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Der Israelit · 1893-11-13 · Heft 90 (13.11.1893) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 90 (13.11.1893)
Date
1893-11-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1707 ihren Segeln ohne Schwierigkeit auch in das Abgeordnetenhaus gelangen zu können, aber alle ihre Kandidaturen endeten mit Niederlagen, in die sich dieBöckelschen und Ahlwardt'schen brüderlich zu theilen haben. Auch mit dem angeblichen Erfolg Liebermann's von Sonnenberg war es nichts, und Herr Stöcker hat das Heil, das er im Umzug von Bielefeld- Herford nach Minden suchen mußte, nur mit Müh und Noth, mit einer Mehrheit von wenigen Stirnmen gefunden. Hannover, 5. Nov. Das Provliizialschulkollegium hatte in der Bethciligmrg eines Oberlehrers an der antisemitischen Wahlagitation einen Verstoß gegen § 2 des Disciplinargesetzes vom 21. Juli 1852 gefunden. Auf die Beschwerde des belresfenden Oberlehrers au das Kultusministerium hat dieses dagegen entschieden, daß in dem Verhalten des Oberlehrers ein Verstoß im Sinne des § 2 des Disciplinargesetzes nicht zu sehen ist. Jetzt veröffentlicht der „Hann. Kur." sowohl die Verfügung des Provinztalschulkollegiums, wie die Ministertalentscheidung. Erstere, Hannover, den 12. August 1893 datirt, lautet: „Nach genauer Prüfung Ihrer am 1. v. M. abgegebenen und durch den Direktor der Anstalt uns vorgelegten Erklärung über die Unterzeichnung eines von der hiesigen, wie sie sich nennt, „deutsch-sozialen (antisemitischen)" Partei erlassenen Wahlaufrufs haben wir Ihnen unter Hinweis auf 8 2 des Dicipliiicugesetzes vom 21. Juli 1852 aufzugeben, sich in Zukunst bei Ihrer Betheiligung an den staatlichen Wahlen aller Kundgebungen zu enthalten, welche Ihre einer anderen Neligion angehorigen Schüler und damit deren Eltern zu verletzen, und so das Vertrauen und die Achtung, welche Ihr Berus erfordert, zu schädigen geeignet sind." Königliches Povinzial- Schulkollegium, gez. Biedenweg. Die Minifterialentscheidung, der eine grundsätzliche wichtige Bedeutung beigemessen werden muß, ist unterm 18. October ergangen und Bosse gezeichnet. Sie hat folgenden Wortlaut: „Auf die Eingabe vom 26. August d. I. erwidere ich Ew. Wohlgeboren nach Prüfung der Sachlage, daß ich in Ihrer Mitunterzeichnung dts mir oorgelegten Wahlaufrufes der deutsch-sozialen (antisemitischen) Partei einen Verstoß gegen 8 2 des Gesetzes, betreffend Dienstvergehen nichtrichteilicher Beamten, vom 21. Juli 1852 nicht finden kann und daher zu dem Hinweis auf 8 2 des gedachten Disciplinargesetzes, welcher in der an Sie gerickteten Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums daselbst vom 12. August d. I. angezogen ist, keine ausreichende Veranlassung sehe Durch den Direktor des Realgymnasiums ist Ihnen bezeugt, daß sie als pflichtgetreuer und gewissenhafter Lehrer Ihre dienstlichen Aufgaben mit Ernst erfüllen, daß Ihre politische Stellung auf Ihr dienstliches Verhalten keinen Einfluß übe, daß Sie in der Behandlung der Schüler zwischen christlichen und jüdischen Schülern keinen Unterschied machen und daß Beschwerden über ungleiche Behandlung jüdischer Schüler der Anstalt weder von diesen, noch von den Eltern derselben bei dem Direktor geführt worden seien. Wenn ich dieses Zeugniß gern vernommen habe, so muß ich doch darauf Hinweisen, daß die allgemeinen Wendungen in welchen der Wahlaufruf von „jüdischer Gewissenlosigkeit und Geriebenheit" redet, immerhin Anlaß dazu bieten können, daß das Vertrauen der jüdischen Eltern, welche ihre Kinder der Anstalt übergeben haben, auf die Unbefangenheit und Gerechtigkeit des mitunterzeichneten Lehrers gefährdet wird. Ich vertraue, daß Ew. Wohlgeboren bei künftigen Gelegenheiten auch diese Erwägung nicht außer Acht lassen werden." Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. Der „Neuen Freien Presse" wurde aus Genua vom 17. October gemeldet: Das berüchtigte Todtenschiff „Carlo R." (Eigenthum des seit den columbianischen Festen vielgenannten millionenretchen Schiffsrheders Raggio), welches auf der Fahrt nach Rio 208 Tobte hatte, mit dem Rest der Auswanderer wieder zwangsweise nach Europa zurückkehren mußte und während der Rückreise neuerdings mehr als 100 Emigranten auf offener See bestattete, ist soeben nach überstandener Quaranlaine im Lazareth von Asinara im Hafen von Genua angekommen und hat nun lidera. prallen erhalten." In einem weiteren Berichte des genannten Blattes vom 23. d. M. heißt es: „Die auf dem Unglücksschiffe „Carlo R." während zweier Fahrten dem Tode entgangenen 45 österreichischen Auswanderer sind auf Einschreiten des hiesigen k. und k. Generalkonsulats vom Auswanderungsagenten nicht nur kostenfrei in ihre Heimath zurückbefördert worden, sondern haben von demselben außerdem die Erwachsenen je zehn Francs, die Kinder je fünf Francs für ihre Verpflegung während der Reise erhalten. Bezeichnend für die dermaligen sozialen und wirthschaftlichen Zustände in Galizien ist es, daß eine aus sieben Personen bestehende israelitische Familie sich weigerte, in die Heimath zurückbefördert zu werden, und trotz der even erst übeiftandenen Qualen, Entbehrungen und Gefahren inständig bat, wieder nach Südamerika auswandern zu dürfen, da sie zu Hause ein Elend erwartet, welches kaum geringer als das eben erlittene ist. Da jedoch momentan die unentgeltliche Auswanderung nach Brasilien wegen der in einigen italienischen Häfen herrschenden sanitären Verhältnisse völlig stockt, so mußten diese Bitten unberücksichtigt bleiben." Wenn man antisemitische Blätter liest und die Mittheilungen einzelner Hetzredner über die Zustände in Galizien vernimmt, so sollte man meinen, daß die galiztschen Juden sammt und sonders in Ueberfluß schwelgen. Von dem großen Elend jüdischer Massen erfährt das Publicum in Antisemitenversammlungen auch nicht Ein Wort. Budapest, 2. November. In Angelegenheit der Konstituirung einer israelitischen ungarischen literarischen Gesellschaft versammelten sich heute Abends zahlreiche hervorragende Mitglieder der hiesigen jüdischen Gesellschaft in den Lokalitäten der israelitischen Reltgionsgemeinde zu einer Konferenz. Nebst einigen Abgeordneten waren auch

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