefett ersetzen soll, ist rituell ebenso unrein als jenes. Es ist daher die Forderung der Juden, auf ihre Speiseverbote im Strafvollzüge Rücksicht zu nehmen, weil dieselben einen wesentlichen Theil ihrer Religion bildeten, als unbegründet abzuweisen. (Anm. d. Vers.: Den Katholiken werden an den Fasttagen trotz des kirchlichen Gebots keine Fastenspeisen gekocht. Es ist unerfindlich, warum die Juden eine solche Bevorzugung vor den Christen verdienen.)" Wenn den Katholiken trotz des kirchlichen Gebots an Festtagen keine Fastenspeisen gekocht werden, so ist es Sache der Katholiken darüber Beschwerde zu führen. Thun fite es nicht, so hat der Staat keine Veranlassung Anordnungen zu treffen, die nicht von ihm verlangt werden. Aber von der jüdischen Reltgtonsgenossenschaft wird, wie uns hier mitgethetlt wird, diese Berücksichtigung verlangt und da wäre es doch eine harte Rücksichtslosigkeit diesem Verlangen entsprechen zu können und es nicht zu wollen. Daß es den Juden mit diesem Verlangen Ernst ist, daß sie es nicht unterdrücken, selbst wenn es mit pecuniären Opfern verbunden ist, erfahren wir hier ja auch durch die Mittheilung, daß sie an den Ostertagen ihren gefänglich eingezogenen Glaubensgenossen die Speisen in die Gefängnisse senden. Bleibt die eine einzige Ungeheuerlichkeit übrig, daß die Speisen der Juden in einem besonderen Topf ohne Fleisch oder Fett von Schweinen gekocht werden. Wenn die Erhaltung der Religion und ihrer Satzungen nicht diesen Topf kosten darf, dann weiß man wenigstens wie wett es damit her ist. Wie aber hier das Ungerechtfertigte auch dieses bescheidenen Verlangens motivirt wird, das verräth einen Köhlerglauben, von dem man nicht weiß, ob man mehr seine Naivität oder seine Unverfrorenheit bewundern soll. Die biblischen Speiseverbote haben zunächst nicht ihre Bedeutung in dem Zusammenhang mit dem „Unreinen" in dem gewöhnlichen Sinne des Wortes. Wir kennen den Grund dieser Verbote nicht, für uns ist nur der Wille Gottes, der sie ausgesprochen hat, maßgebend. Wenn es keine böswillige Erdichtung ist, so ist es mindestens eine fixe Idee behaupten zu wollen, daß die Heiden, oder gar die Christen den Juden je als unrein galten. Wenn ein Jude ein Schwein großziehen und schlachten würde, so wäre der Genuß desselben ebenso gut verboten, als wenn ihm durch christliche Hand Schweinefleisch gereicht wird. Es ist unwahr, daß das Etnherziehen auf der Christenstraße, daß der christliche Rock, das christliche HauS oder das