Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 100 (18.12.1893)
- Date
- 1893-12-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXIV. Jahrgang. Der Israelit. M 100. «a Kenlrat-Hrgan für das orthodoxe Iudenthum. Begründet von Dr, Lehma«« t» Mat«G. Montag, den 18. Dezember 56S4 (1898). Da mit dem l.Jan. 1894 ein neues Quartal beginnt, so erlauben wir uns, die geehrten Abonnenten darauf aufmerksam zu machen, daß namentlich bei der Post das Abonnement frühzeitig erneuert werden muß, damit die Versendung keine Unterbrechung erleide. In der Post» zeitungsliste pro 1893 eingetragen unter Nr. 8894. Leitender Artikel. Die religiöse Dstege bei jiiöislyeu befangenen. Berlin, 17. Dezember. Auf ihrer Suche nach Bevorzugung, welche die Juden ftaatltcherseits vor anderen Confessionen genießen sollen, hat die hiesige „Tägliche Rundschau" dieser Tage obiges Thema glücklich heraus-- geschnüffelt. Wir würden die Expectorationen des antisemitischen Blattes ruhig zu den anderen legen, wenn es dieselben nicht an ein „Lehrbuch der Gefänqnißkunde" knüpfte, welches den Strafanstaltsdezernenten im preußischen Ministerium des Innern, Geh. Rig.Rarh vr. zur. Krohm zum Verfasser hat. Das Buch selbst liegt uns nicht vor, aber wenn die Auslassungen desselben von der „Tägl. Rundschau" richtig wiedergegeben sind — was bekanntlich bei antisemitischen Zeitungen nicht immer der Fall ist — so verdienen sie wohl der Beachtung. Unter der Ueberschrift: „Die religiöse Pflege bei jüdischen und drssentirenden Gefangenen" heißt es in dem genannten Buche: „Die allgemeine religiöse Pflege für Juden und für Dissidenten kann keine andere sein, als für die Christen. Für die konfessionelle Pflege eine besondere Vorsorge zu treffen, kann dem Staate bei der geringen Anzahl derselben nicht zugemuthet werden. (Anmerkung des Verfassers: Die Zahl der Juden in den preußischen Lehr-Anstalten betrug 1886/87 206 (1,1 v. H.) der Dissidenten 7 (0, 02 v. H.); sie muß den Religionsgcnossenschaften überlassen bleiben; es genügt, wenn der Staat den Geistlichen freien Zutritt zu den Gefangenen, einen geeigneten Raum zur Abhaltung der Gottesdienstes und jede gewünschte Auskunft gewährt. Die Gefangenen zur besseren Pastorirung in einzelnen Anstalten zu vereinigen, hat abgesehen von der Vermehrung der Strafvollzugskosten durch Transporte, ebenso sehr sein Bedenkliches, wie die Errichtung konfessioneller Anstalten. (Anmerkung des Verfassers: In Preußen sind die jüdischen Sträflinge der östlichen Provinzen in Insterburg, Rawitfch und Breslau, der westlichen Provinzen in Hameln und Köln vereinigt.)" Halten wir uns einmal zunächst an die Thatsache, deren Constatirung aus diesem Munde doppelt werthvoll erscheint, daß die Zahl der jüdischen Strafgefangenen eine so geringe ist, daß eine besondere Vorsorge für die konfessionelle Pflege als eine unberechtigte Zumuthung erscheint. Man hat sonst von den Trägern der Gesinnung, wie sie sich im folgenden noch deutlicher ausspricht, „über der Juden Antheil an Verbrechen", auch schon anders urtheilen hören. Dieses Zugtständniß eines preußischen Strafanstaltsdezernenten macht für die Folge statistische Erhebungen über diesen Gegenstand unnöthig. Es ist nun von Interesse, wie ein preußischer Ministerialbeamter über die Verwirklichung des kaiserlichen Wortes denkt, daß dem Volke seine Religion erhalten bleiben muß. Er ist damit einverstanden, aber die Religion darf nichts kosten. Wenn etwas derartiges ein Jude gesagt hätte! Dann hätte man sofort den Krämergeist festgenagelt, der nur solange für Religion schwärmt, als die Strafvollzugskosten keine Vermehrung erleiden. Es ist nur ein Glück, daß der preußische Staat in Wirklichkeit die Bedenken des Verfassers gegen Errichtung konfessioneller Anstalten nicht theilt und die jüdischen Sträflinge in bestimmte