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Der Israelit · 1893-12-04 · Heft 96 (4.12.1893) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 96 (4.12.1893)
Date
1893-12-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1820 einander herabwürdigen und geringschätzen zu dürfen. Das ist das Hauptübel unserer Zeit, daß das Recht falsch angewendet wird, wodurch es anstatt Einigkeit zu erzielen Unheil und Zwietracht stiftet. Das Gesetz der Gleichberechtigung hat doch zweifellos die Absicht und die Bestimmung allen Siaatsgliedern einen gleichen Werth zu geben und die Unterschiede der Abstammung, der Confession und der Nationalität unter denselben dem Staate gegenüber aufzuheben, seine Unterthanen aber benützen dieses Eleichheitsrecht gegen die Absicht desselben und weisen gegenseitig auf ihre Verschiedenheit hin, spüren und forschen nach der Herkunft, nach den Stammeseigenheiten des Andern, um sich einander den gleichen Werth abzusprechen, sich herabzusetzen, zu verleumden, anzuklagen, zu entzweien, und die Absicht des Gesetzes schlägt in daS gerade Gegentheil um. Das beweist, daß ein großer Thetl der Menschen die Segnungen des Gleichberechtigungsgesetzes in ihrem wahren Werthe noch nicht zu würdigen versteht. Dagegen läßt sich schwer ankämpfen und der Menschenfreund muß sich vertrösten auf eine spätere Zeit, die besser sein wird als die unsrige, wo die Culrur des Herzens, die Bildung des Gemüthes weitere Fortschritte gemacht haben wird, als dies in unserer human sich nennenden Zeit der Fall ist, oder bis die allgemeine Zerrüttung den Höhepunkt erreicht haben wird und die Machthaber gcnölhlftt ft tu ivcibtH, bUfct Jctrsttüuiuiig widerstandsfähige Dämme entgegenzusetzen, welche den Staat vor Verheerung schützen und welche dem Gleichheitsprinzipe wie vor dem Gesetze so auch unter den Bürgern gegenseitig die nöthtge Geltung zu verschaffen geeignet sind, bis dahin aber mutz sich jede Klaffe, jede Nationalität, jeder Volksstamm so verthetdigen, wie es nur möglich ist. Es ist daher gar nicht zu verwundern, daß, wenn das Nationalgefühi allenthalben so auf die Spitze getrieben und der Eigendünkel so gezüchtet wird, wie dies in der gegenwärtigen Zeit der Fall ist, auch der Kampf entbrennen mutzte zwischen Arier- und Semitenthum, denn sobald die Verschiedenheit der Abstammung genügt, um dem Menschen seinen vollen Werth abzusprechen, so ist es selbstverständlich, daß auch der Arier dem Semiten seine Gletchwerthigkeit zu bezweifeln geneigt ist. Dabet wird nicht erst untersucht, ob der Arier wirklicher Arier, oder ob der Semite wirklicher Semite ist; es wird auch nicht geprüft, welche Verdienste das Semttenthum um das Heil der Gesammtheit hat und ob es auf die Dankbarkeit derselben einen berechtigten Anspruch hat oder nicht; das alles kommt gar nicht in Betracht, es genügt, daß der Andere anders ist, um ihm sein Recht abzustreiten. Um aber für die verwerfliche Abneigung gegen alles, was von anderer Herkunft ist, einen scheinbaren Grund anzugeben, hüllt man sich in den Mantel der Wissenschaft und gibt vor, völkerpsychologische Studien zu treiben, indem man der semitischen Race Eigenheiten schändlicher Art, Eharaktergrundzüge von niedriger Gesinnung von ihrem Ursprung her andichtet, die sie vermöge ihrer natürlichen psychologischen Beschosst nhett und ihrem ganzen Wesen nach nie ablegen kann und deren sie sich unmöglich je zu entäußern vermag. Nun was das betrifft, so kann sich das Semitenthum gegen solche Anklagen viel leichter verthetdigen als jede andere Race, denn sobald die Ankläger Gründe Vorbringen, und mögen diese noch so willkürlich vorgebracht werden, so hat der Semite leichtes Spiel alle Anklagen durch Thatsachen, durch die Geschichte seines Stammes zu entkräften und sie gänzlich zurückzuweisen. Schon darin, daß die semitischen Hebräer immer gegen Angehörige fremder Volksstämme weit humarier. menschlicher und duldsamer waren als ihre arischm Zeitgenossen, zeigt sich deutlich, wie wenig der „Arier" berechtigt ist, den „Semiten" im Juden ob seiner Stammesfehler anzuklagen. Während der Fremdling unter den Griechen als Barbar, als halbwilder Mensch galt, der in seinen vitalsten Menschenrechten beschränkt wurde (Plato, RcpuvUk), während tn Rom jeder Nichtzuständige mit aller Härte und Lieblosigkeit, oft mit empörender Grausamkeit behandelt werden durfte, während Germanen und Gallier jeden Fremden für rechtlos erklärten, galt unter den Hebräern jeder Fremdling als vollberechtigter, gleichwerthiger Bürger (Numeri 15, 15, Lewittcus 24, 22, Deutronomium l, 16, 24, 17.) Er war kein Tolertrter, kein Geduldeter (das Wort klingt so hart, so kalt) sondern jedem israelitischen Staatsangehörigen gleichgestellt, er durfte in seinem Rechte so wenig verkürzt werden wie jeder Eingeborene, selbst Hebräer durfte er sich zu Sklaven machen, das Gebot der Nächstenliebe galt ihm gegenüber in demselben Maaße gleich dem semitischen Bruder (Deutronomium K. 5, V. 33.) Mil rührender Liebe und Schonung, mit einem Zartgefühl, das an Feinheit nicht übertroffen werden kann, spricht die göttliche Gesetzgkbung des jüdischen Stammes vom Fremdling. Er wird als Liebling Gottes hingestellt, der ihn besonders schützt, der ihm Nahrung und Kleidung spendet (Deutronomium 10, 12). So wenig wie von dem Stammesbruder durfte von dem Fremdling, der im Lande wohnte, Zinsen für ein Darlehen genommen werden (Lewtticus, 25, 35). Verarmte der Fremdling, so mußte man ihn unterstützen und ihm kräftig unter die Arme greifen, damit er im Lande bleiben könne und zu

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