Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 97 (7.12.1893)
- Date
- 1893-12-07
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1844 wurde mit Enthusiasmus empfangen und einstimmig zum Präses der Versammlung gewählt. Dankend, für das ihm entgegengebrachte Vertrauen seiner christl. Mitbürger, erklärte Herr H., daß er die Wahl nicht annehmenkönne, weil die Versammlung polizeilich nicht angemeldet sei. Ohne Störung wurde diese für aufgelöst erklärt und alle Erschienenen gingen ruhig nach Hause. M. R o se n w a l d, Iserlohn. Rußland. Riga, 22. Nov. Zur Judenfrage liegen folgende Mittheilungen vor: Der Dirigirende Senat wird, wie dem „R. W." aus St. Petersburg geschrieben wird, demnächst die wichtige Frage zu entscheiden haben, ob die Kinder der ebrätschen Untermilitärs, die, auf Grund der Regeln vom 25. Juni 1867 über die verabschiedeten und beschränkt beurlaubten Untermilttärs, zu Städten außerhalb des jüdischen Ansiedlungsrayons angeschrieben sind, ein selbständiges Recht zum Erwerb von Immobilien im ganzen Reiche haben. Bezüglich des Besuchs höherer Lehranstalten ist in den „Circularen für den Odessaer Lehrbezirk" eine ministerielle Verfügung veröffentlicht, welche Ebräern verbietet, nach St. Petersburg zu reisen, um persönlich um die Aufnahme in höheren Lehranstalten nachzusuchen. Der Minister der Volksausklärung schreibt darnach allen Leitern der Gymnasien und Realschulen des Odessaer Lehrbezirks vor, bei dem Ausfolgen der Zeugnisse den ebräischen Abiturienten, sowie denjenigen ebrätschen Schülern, die aus den oberen Classen vor Beendigung des Cursus austreten, zu eröffnen, daß sie nicht nach St. Petersburg reisen sollen, um persönlich ihre Gesuche um Aufnahme in Universitäten, Veterinär Institute, pharmaceutische Abtheilungen und höhere technische Schulen einzuretchen. Alle solche Personen haben entsprechende schriftliche Gesuche mit ihren Papieren dem Leiter der betreffenden Lehranstalt einzusenden, ohne dessen Gutachten das Ministerium der Volksaufklärung die Gesuche nicht durchsehen werde. Von der Verwaltung des betreffenden Lehr-Bezirks werde überdies die Vorstellung derjenigen Gesuche abhängen, deren Entscheidung dem Ministerium obliegt. Alle die Ebräer, die persönlich in die Residenz kommen, würden dort nicht das Recht zum Aufenthalt erhalten; eine Ausnahme werde nur mit denjenigen gemacht werden, denen bereits eröffnet worden ist, daß sie in die Zahl der Studirenden der St. Petersburger Universität ausgenommen sind, oder die zum Aufnahme-Examen im Technologischen Institut erscheinen. Vermischtes. Kattolvitz. O.-S., 29. Nov. Vor einigen Tagen erhielt ich von »Bernhard L nk, Spiritus- und Branntwein-Handlung in Nyitrün" (Neutra, Unga>n) ein hebräisches Schreiben, in welchem mich derselbe um Unterstützung ersucht, einen „1ND ly □D"nBDi MU n“n" aus dem Gefängnisse zu befreien. L. berief sich auf einige deutsche aus Ungarn stammende Rabbiner, die über den angeblich unschuldig Verfolgten Auskunft zu geben vermöchten und fügte einem Briefe zwei Zuschriften deutscher Rabbiner bei, die sich bereits durch Geldspenden für die Sache interessirt hätten. Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, die aus verschiedenen Gründen in mir aufstiegen, veranlahten mich, die Auskunft eines mit den Verhältnissen vertrauten ungarischen College« einzuholen, der mir heute Folgendes mittheilt: „Der betreffende Herr aus Nyitrun (Neutra) betreibt schon seit langer Zeit das Handwerk im Aus lande mit großer Geheimnißthuerei für einen ungarischen „Gaon" Geld einzusammeln. Dieser soll bald im Gefängniß, bald bloß in Geldverlegenheit sein, da er — Wechsel unterschrieben hat. An der ganzen Geschichte ist kein wahres Wort; der gute Mann sammelt offenbar für sich und verlegt den Schauplatz seiner Thätigkeit in's Ausland, weil p’rrr iptn nsnn urny." Dr. Jacob Cohn, Rabbiner. Marburg. Wegen thätlicher Beleidigung eines jüdischen Mitbürgers, den sie in angetrunkenem Zustande aus purer Rauflust angegriffen hatten, waren hier im vergangenen Sommer drei Studenten mit Gesängnihstrase von zwei, drei und vier Wochen belegt worden. Die Verurtheilteu reichten ein Gnadengesuch ein. Jetzt sind die Gefängnißstrafen i n Festungshaft von gleicher Dauer umgewandelt worden. Feuilleton. ihn. Die Menorah. +& Erzählung von H. Berger. (Schluß.) (Alle Rechte Vorbehalten.) Mit Rührung hörte der alte Herr die Bitte des jungen Mädchens an; dann sagte er: „Das geht nicht an, mein Fräulein, das ist gegen jedes Geschäftsprinzip." Lina wollte ihren Ohren nicht trauen. Hatte denn der Mann, der ihrem Vater so ähnlich sah, kein Herz. Sie sah bald auf den Vater, bald auf den Sohn, der lächelnd neben seinem Vater stand und sie sagte: „Ach mein Herr, ich verstehe nichts von Geschäftsprinzipien, ich handle nur, wie mir es mein Herz vorschreibt. O, auch Sie haben ein gutes Herz, ich sehe es Ihnen an, lassen Sie heute nur Ihr Herz sprechen und erfüllen meine Bitte, o, es gilt das Leben meines Vaters und da will ich