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Der Israelit · 1893-11-27 · Heft 94 (27.11.1893) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 94 (27.11.1893)
Date
1893-11-27
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1782 wie es mit Stöcken bearbeitet wird, bis es endlich in den Raum hineingeschoben ist. Es ist nichts seltenes, daß es mehrmals zusammenstürzt und sich beinahe das Genick abdreht. Hat man das Fesseln endlich zuwege gebracht" u. s. w. Hier folgt nun die Aufzählung der angeblichen Grausamkeiten beim Fesseln, Legen, u. d. gl. Aber alles was bis dahin gegen das Schächten geltend gemacht wird, trifft selbstredend bei jeder Schlachtung eines jeden Thieres in jedem Schlachthause zu, und müßte, wenn man diesen Gefühlsdusel ernst nehmen wollte, consequent zu einem allgemeinen Schlachtverbot führen. Auch dieser Unsinn ist nicht neu. Wir können es uns nicht versagen, eine köstliche Abfertigung desselben hier folgen zu lassen, die wir der Schrift „das Schächten" von Dr. Ehrmann (Verlag I. Kauffmann, Frankfurt a. M.) entnehmen. „Was aber den Blutgeruch und den Anblick des Fleisches betrifft, so bekenne ich mich allerdings mit der Psychologie des Ochsenthums nicht genügend vertraut, um die Todesangst, welche daraus erfolgen soll, behaupten oder bestreiten zu können. Einige Beobachtungen, die ich selbst gemacht, und die jeder leicht machen kann, sprechen allerdings gegen die Todesangst. „Für ein großes Fabriketablissement, welches ein beträchtliches Quantum Blut zum Klären gebraucht, 3 wird aus den umliegenden Orten in besonders "hierzu angefertigten Fässern der nöthige Bedarf zusammengefahren. Das Blut verbreitet besonders im Sommer einen penetranten Geruch, aber die Todesangst, die er erwecken soll, stört die Ochsen und Kühe, die seinen Transport besorgen, nicht im Geringsten in ihrem Appetit. Während das Faß entleert und das Blut in recht umständlicher Weise in das Etablissement beschafft wird, lassen sich die inzwischen ausgespannten Thiere ihr Bündel Heu ganz vorzüglich schmecken, obwohl jeder ihrer Blicke auf das sie umgebende Blut fällt, und die ganze Atmosphäre von Blutgeruch erfüllt ist. „Um offen zu sein, soll jedoch nicht verheimlicht werden, daß der Besitzer des betreffenden Etablissements ein Jude ist, und daß die in jüdischem Sold stehenden Ochsen und Kühe vielleicht aus Rücksicht für das Blutgeld, welches von jüdischen Händen vertheilt wird, ihre Todesangst unterdrücken und eine ganz unbefangene Harmlosigkeit heucheln. — Bei meinen Beobachtungen über die Todesangst, welche der Anblick des Fleisches bei den Thteren erwecken soll, fällt jedoch jedes derartige Bedenken fort. Ich habe dieselben eine Reihe von Jahren t in einem kleinen Städtchen an einer ganz intercon- | fessionellen Schaar von Ochsen, Kühen und Rindern j gemacht, die täglich zweimal ihren Durst an einem s Brunnen stillten, hinter dem ein großer Fleischerladen sich befindet. Das frischgeschlachtete Fleisch hing Viertel an Viertel im Freien und so nahe an den zur Tränke kommenden Thteren, daß ihre Hörner und Nasen mit diesem Fleisch von ihrem Fleisch und Bein von ihrem Bein oft in eine Berührung kamen, welche den Besitzer des Fleisches wohl etwas Todesangst den Eindringlingen wünschen ließ; aber das war ein frommer Wunsch. Wie man auch die übermüthigen grotesken Sprünge dieser Fleischbeschauer deuten wollte, von Todesangst war keine Spur zu erblicken. Diese und eine ganze Reihe ähnlicher Erfahrungen, dürften wohl die Bedenken gegen die Todesangst rechtfertigen, welche Blutgeruch und der Anblick des Fleisches bei den Thteren erzeugen sollen. Aber angenommen diese Todesangst wäre erwiesen, es wäre ferner erwiesen, daß nur die zu schächtenden, aber nicht die auf eine andere Weise zu tödtenden Thiere dem Blutgeruch des Schlachthauses und dem Anblick des Fleisches ausgesetzt sind, es stünde ferner fest, daß die Rücksicht auf Nasen und Augen der Ochsen größere Beachtung als die vitalsten Interessen der Juden verdienen, so wäre das immer noch kein Grund, um das Schächten als Thierquälerei zu verbieten." Eine Desinfcction des Schlachthauses etwa mit Lau de Cologne und ein Ochsen - Augenschirm dürften dann wohl genügen um Nasen und Augen der zu schächtenden Ochsen, die nothwendige Schonung angedeihen zu lassen." Deutsch-Krone. Die Staatsanwaltschaft zu Schneidemühl hat, wie die Danz. Ztg. berichtet, gegen den antisemitischen Agitator v. Mosch zu Steglitz Anklage erhoben auf Grund des § 130 des Strafgesetzbuches wegen Aufreizung zum Klassenhaß, begangen in einer Rede, welche er am 21. Oktober in einer Versammlung dahier hielt. Die Versammlung wurde damals deswegen aufgelöst. Rußland. Rußland. Das neue Gesetz bezüglich jüdischer Synagogen- und Bethäuser gtebt nach wie vor Anlaß zu Gewaltthätigkeiten, ja sogar zu lächerlichen Auslegungen. Die Juden des kleinen Fleckens Volmar, 10 Werst von Rlga gelegen, hatten um die Erlaubnis ersucht, eine provisorische Belstube in ihrer Gemeinde wegen der großen Entfernung von Riga errichten zu dürfen. Dieses Gesuch war abgewtesen worden, „weil die Juden von Volmar ohnehin binnen 6 Monaten ausgewtesen werden sollen." Infolge dieser abschlägigen Antwort, haben sich zwanzig Juden im Walde in der Nähe von Volmar versammelt und ihre öffentliche Gebete verrichtet. Die Localpolizei nahm ein Protocoll auf

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