Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 98 (11.12.1893)
- Date
- 1893-12-11
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1864 sung der Frage nach der Generaiio aequivoca; denn wer wollte wohl an dieser noch zweifeln, nachdem aus dem hohlen, leeren Nichts jenes Schriftsatzes ein Centralverein deutscher Staatsbürger entstehen konntet! Interessanter aber als diese Beobbachtung und wichtiger für unfern Zweck der Klarstellung dessen, was werth der „Verein mit dem langen Namen" ist, ist die Lehre, die sich kurz in die freie Variirung eines bekannten Wortes zusammenschließen läßt: Ihre Früchte sollt ihr an ihnen erkennen! Oder kann ein Institut, das als Ausgangspunkt eine Broschüre nimmt, die vor den ärgsten Anwürfen an Bibel und Talmud selbst nicht zuröckbebt, darauf Anspruch machen anders denn als Fortsetzung jenes Machwerks angesehen und von jedem, der in Bibel und Talmud sein eigenes besseres Ich angegriffen und beschimpft fühlt, aufs Aeußerste bekämpft zu werden?! Dies Argument ist m. E. so klar, daß sich nichts dagegen hätte erinnern lassen, wenn ohne Weiteres und sofort ein Warnungsruf an alle diejenigen, welche keinen Theil haben wollen an einem Kampfe ltwa t>jn Dtern by, ergangen wäre, sich von den Conventikeln der Centralvereinsmänner fernzuhalten. Allein ein talmudischer Satz lehrt, daß niemand für eine That verantwortlich gemacht werden darf, er wäre denn vorher auf sein Unrecht und dessen Folgen htngewiesen worden. Die Leser dss. Bl. mögen entscheiden, ob dieser Pflicht durch einen Brief, den ich am 21. v. M. an den Vorstand des Centralvereins richtete und der hier im Wortlaute folgt, genügt ist: „Einem wohll. Vorstande u. s. w. — Den Tageszeitungen entnehme ich die erfreuliche Mittheilung eines wohll. Vorstandes, wonach der „Centralverein" ein Rechtsschutzbureau unterhält, welches „überall, wo Juden um ihres Judenthums willen Beeinträchtigung oder Zurücksetzung erfahren, dem bedrohten oder .verletzten Reckt zu Hilfe kommen soll." — Es heißt wohl nur sinngemäße Interpretation üben, wenn ich aus den Worten ,,Juden um ihres Judenthums willen" die Absicht eines verehr!. Vorstandes herauslese, gegenüber etwaigen Rechtsschmälerungen, die wenn auch nur von Einzelnen vermöge /deren Auffassung des Judenthums als solche empfunden werden, seine Kräfte behufs Wiederherstellung des Rechtszuftandes bereitzustellen. Ich fühle mich nun als Jude, meines Judenthums willen durch folgende Stellen einer Schrift verletzt, die unter dem Titel: Schutzjuden oder Staatsbürger? von einem „jüdischen Staatsbürger" in Berlin im Verlage von Schweitzer und Mohr erschienen ist: 1) „Fürchtet Ihr das Geschrei der Dunkelmänner, die lieber ihren spitzfindigen Geist an einer veralteten Sophistik üben, als mit dem Strom modernen Denkens und Empfindens zu schwimmen? Fürchtet Ihr das Urtheil der blinden Minderheit, die sich durch verschimmelte Gesetze gebunden fühlt und sich von dem fruchtbringenden Zusammentreten mit einer aufgeklärten Gesammtheit abschließt, um nicht Speise und Trank mit ihr zu theilen?" (A. a. O. p. 9). — 2) „Der bessere Theil der deutschen Juden hat nichts gemein mit jenen Zurückgebliebenen, die ihre Aufgabe in dem geeinigten Reich nicht begreifen wollen. Wer noch in seinem Gebete die alte Formel braucht: Im kommenden Jahre in Jerusalem — ist der ein Staatsbürger? Wer diese Worte noch mit Inbrunst spricht, der gehe hin, wo sein Herz oder religiöse Schwärmerei ihn hinzieht; wer fl* nachplappert, weil sie seit Jahrhunderten Geschlechter auf Geschlechter gesprochen haben, der ist ein Narr." (A. a. O. p. 10. 11.) — 3) „Stehen wir gebildete Juden dem Fanatiker der Talmudweisheit näher als dem aufgeklärten Protestanten u. s. w. (A. a. O. p. 12.) — 4) „Giebt es eine Minorität, die für sich etwas in Anspruch nimmt, was mit den Pflichten des deutschen Bürgers nicht zu vereinigen ist, so schütteln wir sie ab. (A. a. S. p. 16.)" — Wiewohl diese Citate genügend für sich selbst sprechen, so erlaube ich mir doch folgende Bemerkung anzuschließen: Mit mir viele tausende deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens sehen auch heute noch und für alle Dauer der Zeiten die Vorschriften der stnaittschen Offenbarung, wie sie in B bel und Talmud niedergelegt sind, für sich und ihre Nachkommen,7wie bekannt, als bindend an. Sie unterwerfen sich darum trotz mancherlei Entbehrungen, die damit verbunden sind, freudig den Speiseverboten der Bibel; sie opfern einen Theil der ihnen und den Ihrigen oft kärglich genug bemessenen Ruhezeit, umWetst und Herz in den Wiffensschätzen des Judenthums zu bilden und zu veredeln; sie beten noch heute^mit schmerzzerriffener Seele das „Im kommenden Jahre in Jerusalem;" sie nehmen für sich nurZdas. Recht?Opfer zu bringen, Entbehrungen zu ertragen und Verdächtigungen verachten zu dürfen in Anspruch — keines, das mit den Pflichten eines deutschen^Bürgers nicht zu vereinigen wäre. Dafür werden sie in der incrtminirten Broschüre mit Schimpfworte (wie „Dunkelmänner, die ihre spitzfindigen Geistsu.^s.^w." „Fanatiker der Talmudweisheit") bedacht; ihre Vaterlandsliebe wird nicht angezweifelt, sondern bestritten, („zurückgebliebene, die ihre Aufgabe in dem geenigten Reiche nicht begreifen wollen," „Wer noch die alte Formel braucht, ist der ein Staatsbürger?" „Minderheit, die für sich etwas in Anspruch nimmt, was mit den Pflichten des deutschen Bürgers nicht zu vereinigen lsi;") ihre edelsten Empfindungen werden gröblich dadurch verletzt, daß Gebote und Lehren, die ihnen als hochheilig und unverletzlich